Neubau einer Gewerbehalle für eine Metallschleiferei, Wiedmar Fl.Nr. 481/3 Gmkg. Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.02.2022 ö beschliessend 2.2.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 
Sachverhalt und rechtliche Ausgangslage siehe Feststellungen.

Eingereicht ist der Antrag auf Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren. 

Nach Angabe des Bauherrn weicht die Planung in zwei Punkten vom Bebauungsplan ab:

  1. Fassadengestaltung in Sandwichbauweise statt Ziegel und
  2. Dacheindeckung in Blech statt Ziegel.

Im Bebauungsplan ist dazu festgesetzt:

  • Die Dacheindeckung hat mit Dachplatten/Ziegel in naturroter Farbe zu erfolgen.
  • Bei der Außengestaltung sind nur verputzte Fassaden mit hellem Anstrich zugelassen; desgleichen Bauteile aus Holz. Zulässig sind außerdem Gebäude in Holzbauweise und mit Holzverschalung verkleidete Massivbauten.

Der vorgelegten Antragsunterlagen enthalten bislang keine näheren Ausführungen. Bei einer Dachneigung von 12° ist aber nicht von einer Ziegeldeckung auszugehen. Eine Behandlung in Freistellungsverfahren scheidet damit aus. 
Die Begründung der Abweichungen ist noch nachzureichen. Die Ausführung ist hierbei näher zu beschreiben. Eine ausreichend ortsangepasste Gestaltung ist geboten. Besondere Anforderungen wurden dabei seitens des Ausschusses auch bei der Beantragung der weiter westlich beantragten Halle nicht gestellt. 

Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu:
Eine Blecheindeckung des Daches wird vertretbar sein, soweit die Oberfläche nicht glänzend ist. Eine verputzte und gestrichene Oberfläche der Außenwände ist zumutbar und sollte gefordert werden. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Eine ausreichend ortsangepasste Gestaltung ist geboten. Einer Blecheindeckung des Daches wird nicht zugestimmt. Außenwände sollten mit verputzter und gestrichener Oberfläche ausgeführt werden, soweit sie nicht eine Holzverschalung erhalten. 
Der einzureichende Bauantrag soll nochmals im Gremium vorgestellt werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen. Eine ausreichend ortsangepasste Gestaltung ist geboten. Einer Blecheindeckung des Daches wird nicht zugestimmt. Außenwände sollten mit verputzter und gestrichener Oberfläche ausgeführt werden, soweit sie nicht eine Holzverschalung erhalten. 
Der einzureichende Bauantrag soll nochmals im Gremium vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2022 10:18 Uhr