Nutzungsänderung einer dauergenutzten Wohnung in eine Ferienwohnung, Ferdinand-Benz-Weg 5a, Fl.Nr. 72/16, Gemarkung Hopfen am See
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen vom 18.05.2021.
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Im vorliegenden Fall ist das Gebiet zwar als WA (allgemeines Wohngebiet) im Bebauungsplan ausgewiesen; dieser schließt jedoch Ferienwohnungen aus. Im Antrag wird nun näher dargelegt, dass die Wohnung dem Wohnungsmarkt nicht zu Verfügung steht, weil sie den auswärts wohnenden Kindern bei auch längeren Besuchsaufenthalten zur Verfügung stehen soll. In der verbleibenden Zeit soll eine Nutzung als Ferienwohnung möglich sein. Auch seien in der unmittelbaren Nachbarschaft bereits Ferienwohnungen und Fremdenzimmer vorhanden.
Stellplätze stehen ausreichend zur Verfügung.
Für die Nutzung ist eine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich. In dem Änderungsbereich für die vier Bauplätze wurden bisher keine solchen Befreiungen beantragt oder zugelassen. Die genannten Vorbildfälle liegen möglicherweise in der Nähe, aber nicht in diesem Bebauungsplanbereich.
Die Begründung der Abweichung ist zwar schlüssig und aufgrund der nur vier Bauplätze in dem unmittelbaren Geltungsbereich sind städtebauliche Auswirkungen bei einer Zulassung überschaubar. Durch die Lage gegenüber dem Bauhofgebäude sind durch die Nutzung zu erwartende Störungen in Relation sehr gering.
Dennoch ist die Entstehung eines Präzedenzfalles jedoch absehbar.
Weiter zu betrachten ist die Folgewirkung im Rahmen der Entscheidung, wo aufbauend auf das Beherbergungskonzept zukünftig welche planerischen Maßnahmen eingeleitet werden und wie sie begründet werden.
Im Vorgespräch am 01.06.2021 bestätigte das Landratsamt Ostallgäu, dass die Ferienwohnung aufgrund der Abweichung nicht zugelassen werden sollte.
Nachdem keine Wortmeldungen eingehen formuliert Vorsitzender Maximilian Eichstetter den Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 09:50 Uhr