Formlose Bauvoranfrage: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit TG, sowie eines Einfamilienhauses, Vorderegger Weg, Fl. Nr. 434, Gemarkung Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.07.2021 ö beschliessend 3.2.4

Sachverhalt

Armin Angeringer erklärt das vorangegangene Prozedere zu der formlosen Bauvoranfrage:
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 02.02.2021 für den Bereich einen einfachen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Vorderegger Weg Ost“ aufzustellen. Ziel ist vorrangig die Entwicklung einer Wohnbebauung mit auf dem hängigen Gelände vertretbaren Gebäudegrößen und Wandhöhen. Mit dem Grundstückseigentümer sollen die Gespräche weitergeführt werden, um nach Möglichkeit eine abgestimmte Planung zu erreichen: Weiterverfolgt werden soll der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur zumindest teilweisen Übernahme der Planungskosten und Regelung der sozialgerechten Bodennutzung. Eine Veränderungssperre wurde zur Sicherung erlassen.

Es wurde nun ein deutlich reduzierter Entwurf vorgelegt, der aus Sicht der Verwaltung und nach erster Einschätzung des Landratsamtes Ostallgäu als vertretbare Lösung einzustufen ist. Es handelt sich um zwei Mehrfamilienhäuser mit je fünf Wohneinheiten und Tiefgarage, sowie ein Einfamilienhaus im nördlichen Bereich. Die Bebauung tritt hangseitig nur noch zweigeschoßig in Erscheinung. Die Giebellösungen im Dachbereich wurden in ihrer Breite deutlich reduziert und anders gelöst.

Dieser Bebauungsvorschlag stellt aus Sicht der Verwaltung eine vertretbare Grundlage für die Weiterführung im Rahmen der Bauleitplanung dar.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dem vorgelegten Bebauungsvorschlag grundsätzlich zuzustimmen. Auf dieser Grundlage soll die Bauleitplanung weitergeführt werden. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der insbesondere die Übernahme aller projektbezogenen Kosten beinhaltet. Regelungen zur sozialgerechten Bodennutzung sind entsprechend der dazu entwickelten Grundsätze aufzunehmen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dem vorgelegten Bebauungsvorschlag grundsätzlich zuzustimmen. Auf dieser Grundlage soll die Bauleitplanung weitergeführt werden. Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der insbesondere die Übernahme aller projektbezogenen Kosten beinhaltet. Regelungen zur sozialgerechten Bodennutzung sind entsprechend der dazu entwickelten Grundsätze aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Maximillian Eichstetter nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 26.07.2021 10:51 Uhr