Bebauungsplan Brand Mühlbach; Festlegung der grundsätzlichen Rahmenbedingungen der weiteren Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.01.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Stadt Füssen hat in Ihrer Sitzung am 26.11.2019 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“ beschlossen. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung unterstützen das Vorhaben der Pony- und Pferderanch grundsätzlich in der Erweiterung des genehmigten Bestandes. Genehmigter Bestand ist „Stallgebäude für zwei Pferde“. Dies wurde 1976 nach §35 Abs.2 BauGB genehmigt unter der Voraussetzung, dass der Bauherr noch 5.000m² Streuwiese zur Sicherung der Futtergrundlage für die beiden Pferde erwirbt.  
Die Ponyranch stellt eine gute Institution dar, welche Reitunterricht für Kinder- und Jugendliche, teilweise mit heilpädagogischen Elementen anbietet. Deshalb möchte man mit Hilfe des Bebauungsplans eine Entwicklung im erträglichen Maß ermöglichen.

Kurz zum Sachverhalt/Aufklärung, warum es in den vergangenen Jahren zu etwas Unruhe gekommen ist. 

2003: Bewilligter Urzustand (seit 1976)
Stallgebäude für zwei Pferde wurde nach §35 Abs.2 BauGB genehmigt unter der Voraussetzung, dass der Bauherr noch 5.000m² Streuwiese zur Sicherung der Futtergrundlage für die beiden Pferde erwirbt.  


2009:

2015:

2018: 
Nicht genehmigte Baumaßnahmen zwischen 2015 und 2018:
  1. Errichtung Pferdezelt 
  2. Erweiterung Auslauf 
  3. Bau Futterstelle 
  4. Bau Spielplatz
  5. Bau Reitplatz 
  6. Anschaffung von 18 Pferden & Ponys 



Da die Pony- und Pferderanch im Außenbereich liegt, ist für die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. 

Die Pony- und Pferderanch ist eine wichtige Ergänzung des Freizeitangebotes der Stadt Füssen sowohl für die Bewohner, als auch für touristische Gäste und leistet einen substanziellen Beitrag zum Wirtschafts- und Freizeitstandort Füssen.

Der Bebauungsplan entspricht den Anforderungen des qualifizierten Bebauungsplanes (§ 30 Abs. 1 BauGB), wodurch die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend geregelt werden.

Damit eine Erweiterung vollzogen werden kann, benötigt es einen städtebaulichen Vertrag und einen Bebauungsplan

Zur Erläuterung/Ergänzung für eine Planung mit Stallung: 

Anmerkung zum Mistplatz

Die Anlage eines dauerhaften Mistplatzes unterliegt einigen Bestimmungen und kann nicht einfach so vollzogen werden. Die vorgeschriebenen Bestimmungen für die Anlage eines Mistplatzes sollten unbedingt eingehalten werden, denn eine Belastung des Grundwassers durch austretendes Sickerwasser des Misthaufens kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden!
Generell muss als Untergrund eine undurchlässige Betonplatte, eine sogenannte Dunglege, vorhanden sein, damit von dem Mist ausgehendes Sickerwasser nicht in den Boden und somit ins Grundwasser gelangen kann. Die Größe dieser Platte richtet sich nach der Menge des anfallenden Mistes, was wiederum von der Anzahl der Pferde abhängig ist. Als Faustformel können pro Pferd und Tag eine Menge von 20-30kg Strohmist angenommen werden. Im Monat kommen da ungefähr 6 Kubikmeter Mist zusammen, d.h. bei einem kleinen Stall mit 10 Pferden wird eine Fläche von 30qm benötigt, um den anfallenden Mist eines Monates unterzubringen, wenn dieser 2m hoch gestapelt wird.

Um das Eindringen von Sickerwasser in den Boden zu verhindern, müssen neben der Betonplatte als Untergrund noch weitere Vorkehrungen getroffen werden. Hierbei gibt es die Möglichkeit der Anlage einer Sickergrube (Jauchegrube), welche pro Pferd 2,5 Kubikmeter an Sickerwasser im Jahr aufnehmen können muss. Der Bau der Betonplatte erfolgt dann mit einem leichten Gefälle in Richtung der Sickergrube hin. Diese Vorgaben müssen in der Beschreibung ausgearbeitet sein und Vorliegen! 

Anmerkung zu Großvieh Einheiten (GV)
Großvieheinheit: Abk. GV oder GVE, in Ableitung des Wortes Großvieh (Rinder, Pferde); eine Großvieheinheit entspricht einer Lebendmasse von 500 kg.

Danach hat ein Kalb 0,4 GV, eine junge Kuh 0,6 GV, ein Eber 0,3 GV, ein Mastschwein 0,12 GV, ein Ferkel 0,01 GV, ein Pferd 1 GV, ein Schaf 0,1 GV und etwa 320 Legehennen entsprechen 1 GV.

GV Tabelle: 
Fohlen unter 6 Monate                          0,50
Pferde 6 Monate bis 1 Jahr                   0,70
Pferde über 1 Jahr                                1,00

Am Beispiel erkennt man, dass es einer Festsetzung von GV & Anzahl Tiere benötigt.

Beispielrechnung: 
Tier
GV
Anzahl
GV
Pony 
0,7
9
6,3
Pferd
1
3
3
 
 
12
9,3




Tier
GV
Anzahl
GV
Pony 
0,7
8
5,6
Pferd
1
3
3
 
 
11
8,6




Tier
GV
Anzahl
GV
Pony 
0,7
12
8,4
Pferd
0
0
0
 
 
12
8,4

Somit läge man mit 8 Ponys und 3 Pferden bei einer GV von 8,6 (9) und einer Anzahl von 11. Ohne Pferde läge man bei 12 Ponys und einer 8,4 GV.  Somit könnte bei einer Zustimmung zu 9 GV die Betreiberin 12 Ponys ohne Pferde, alternativ 8 Ponys und 3 Pferden, usw. betreiben.  


Anmerkung zur Berechnung/Planung Stallgebäude „Gruppenhaltung“: 

Zunächst ist ein Stallbau natürlich immer eine unternehmerische Entscheidung des Landwirts. 
Er orientiert sich sowohl am Standort (und damit auch an den rechtlichen Rahmenbedingungen) als auch am Markt und an den persönlichen Entwicklungszielen für den Betrieb.

  • Die Trennung führt zu vermehrter Bewegung der Pferde und zu einer besseren Verteilung der Pferde auf dem Gelände und damit weniger Stress.
  • Im Gegensatz zum Einraumlaufstall wird im Mehrraumlaufstall eine Gliederung des Stalls in unterschiedliche Funktionsbereiche (z. B. Fress-, Lauf- und Liegebereich) vorgenommen. 
  • Durch entsprechende stallbauliche Konzepte, welche den spezifischen Anforderungen an die jeweiligen Funktionsbereiche entsprechen und auf die arttypischen Bedürfnisse der 
Pferde zugeschnitten sind, werden Bewegungsanreize vermittelt und das Risiko von Auseinandersetzungen sowie die Benachteiligung rangniederer Tiere reduziert. 
  • Der Fressbereich sollte möglichst nicht unmittelbar vom Liegebereich aus zugänglich sein.

Auslegung Gruppenhaltung im Stall: 
  • Stalltemperatur soll der Außentemperatur folgen, nur Extreme sollen abgemildert werden
  • relative Luftfeuchtigkeit soll den Außenverhältnissen folgen (60 – 80 %)
  • Schadgaskonzentrationen (v.a. Ammoniak, Schwefelwasserstoff, Kohlendioxid) sind auf das Minimum zu reduzieren. Wenn Ammoniakgeruch vom Menschen wahrgenommen wird, ist der Gehalt bereits zu hoch!
  • Luftgeschwindigkeit von mind. 0,2 m / s, bei hohen Temperaturen im Sommer deutlich mehr. Pferde reagieren empfindlich auf Zugluft (= kalte Luft trifft auf einzelne Bereiche des Pferdes), nicht jedoch auf großflächige Luftbewegungen.
  • Staub- und Keimgehalt durch Stallmanagement möglichst gering halten


Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)

Fazit: 
Somit zusammengefasst 11,29m² pro Pferd/Pony (135 m²). 
Bei 9 GV, bzw. 8 Ponys und 3 Pferde ist mit 135m² und dies entsprechend in der GRZ festzusetzen. Zusätzlich sind Fressbereich, Futtergang, Heulager anzusetzen. 

Grundlage für die Festlegung GRZ im B-Plan soll der Planungsentwurf der Firma Hörmann sein. (Siehe Anhang)

Weiteres Vorgehen: 

Genehmigter Bestand: 
  • Gebäude ohne Wintergarten 
  • 2 Pferde
  • Reitplatz SO3

Entwicklungsmöglichkeiten im B-Plan sind wie folgt festzusetzen: 

B-Plan Inhalte: 
  1. SO1 – Bestand sichern inkl. Wintergarten    (Bestand sichern für zukünftigen Ersatzneubau inkl. Wintergarten)
  2. SO2 – Kiesparkplatz inkl. Carport                (Als Infrastrukturmaßnahme um den Verkehr von öffentlichen Flächen zu entfernen)
  3. SO3 – nicht überdachter Reitplatz sichern               
  4. SO4 – Stallung mit Mistplatz auf der windabgewandten Seite für maximal 9 Großvieheinheit (GV) (zusätzlich im städtebaulichen Vertrag auf maximal 12 Tiere festzusetzen) 
  5. SO5 – Spielplatz 

Somit ist eine Erweiterung von 2 Pferden (Bewilligungszustand) auf bis zu 9 GV, bspw. 8 Ponys und 3 Pferde (max. 12 Tiere) möglich/festzulegen. 
Ein wirtschaftliches Betreiben ist somit sichergestellt und stellt zudem eine großzügige Entwicklungsmöglichkeit im Vergleich zum Bewilligungszustand dar. 

Es ergibt sich somit eine geordnete Struktur vor Ort und stellt zugleich eine Entwicklung dar. 

Skizze: 

Die sogenannten „Schwarzbauten“ Reitplatz West und die jetzigen Futterstellen (Holzverschlag) werden nicht berücksichtigt und werden vermutlich durch das Landratsamt zum Rückbau angeordnet.  
Definition „vermutlich“ nur, da die Rückbauanordnung nur durch das Landratsamt erfolgen kann. 

Streuwiese
Gut von Streuwiesen darf nicht als Futtergrundlage genutzt werden, allenfalls als Einstreu. Das heißt diese Fläche muss als Grünland zugekauft werden.

Streuwiesen sind aus naturschutzrechtlicher Sicht nur als solche erlaubt. Zudem darf dort keine Gülle oder Mist ausgebracht werden, was hier aber nicht von Bedeutung ist solange die Betreiberin einen Abnahmevertrag vorweisen kann. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat befürwortet prinzipiell die Entwicklung der Ponyranch.

Der Stadtrat billigt den Vorschlag zum Bebauungsplan wie im Sachvortrag vorgetragen und beauftragt die Verwaltung, nach Anpassung des B-Plan durch das Büro LARS consult GmbH aus Memmingen und entsprechend festgesetzter GRZ nach der vorliegenden Planung der Fa. Hörmann, den B-Plan auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Ein städtebaulicher Vertrag mit Anzahl 9 GV/max.12 Tiere ist auszuarbeiten und mit der Betreiberin abzuschließen.  

Alternativ:

Der Stadtrat befürwortet prinzipiell die Entwicklung der Ponyranch.

Ein städtebaulicher Vertrag mit Anzahl 7 GV/max. 9 Tiere ist auszuarbeiten und mit der Betreiberin abzuschließen.

Der Stadtrat billigt den Vorschlag zum Bebauungsplan wie im Sachvortrag vorgetragen mit einem Stall auf die Größe max. 9 Tiere ausgelegt zu planen und beauftragt die Verwaltung, nach Anpassung des B-Plan durch das Büro LARS consult GmbH aus Memmingen und entsprechend festgesetzter GRZ nach der vorliegenden Planung der Fa. Hörmann, den B-Plan auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Erich Nieberle erklärt, dass seine Fraktion schon immer dagegen waren und es werde auch so bleiben. Durch den Beschluss werden Schwarzbauten genehmigt. Dieser Betrieb ist an der Stelle nicht sinnvoll.

Dr. Anni Derday bestätigt, dass es Schwarzbauten sind, die man durch einen Bebauungsplan legalisieren möchte. Bereits seit zwei Jahren wurde für dieses Gebiet ein Bebauungsplan mit allen Beteiligten entwickelt. Jetzt aber stehe man nicht mehr zu dem was erarbeitet wurde. Die Ranch sei nicht nur für Gäste sondern auch für die Einheimischen wichtig. Der Bebauungsplan wurde in den letzten Jahren schon inhaltlich reduziert. Jetzt werde eine Variante vorgestellt, die mit der Betreiberin nicht abgestimmt ist. Außerdem sei nicht klar, ob der Betrieb wirtschaftlich geführt werden könne ohne den unteren Reitplatz. Der Rechtsbeistand der Betreiberin sei heute anwesend. Sie stellt den Antrag ihm ein Rederecht einzuräumen bzw. den Tagesordnungspunkt heute nicht zu beschließen, sondern nochmals zu vertagen, um mit der Betreiberin in Gespräche zu gehen.

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter lässt über diesen Antrag auf Rederecht abstimmen. Der Stadtrat lehnt es ab, dem Anwalt ein Rederecht einzuräumen. 
Abstimmung: 8 : 13
Das Rederecht wurde damit nicht gewährt!

Der Tagesordnungspunkt wird heute nicht beschlussmäßig entschieden, sondern vertagt.
Abstimmung: 5 : 16 
Die Vertagung wurde damit abgelehnt.

Thomas Scheibel zeigt sich verunsichert, das Verfahren für den Bebauungsplan wurde 2019 einstimmig (also auch mit den Stimmen der SPD) beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde die Ranch in Aussicht gestellt. Können hier Kosten auf die Stadt zukommen. 

Armin Angeringer führt aus, dass ein Bebauungsplan sachgerecht erstellt werden müsse. Sollte eine Prüfung angesetzt werden, könnte die Gefahr bestehen, dass die Kosten von der Stadt gefordert werden können. 

Christine Fröhlich erklärt jetzt, dass auch bei einem Bauausschussbeschluss die Hälfte des Gremiums dabei waren. Jetzt stehe in der Sitzungsvorlage, dass nur noch 9 Pferde zugelassen werden. Das sind 50 % zum ursprünglichen Plan. Wer habe das erarbeitet? Mit der Betreiberin wurde nie gesprochen. Sie stellt der Antrag auf namentliche Abstimmung

Nikolaus Schulte erinnert an die Bauausschusssitzung, in der die gleichen Argumente angeführt wurden. Es müsse eine Nummer kleiner werden. Die Wirtschaftlichkeit dürfe für den Stadtrat keine Rolle spielen. Füssen-Land werde zustimmen, da es ein Kompromiss ist. 

Simon Hartung verweist auf mehrfache Ortsbesichtigungen des Bürgermeisters und auch der Fraktion. Ein zweiter Reitplatz wäre nicht unbedingt notwendig. Er stellt den Antrag zu Geschäftsordnung auf Ende der Rednerlist. 

Dr. Anni Derday führt aus, es wurde eine Reduktion gefordert. Ohne zweiten Reitplatz und den Stall jedoch, sei ein ordentlicher Betrieb nicht möglich. Sie spricht sich gegen diese Variante aus, da sie den bisherigen Entwurf für richtig hielt. 

Matthias Friedl habe es gefallen, dass ein einstimmiger Beschluss gefasst wurde. Das Landratsamt war gegen eine derartige massive Bebauung.

Dr. Christoph Böhm führt zum Rechtsstand aus, dass es sich hier um Schwarzbauten handle, die der Stadtrat genehmigen soll. Außerdem müsse der Stadtrat die Wirtschaftlichkeit nicht berechnen oder sich darum kümmern. Außerdem habe niemand ein Recht auf Aufstellung eines Bebauungsplanes. Er werde dem Kompromiss zustimmen.

Beschluss 1

Dem Antrag von Christine Fröhlich auf namentliche Abstimmung stimmt der Stadtrat zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Stadtrat befürwortet prinzipiell die Entwicklung der Ponyranch.

Ein städtebaulicher Vertrag mit Anzahl 7 GV/max. 9 Tiere ist auszuarbeiten und mit der Betreiberin abzuschließen.

Der Stadtrat billigt den Vorschlag zum Bebauungsplan wie im Sachvortrag vorgetragen mit einem Stall auf die Größe max. 9 Tiere ausgelegt zu planen und beauftragt die Verwaltung, nach Anpassung des B-Plan durch das Büro LARS consult GmbH aus Memmingen und entsprechend festgesetzter GRZ nach der vorliegenden Planung der Fa. Hörmann, den B-Plan auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Mit "Ja" stimmten: Maximilian Eichstetter, Hans-Jörg Adam, Wolfgang Bader, Dr. Christoph Böhm, Andreas Eggensberger, Matthias Friedl, Peter Hartung, Simon Hartung, Barbara Henle, Thomas Meiler, Dr. Martin Metzger, Magnus Peresson, Bastian Schuhwerk, Nikolaus Schulte, Christoph Weisenbach Mit "Nein" stimmten: Ilona Deckwerth, Dr. Anna Derday, Nicole Eikmeier, Christine Fröhlich, Erich Nieberle, Scheibel Thomas

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