Änderung (Dachgaube) zur Nutzungsänderung von Wohnung in Ferienwohnung, Reichenstraße 14, Fl. Nr. 132/0 Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 08.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Dachausstieg als zweiter Rettungsweg wurde nach Ablehnung in der Sitzung am 07.09.2021 in eine schmale hochformatige Gaube geändert. Nicht geändert wurde aber die Ferienwohnungsnutzung. Die dafür notwendige Ablösung eines Stellplatzes muss nicht zugelassen werden.
Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 03.03.2022: Das Vorhaben wird grundsätzlich als zulässig einzustufen sein (Stellplatzablösung im Entscheidungsbereich der Stadt Füssen).
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der geplanten Gaube zu erteilen. Für die Nutzung als Ferienwohnung ist ein Stellplatz nachzuweisen; einer Ablösung wird nicht zugestimmt. In Aussicht gestellt wird die Zustimmung ausschließlich bei einer Umwandlung in eine dauergenutzte Wohnung.
Diskussionsverlauf
Die Ausschussmitglieder machen auch in diesem Fall deutlich, dass ihnen eine Nutzung als Ferienwohnung in der Altstadt nicht zusagt und die Wohnungen in einer dauerhaften Wohnnutzung bleiben sollten.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der geplanten Gaube zu erteilen. Für die Nutzung als Ferienwohnung ist ein Stellplatz nachzuweisen; einer Ablösung wird nicht zugestimmt. In Aussicht gestellt wird die Zustimmung ausschließlich bei einer Umwandlung in eine dauergenutzte Wohnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6
Datenstand vom 04.10.2024 10:14 Uhr