In einem Schreiben vom 03.07.2018 war die Stadt Füssen vom Landratsamt Ostallgäu über Beanstandungen und fehlende Sicherheitsnachweise bezüglich der Stauanlagen am Ober- und Mittersee in Bad Faulenbach informiert und zur Erbringung der Unterlagen aufgefordert worden.
Am 05.04.2019 hatte daraufhin der Stadtrat die Beauftragung des Ingenieurbüros Mooser, Kaufbeuren zur Prüfung und Erstellung der erforderlichen Nachweise und Unterlagen beschlossen, nachdem vom Wasserwirtschaftsamt mit Bescheid vom 26.03.2019 eine Zustimmung zum Vorzeitigen Baubeginn (hier: Untersuchungsbeginn) erteilt worden war.
Diese Sicherheitstechnische Untersuchungen sind nun abgeschlossen. Ingenieur Hr. Konter vom Büro Mooser stellt in einer Präsentation die Ergebnisse und die zu ergreifenden Maßnahmen vor.
Die Details sind dem Vortrag zu entnehmen, hier die Kurzzusammenfassung der Ergebnisse:
Beide Dammanlagen
Das Hochwasserstauziel kommt bei beiden Dämmen bereichsweise über der bestehenden Dammkrone zu liegen. Deshalb ist bei beiden Dammbauwerken eine geeignete Hochwasserentlastung nachzurüsten, über welche das Wasser im Hochwasserfall gezielt abgeleitet werden kann, ohne die Standsicherheit der Dammbauwerke zu gefährden.
Ertüchtigungsmaßnahmen am Damm Obersee
Die rechnerische Dammstandsicherheit des Dammes zwischen Obersee und Mittersee ist für den Hochwasserfall auf der Luftseite im zentralen Bereich mit geringeren Dammbreiten nicht oder nur bedingt gegeben. Entsprechend sind hier aus ingenieurtechnischer Sicht Sanierungsmaßnahmen vorzusehen.
Hierzu ist in den relevanten Bereichen der Böschungsfuß mittels Flussbausteinen / Schotterböden zu ergänzen. Die gut durchlässigen Böden erhöhen durch die guten Scherparameter des Materials die Standsicherheit des Dammes und wirken am „luftseitigen“ Böschungsfuß auch als Dränageprisma, welches die Sickerlinie im Damm nach unten drückt. Als Material für das Dränageprisma bzw. für die Ergänzung des Dammes ist grobkörniges, gut durchlässiges Kiesmaterial (z.B. Kies der Körnung 16/120 mm) zu verwenden.
Ertüchtigungsmaßnahmen am Damm Mittersee
Die Berechnungen haben hier aufgezeigt, dass eine Gefährdung des Dammbauwerkes nur für die wasserseitige Böschung bzw. für die hier angeordnete Ufermauer besteht, wenn es zu einer Entleerung des Mittersees kommt. Allerdings liegen insbesondere zur Gründung der Ufermauer derzeit keine belastbaren Aussagen vor.
Ob hier also Sanierungsmaßnahmen der Ufermauer erforderlich werden, sollte hier ggf. im Zuge der Erstellung der Hochwasserentlastung noch einmal überprüft werden. In diesem Zusam-menhang wäre dann insbesondere die Gründung der Ufermauer näher zu untersuchen (z.B. mit-tels Baggerschürfen) falls keine Bauwerksunterlagen vorliegen.
Ansonsten könnte hier zur Erhöhung der wasserseitigen Standsicherheit, welche nur für den Fall eines entleerten Sees maßgeblich wird, entweder eine Anschüttung an der Ufermauer vorgesehen werden oder wäre die Ufermauer mittels Ankern oder Erdnägeln in den Erdkörper des Dammbauwerkes rück zu verankern.
Auf der Luftseite des Dammes Mittersee wurde zudem ein Bewuchs mit Strauchwerk und Bäumen festgestellt, was für ein technisches Bauwerk nicht zulässig ist. Aufgrund der Breite des bestehenden Dammbauwerkes und der damit zusammenhängenden hohen Gesamtstandsicherheit des Dammbauwerkes könnte dies toleriert werden. Durch den Umsturz eines Baumes bzw. dessen Entwurzelung entsteht zwar ein Schaden an der luftseitigen Böschung, welcher aber nicht dazu führen wird, dass dadurch die Gesamt-standsicherheit des Dammes gefährdet wird.