Umbau der Verkehrsanlagen im Bebauungsplan W 43 (Luitpoldstraße mit Prinzregentenkreisel, Bahnhofstraße, Augustenstraße einschl. der Polleranlage Reichenstraße); Ausschreibungsergebnis und Entscheidung über das weitere Vorgehen (Beauftragung der Leistungen bzw. Aufhebung der Ausschreibung und/oder Beauftragung von Planungsalternativen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.03.2022 ö beschliessend 6

Sachverhalt

1. Planungsstand
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 die Entwurfsplanung für den Um- und Ausbau in der Luitpold-, Bahnhof- und Augustenstraße einschließlich Prinzregentenplatz mit Kreisverkehr im Bereich des B-Planes W43 verabschiedet und die Realisierung der Maßnahme beschlossen.

Mit Schreiben vom 28.10.2021 hat die RvS den Bescheid (StBauF - „Lebendige Zentren“) und am 22.12.2021 den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn (BayGVFG) bewilligt.  Sodass unmittelbar hiernach förderunschädlich der weitere Planungsprozess fortgeführt werden konnte, insbesondere wurden Vergabevorbereitungen getroffen und die Ausführungsplanung konkretisiert.

Wie in der Sitzung am 29.06. berichtet, erfolgt der Um- und Ausbau der genannten Straßenzüge in mehreren Teilabschnitten. Die Gesamtmaßnahme unterteilt sich in 6 einzelne Bauabschnitte, die zeitlich aufeinanderfolgend ausgeführt werden, wobei 4 Bauabschnitte im Jahr 2022 und 2 Bauabschnitte im Jahr 2023 zur Ausführung kommen.

Aktuell geplanter Bauablauf/ Darstellung der Bauabschnitte

Baustelleneinrichtung (BE)                                 (v. 25.04. - 29.04.2022)

Bauabschnitt 1:        nördliche Luitpoldstraße         (v. 02.05. - 17.06.2022 ≙ ca. 7 Wochen)
Bauabschnitt 2:        Kreisverkehr Nord                 (v. 20.06. - 29.07.2022 ≙ ca. 6 Wochen)
Bauabschnitt 3:        Kreisverkehr Süd                 (v. 01.08. - 09.09.2022 ≙ ca. 6 Wochen)
Bauabschnitt 4:        Prinzregentenplatz                 (v. 12.09. - 04.11.2022 ≙ ca. 8 Wochen)

Bauabschnitt 5:        Bahnhofstraße                 (v. 27.03. - 19.05. 2023 ≙ ca. 8 Wochen)
Bauabschnitt 6:         Augustenstraße                  (v. 22.05. - 27.07. 2023 ≙ ca.10 Wochen)

Kostenprognose
Die Gesamtkosten (unter Berücksichtigung des Ausschreibungsergebnisses) sind mittlerweile mit rd. 4,5 Mill. € veranschlagt.

Kostenberechnung
Bauleistung (Bauleistungen)
4,1 Mill. €
(Schätzwert)
Baunebenkosten (Planung und Objektüberwachung)
400 Tsd. €
(Schätzwert)



Gesamtkosten inkl. MwSt. (gerundet)
4,5 Mill.
(Schätzwert)
 (ohne Berücksichtigung der GVFG- und Städteförderung)





in Aussicht gestellte Fördermittel (auf Grundlage der Kostenberechnung)

vsl. Zuweisungen ´Freistaat Bayern'
gem. Art. 2 BayGVFG und 
450 Tsd. €
≙ ca. 50 % der zuwendungsfähigen Kosten

vsl. Städtebauförderungsmittel „Lebendige Zentrum“ Bund/Land rd.
1,08 Mill. €
≙  ca. 80 % der zuwendungsfähigen Kosten



vsl. Eigenmittel Stadt Füssen
 ? Mill. €


Anmerkung
Die tatsächliche Höhe der zweckgebundenen Einnahmen durch Städtebauförderungsmittel des Bundes und Landes, sowie der einzusetzenden Eigenmittel der Stadt Füssen, kann erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme und Endabrechnung seitens der Bewilligungsbehörde (Regierung von Schwaben) beziffert werden.

Aufgrund des aktuellen Ausschreibungsergebnisses, welches die Kostenberechnung erheblich überstieg, wurde nach Rücksprache mit der Förderstelle (RvS) ein erhöhtes Förderbudget in Aussicht gestellt. Allerdings wurde im Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich aus „Zusagebescheid“ keine rechtlichen Ansprüche auf die höher der Zuweisung von Städtebaufördermitteln ableiten lassen.  Hierzu sind neue bzw. aktualisierte Förderanträge mit jeweils nachprüfbaren Konkretisierungen der Kosten sowie Fortschreibungen der Kosten und Finanzierungsübersichten notwendig.

2. Vergabe der Bauleistungen
Für die Straßen- und Tiefbauarbeiten sowie für die Lichtsignalanlage und Polleranlage wurde in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Dienstleistungszentrum Oberland (KDZ) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.

Die auszuführenden Leistungen wurden in drei Lose aufgeteilt, den Bietern war es somit möglich für ein Los oder mehrere Lose zu bieten.

Pos.
Leistung
Kostenberechnung inkl. MwSt.

Los 1:
Straßen- und Tiefbauarbeiten
2.376.430.- € 
Los 2:
Erstellung einer Fußgängerbedarfslichtsignalanlage
51.700.- €
Los 3:
Erstellung einer absenkbaren Polleranlage        
100.793.- €


Prüfung und Wertung der Angebote
Die Prüfung und Wertung aller elektronisch abgegebenen Angebote erfolgte in 4 Wertungsstufen (§§ 16 ff. VOB / A) durch das Ingenieurbüro Steinbacher - Consult aus Neusäß und der KDZ-Oberland.

1. Wertungsstufe:            formale Angebotsauswertung
2. Wertungsstufe:            Eignungsprüfung
3. Wertungsstufe:            Prüfung der Angemessenheit der Preise
4. Wertungsstufe:            Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

Los 1) Straßen- und Tiefbauarbeiten
Zur Angebotseröffnung am 22.02.2022 lagen für das Los 1 zwei Angebote vor. Für das zu vergebende Gewerk sind entsprechend der Kostenberechnung brutto 2.376.430.- € inkl. eines 10%tigen Risikozuschlages veranschlagt. Die Vergabesumme beträgt 3.779.822,18 €, dies entspricht einer Kostensteigerung von 1.403.392,18 € bzw. 59 %. Nach der rechnerischen und fachtechnischen Prüfung ergab sich folgendes Bild:





Bieterübersicht
Pos.
Bieter, Ort
Angebotssumme  Los 1 in € – brutto
Vergleich in %
1
Xaver Schmid, Marktoberdorf
3.779.822,18 €
100%

Nach § 16 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Xaver Schmid aus Marktoberdorf, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funkti-
onsbedingten Gesichtspunkte das wirtschaftlichste dar.

Anmerkung
Das Angebot des preisgünstigsten Bieters musste auf Grundlage des §6a bzw. §16 VOB/A ausgeschlossen werden, da der Bieter auf schriftlicher Aufforderung die abschließenden Nachweislisten (zwingende mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen) nicht beibringen konnte.

Los 2) Fußgängerbedarfslichtsignalanlage (LSA)
Zur Angebotseröffnung am 22.02.2022 lagen für das Los 2 zwei Angebote vor. Für das zu vergebende Gewerk sind entsprechend der Kostenberechnung brutto 51.700.- € inkl. eines 10%tigen Risikozuschlages veranschlagt. Die Vergabesumme beträgt 67.529,64 €, dies entspricht einer Kostensteigerung von 15.829,64.- € bzw. 31 %. Nach der rechnerischen und fachtechnischen Prüfung ergab sich folgendes Bild:

Bieterübersicht
Pos.
Bieter, Ort
Angebotssumme Los 2 in € – brutto
Vergleich in %
1
Scheibel, Füssen
67.529,64 €
100%
2
Bieter II
81.431,89 €
121%

Nach § 16 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Scheibel aus Füssen, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkte das wirtschaftlichste dar.

Los 3) Absenkbaren Polleranlage:
Zur Angebotseröffnung am 22.02.2022 lagen für das Los 3 zwei Angebote vor. Für das zu vergebende Gewerk sind entsprechend der Kostenberechnung brutto 100.793,00 € inkl. eines 10%tigen Risikozuschlages veranschlagt. Die Vergabesumme beträgt 84.485,42 €, dies entspricht einer Kostenunterschreitung von 16.307,58 € bzw. -16 %.  Nach der rechnerischen und fachtechnischen Prüfung ergab sich folgendes Bild:

Bieterübersicht
Pos.
Bieter, Ort
Angebotssumme  Los 1 in € – brutto
Vergleich in %
1
Scheibel, Füssen
84.485,42 €
100%
2
Bieter II
139.210,37 €
165%

Nach § 16 VOB/A stellt das Angebot der Fa. Scheibel aus Füssen, unter Berücksichtigung aller technischen, wirtschaftlichen und funktionsbedingten Gesichtspunkte das wirtschaftlichste und annehmbarste dar.

Aufhebung der Ausschreibung (aller drei Lose)
Der Angebotspreis für alle drei Lose (Straßen- und Tiefbauarbeiten, Lichtsignalanlage, absenkbare Polleranlage) liegt somit bei 3.931.837,24 € inkl. MwSt. Die Gesamtkosten wurden mit 2.528.923,00 € inkl. MwSt. geschätzt, demnach ergibt sich Kostensteigerung von 1.402.914,24 €, bzw. 55%.

Ein Vergabeverfahren endet entweder mit der Zuschlagserteilung oder wenn einer der in § 17 VOB/A normierten Aufhebungsgründe vorliegt, mit seiner Aufhebung. 

Ein Aufhebungsgrund nach § 17 VOB/A ist bspw. die Aufhebung eines Vergabeverfahrens aus einem anderen schwerwiegenden Grund (§ 17 Abs.1 Nr. 3 VOB/A). Ein anderer schwerwiegender Grund liegt u.a. dann vor, wenn die Angebotspreise deutlich die Kostenschätzung des Auftraggebers über- oder unterschreiten. Ab einem Abstand von ± 20% kann von einem Missverhältnis zwischen dem Wert der Leistung bzw. der Kostenschätzung und dem Angebot gesprochen werden.

Der enorme Preis bei der Ausschreibung der o. g. Lose deuten auf eine völlige Sättigung des Marktes hin. D.h. den Umstand, sich nächste Zeit zu binden, lassen sich die Firmen teuer bezahlen.

Betrachtet man alle Lose gemeinsam als Gesamtprojekt, dann besteht die Möglichkeit, aufgrund des extrem hohen Angebotspreises die Ausschreibungen aufzuheben. Grundsätzlich ist der Auftraggeber befugt, die Ausschreibung aufzuheben, weil er z.B. zu hohe Angebote erhalten hat oder das Projekt nicht mehr realisieren will oder kann.

Bei einer Aufhebung, die nicht unter den Verdacht einer Scheinaufhebung fällt, haben die Unternehmen keinen Anspruch auf Ausgleich des entgangenen Gewinns, haben aber die Möglichkeit den entstandenen Kalkulationsaufwand einzufordern. Erfahrungsgemäß passiert dies nicht oder sehr selten, da die Unternehmen an weiteren Aufträgen interessiert sind. Sollte es zu einem Prozess kommen, sind diese Summen auch sehr schwierig nachzuweisen und die Firmen müssten interne Strukturen offenlegen, was diese ungern tun.

Monetär und rechtlich betrachtet lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Ausschreibung aufgehoben werden könnte, mit dem finanziellen Risiko, dass die Kalkulationskosten in nicht genau abzuschätzender Höhe der erstplatzierten Firmen zu entschädigen wären.

Aktuelle bauwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Eine Konjunkturprognose zur Entwicklung der Bauwirtschaft für die laufenden und nächsten Jahre 
ist derzeit aufgrund der Covid-19-Pandemie und des Krieges in Europa nur sehr eingeschränkt möglich. Dennoch zeichnen sich bestimmte Trends ab: Die Risiken für den aktuellen Baubetrieb liegen vorrangig im Bereich der Baustoff- und Baumateriallieferung sowie in der Personalbereitstellung, die zuletzt infolge von Erkrankungen, Quarantäne oder nationalen und internationalen Beschränkungen erschwert werden.

Entscheidungsvorschlag zur Aufhebung der Ausschreibung
In Abwägung aller perspektivischen Aspekte, schlägt der FB 31.1-Hochbau vor, die Ausschreibung aufzuheben. "Auf ein Angebot mit unangemessenem hohen Preis, das eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Mittel vereiteln würde, darf der Zuschlag nicht erteilt werden". Entsprechend der vorgenannten Wertung ist die Öffentliche Ausschreibung daher gem. § 17 Abs.1 Nr. 3 VOB/A aufzuheben.
Da die finanziellen Mittel für die Ausschreibung auf das Gesamtbudget des Bauprojektes abgestellt sind und die einzelnen Lose in einem unabdinglichen technischen Zusammenhang stehen, sind alle drei Lose (Straßen- u. Tiefbauarbeiten, Lichtsignalanlage, absenkbare Polleranlage) aufzuheben. Auf die Wirtschaftlichkeit eines Loses kommt es hierbei nicht an.
Es stellt sich auch nicht als eine aufzuhebende Scheinaufhebung dar, wenn der Auftraggeber wegen fehlender Haushaltsmittel die Maßnahme verschiebt oder beabsichtigt, die Maßnahme im geringerem Umfang zu realisieren.

Lösungsvorschläge (Alternativen):

Kostenoptimierung durch Reduzierung der Umgriffsfläche

Als Grundlage der aktuellen Ausführung und Ausschreibungsergebnisses wurden Veränderungen zur Kostenoptimierung geprüft. 

Variante I
Zerlegung des Gesamt-Projekts auf 1-3 Jahre und beibehalten der vorgelegten Planung (durch die Zerlegung des Projekts in Realisierungsabschnitte kann die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen event. der jeweils aktuellen Haushaltslage angepasst werden)
  
Zeitfaktor
Erforderliche Leistungen
Kosten
Fazit
Baubeginn bleibt in etwa gleich
Das Antragskonzept für das Förderprojekt muss mit den relevanten Fördergebern neu abgestimmt werden.

rd. 3,3 Mill. €
(Schätzwert)
Finanziell und wirtschaftlich nicht darstellbar!



Variante II
Umsetzung der Baumaßnahme von der LSA-Luitpoldstraße bis Bauende am Prinzregentenplatz

Zeitfaktor
Erforderliche Leistungen
Kosten
Fazit
Umsetzung verschiebt 
sich um ca. 1 Jahr
Das Antragskonzept für das Förderprojekt muss mit den relevanten Fördergebern neu abgestimmt werden.
Die Leistungen müssen neu Ausgeschrieben werden.

rd. 1,5 Mill. €

(Schätzwert)
Mit entfall der absenkbaren Polleranlage könnten nochmals Einsparungen erzielt werden, unter der Voraussetzung, dass eine Zuwendungsfähigkeit vorliegt, eine denkbare Variante!

Variante III
Im Bereich der Augustenstraße findet keine Aus- und Umbaumaßnahme statt

Zeitfaktor
Erforderliche Leistungen
Kosten
Fazit


Einsparungen von rd.
450 Tsd. €

(Schätzwert)
Auf die Verlegung von Speedpipes wird verzichtet!
Die Querungsstelle für die Sehbehinderten sowie die Anlage für den Parkplatz wird ggfs. umgesetzt.


Variante IV
Nur Umsetzung der LSA (Fußgängerampel) in der Luitpoldstraße einschließlich der Zaunanlage

Zeitfaktor
Erforderliche Leistungen
Kosten
Fazit
Ggf. Umsetzung in 2022 möglich
Das Antragskonzept für das Förderprojekt muss mit den relevanten Fördergebern neu abgestimmt werden.


rd. 80 Tsd. € für LSA und rd. 25 Tsd. € für
Zaunanlage
(Schätzwert) 

Eine mögliche Umsetzungs-Variante!


Variante V
Verkleinerung Mittelinsel Kreisverkehr

Zeitfaktor
Erforderliche Leistungen
Kosten
Fazit
Umsetzung verschiebt 
sich um ca. 1 Jahr



Die Leistungen müssen neu Ausgeschrieben werden.

oder

Umsetzung durch den städtischen Bauhof?
rd. 90 Tsd. €
(Schätzwert)
Die Förderfähigkeit ist nicht gegeben.
Für den entfallenen Parkplatz muss in der Augustenstraße ein Ersatzparkplatz geschaffen werden.
Eine mögliche Umsetzungs-Variante!


Variante VI
Beibehaltung des Status Quo (verlorene Beratungs- und Planungskosten von rd. 300 Tsd. Euro)

Es wird nochmals deutlich gemacht, dass es sich bei den vorliegenden Variantenuntersuchungen nicht um eine Maßnahmengenehmigung handele, sondern nur um die Frage, ob eine Variante oder zwei Varianten weiter geprüft werden sollen. Alle aufgeworfenen Fragen würden in dieser Prüfung selbstverständlich untersucht werden.

Jegliche Umsetzung einer Variant führt zur Beendigung des Vergabeverfahrens und keiner erneuten Ausschreibung unter gleichbleibenden Ausschreibungsbedingungen, demzufolge ist eine Neuausschreibung mit Anpassung an den neuen Leistungs- und Zeitrahmen unabdingbar.

Somit ist festzuhalten, dass bei jeder genannten Variante eine Umsetzung in 2022 ausgeschlossen ist, da die neuen Rahmenbedingungen immer auch eine neue Planungs- und Ausschreibungs-grundlage erfordern, sowie ggfs. eine zeitaufwendige Abstimmung mit den Fördergebern.

Vorschlag zur Teilrealisierung:

Aufgrund der Baukostenhöhung durch diverse Faktoren wie der Corona-Pandemie, dem aktuell gegebenen Ukraine Krieg und allen dadurch entstehenden Verfügbarkeiten, wie Energiepreisexplosionen kann die W43 Maßnahme nicht wie geplant durchgeführt werden.  Da dringender Handlungsbedarf gegeben ist, empfiehlt die Verwaltung eine reduzierte Variante auf 3 Jahre verteilt umzusetzen. 

Somit schlagen wir eine Reduzierung der Baumaßnahme mit den reinen Baukosten in Höhe von 3.779.000 Euro auf knapp 300.000 €, dann voraussichtlich mit keinen bis wenig Fördermitteln in folgendem Zeitraumen vor: 

  • 2022 Umsetzung der Geländer am Morisse Kreisel = 25.000 € 
  • 2023 Umsetzung der Verkleinerung des Innendurchmessers des Kreisverkehrs = 80.000 € und für
  • 2024 Realisierung der Ampelanlage 80.000 € 

2023 Verkleinerung Durchmesser Mittelinsel Kreisverkehr 80.000 €
Für das Befahren des Kreisverkehrsplatzes mit 15 m Reisebussen im Status Quo ist eine Verbreiterung der Fahrbahn des Kreisverkehrs notwendig. Weiterhin ist es notwendig die Fahrbahnteiler von der Bahnhofstraße und Luitpoldstraße kommend an die Schleppkurve des 15 m Reisebusses anzupassen. Mit dem Rückbau des Parkplatzes vor dem Cafe Schlossparkhotel kann die Zufahrt in den Kreisverkehr vom Prinzregentenplatz aus verbessert werden. Zu beachten Ist:
  • Für den entfallenen Parkplatz sollte in der Augustenstraße, wie in der aktuellen Planung vorhanden, ein Ersatzparkplatz geschaffen werden.
  • Da „nur“ eine Vergrößerung der Kreisverkehrsfahrbahn keine „Verbesserung“ des Verkehrsablaufs bedingt ist keine Förderfähigkeit nach FAG gegeben. 
  • Folgende Kostenpositionen fallen an:
- Rückbau 1 m Innenkreis Pflasterfläche
- Rückbau Pflasterring außen
- Rückbau Mittelinseln
- Rückbau Parkplatz
- Fräsen Asphaltdeckschicht
- Herstellung Erweiterungsflächen Asphalttragschicht, Asphaltbinderschicht
- Neue Bordanlag Mittelinsel Kreisverkehr
- Neue Bordanlage Bereich Rückbau Parkplatz
- Deckschicht Kreisverkehr + Rückbauflächen Mittelinseln
- Anlage Grünfläche in Rückbaufläche Parkplatz
- Markierungen Kreisverkehr und Mittelinsel

Für die gennannten Kostenpositionen sind geschätzte Brutto Kosten von ca. 80.000.- € anzusetzen.

2024 Lichtsignalanlage = 80.000 €

Zu beachten ist:
  • Leerrohre von der Luitpoldstraße bis zum Kaiser-Maximilian-Platz müssen verlegt werden,
  • dazu sind ca. 125 m Aufgrabungen notwendig.
  • Der Kostenansatz aus dem LV kann herangezogen werden: brutto 68.000.- €

Zusätzlich fallen Kosten an, da das vorhandene Pflaster ausgebaut, gesäubert und gelagert und nach der Verlegung der Leerrohre wieder eingebaut werden muss. Die dafür anfallenden Kosten werden mit einer Summe von brutto 10.000.- € geschätzt. Die Gesamtkosten für die Neuinstallation der Lichtsignalanlage in der Luitpoldstraße betragen brutto ca. 80.000.- €.

Natürlich werden die Leerrohre bei der Verkleinerung des Kreisverkehrs mit berücksichtigt, damit keine Doppelarbeiten anfallen. Ob eine Förderung für den Bau der Lichtsignalanlage möglich ist muss von der Stadt Füssen mit der Regierung von Schwaben abgesprochen werden.

Stellungnahme des FB-31.1-Hochbau
Jegliche Umsetzung einer Variant führt zur Beendigung des Vergabeverfahrens und demzufolge zu einer Neuausschreibung mit Anpassung an den neuen Leistungs- und Zeitrahmen. Eine Verhandlung, insbesondere Nachverhandlungen über Preis und geänderten Umsetzungszeitraum sind nach VOB unzulässig (im Gegensatz zur Stellungnahme von SC). Somit ist festzuhalten, dass bei jeder genannten Variante eine Umsetzung in 2022 ausgeschlossen ist, da die neuen Rahmenbedingungen immer auch eine neue Planungs- und Ausschreibungsgrundlage erfordern, sowie ggfs. eine zeitaufwendige Abstimmung mit den Fördergebern.

  • Kreisverkehr durch Bauhof verkleinern, neu asphaltieren
  • Provisorische Ampel, fest umsetzen (kann nicht durch Bauhof gemacht werden.)
  • Geländer am Kreisverkehr durch Bauhof bauen 
  • Parkplatz vor Kurcafe entfernen. Kleiner Grünstreifen kann bleiben, somit stört auch der Hydrant nicht. 

Maßnahme könnte durch Bauhof ausgeführt werden. 

Kann auch der Bauhof machen. 


Ampelanlage fest umsetzen:


JETZT: 

Ziel: 
Visuell natürlich sehr einfach dargestellt… 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Haushaltsjahr (HHSt.6300.9507)
2020
2021
2022

2023
Summe
Haushaltsansatz
0,00 €
425 Tsd. €
1,8 Mill. €
2,0 Mill. €

Investitionsausgaben
bis heute kassenwirksam
11.931,26 €
139.866,73 €
30.792,24 €

rd. 185 Tsd. €
Erteilte Aufträge 
(Stand: März 2022)
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
rd. 300 Tsd. €
Einnahmen/ Zuwendungen
voraussichtlich in den Haushaltsjahren 2024 - 2025
1,5 - 2,0 Mill. €

Zu den haushaltsrechtlichen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Füssen mangels eines Haushalts für das laufende Jahr 2022 in der sog. „haushaltslosen Zeit“ befindet, in der die Stadt den Regelungen des Art. 69 der Bayer. Gemeindeordnung unterliegt. Danach darf die Stadt, soweit die Haushaltssatzung noch nicht bekannt gemacht ist, nur die finanziellen Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf dabei Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Vermögenshaushalts, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen. Darüber hinaus darf die Stadt die in der Haushaltssatzung jährlich festgesetzten Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben, Kredite umschulden und Kassenkredite bis zu dem zuletzt in einer Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag oder, wenn besondere Umstände im Einzelfall eine Erhöhung rechtfertigen, auch darüber hinaus aufnehmen.

Reichen diese Deckungsmittel für die Fortsetzung der Bauten, Beschaffung und der sonstigen Leistungen nicht aus, darf die Stadt Kredite nur für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu maximal einem Viertel des durchschnittlichen Betrages der für die vier Vorjahre festgesetzten Kredite aufnehmen. Bei der Stadt Füssen sind dies für das vergangene Haushaltsjahr 2021 etwa 1,50 Millionen Euro. Eine angemessene Erhöhung dieser Kreditaufnahmen ist nur zulässig, wenn besondere Umstände des Einzelfalles die Erhöhung rechtfertigen. 

Der Stellenplan des Vorjahres gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das neue Jahr erlassen ist. Maßnahmen wie die Erhöhung der Kassenkredite oder die Aufnahme zusätzlicher Kredite (über den oben beschriebenen Rahmen hinaus) bedürfen dabei der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

Das Landratsamt Ostallgäu hat dazu mit Schreiben vom 11. Januar 2022 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in der sog. „haushaltslosen Zeit“ keine neuen investiven Maßnahmen begonnen werden dürfen. Das betrifft konkret auch die gegenständlichen Umbaumaßnahmen am W 43. Soweit Maßnahmen „weitergeführt“ werden, müsse diese notwendig und unaufschiebbar sein.

Für die Stadt Füssen kommt die Besonderheit hinzu, dass wegen der „Fortführungsmaßnahmen“ bzw. bereits begonnener Maßnahmen, für die im Vorjahr bereits Haushaltsmittel bereitgestellt worden sind, auf das Jahr 2020 abzustellen ist, da für 2021 bekanntermaßen kein genehmigter Haushalt vorlag und damit die vom Stadtrat am 13. Juli 2021 beschlossene Haushaltssatzung nie in Kraft getreten ist.

Beschlussvorschlag

Von der veränderten Kostensituation des Projekts Um- und Ausbau der Verkehrsanlagen im Bereich des B-Planes W 43 mit der Erhöhung der Gesamtkosten auf aktuell rd. 4,5 Mill. EUR (siehe Begründung) wird Kenntnis genommen.

Mangels der aktuell noch fehlenden genehmigten Haushaltssatzung für das laufende Haushaltsjahr ist eine Beauftragung derzeit nicht möglich. In Anbetracht der Kostensteigerung gegenüber der Haushaltsplanung und der damit entstehenden, nicht anderweitig schließbaren Finanzierungslücke, wird die Ausschreibung (Los 1-3) aufgehoben. 

Da die Kostenprognose für die nächsten Monate zusätzliche Finanzmittel erfordern würde, die angesichts der Haushaltslage nicht zur Verfügung stehen, beschließt der Stadtrat, die Maßnahme nicht mehr wie ursprünglich geplant und vom Stadtrat am 29. Juni bzw. 13. Juli 2022 beschlossen, durchzuführen.

Der Erläuterungsbericht zur Kostenoptimierung, -reduzierung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Die konkrete Ausführungsvariante in der Form der vorgeschlagenen Teilrealisierung (Verkleinerung Innendurchmesser des Kreisels, Ampelanlage, Geländer) ist an die örtlichen und planungsrechtlichen Gegebenheiten anzupassen und dem Stadtrat zur Beratung, Entscheidung und Beschlussfassung vorzulegen. 

Diskussionsverlauf

llona Deckwerth regt an, dass man ca. 80.000 € sparen kann, wenn man die Grünflächen einsparen würde.

Andreas Eggensberger meint, dass der Kreisverkehr nicht mit einem 14 m langen Bus zu befahren ist und es somit ein dringend notwendiges Projekt ist, welches der Stadtrat nicht aufschieben darf.

Jürgen Doser merkt an, dass das Projekt damals mit 90.000 € geschätzt wurde. Er meint, dass man genau am gleichen Punkt ist wie vor 10 Jahre und man auch Förderungen hätte klären müssen in dieser Zeit. Er findet das Thema, wie Stadträte beraten werden, muss anders hantiert werden, denn es ist ein Skandal wieder 10 Jahre zurückzugehen nur mit mehr Kosten.

Dr. Martin Metzger sieht den Unterschied darin, dass damals vor 10 Jahre nicht die Mehrheit für das Projekt gestimmt hat und das die Fraktionen aber inzwischen verstanden haben, dass es notwendig ist dieses Projekt anzugehen. Man soll also auch das Positive in der Sache sehen.

Dr. Christoph Böhm findet, dass der sog. „Bauch“ vor dem Hotel Sonne zu entfernen ist, damit der Verkehr besser fließen kann. Denn sobald ein LKW nach links an der großen Kreuzung abbiegen will, behindert er den geradeaus fahrenden Verkehr und somit entsteht ein Stau. Er geht bei dem Beschluss mit, möchte aber, dass der Bauch entfernt wird.

Ilona Deckwerth will im Protokoll festhalten, dass sie nur gegen die Verkleinerung der Verkehrsinsel ist.

Beschluss

Von der veränderten Kostensituation des Projekts Um- und Ausbau der Verkehrsanlagen im Bereich des B-Planes W 43 mit der Erhöhung der Gesamtkosten auf aktuell rd. 4,5 Mill. EUR (siehe Begründung) wird Kenntnis genommen.

Mangels der aktuell noch fehlenden genehmigten Haushaltssatzung für das laufende Haushaltsjahr ist eine Beauftragung derzeit nicht möglich. In Anbetracht der Kostensteigerung gegenüber der Haushaltsplanung und der damit entstehenden, nicht anderweitig schließbaren Finanzierungslücke, wird die Ausschreibung (Los 1-3) aufgehoben. 

Da die Kostenprognose für die nächsten Monate zusätzliche Finanzmittel erfordern würde, die angesichts der Haushaltslage nicht zur Verfügung stehen, beschließt der Stadtrat, die Maßnahme nicht mehr wie ursprünglich geplant und vom Stadtrat am 29. Juni bzw. 13. Juli 2022 beschlossen, durchzuführen.

Der Erläuterungsbericht zur Kostenoptimierung, -reduzierung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Die konkrete Ausführungsvariante in der Form der vorgeschlagenen Teilrealisierung (Verkleinerung Innendurchmesser des Kreisels, Ampelanlage, Geländer) ist an die örtlichen und planungsrechtlichen Gegebenheiten anzupassen und dem Stadtrat zur Beratung, Entscheidung und Beschlussfassung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Thomas Scheibel hat sich aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht beteiligt.

Dokumente
Pruefung_Varianten_Kosteneinsparungen (.pdf)

Datenstand vom 20.05.2022 11:08 Uhr