Anbau Büroraum an bestehende Hotelanlage, Augsburger Straße 18, Fl.Nr. 1611/28, Gemarkung Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 02.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 13.04.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Nach dem räumlichen Zusammenhang wird der Büroraum dem Hotelbetrieb dienen. Die Nutzungsart ist zulässig.
Im Bebauungsplan sind folgende Werte festgesetzt: GRZ(1) 0,6 und GFZ 1,44.
Angaben des Planers: GRZ(1) 0,56 und GFZ 1,54
Da der Büroraum nur eine (Außen-) Fläche von ca. 20 qm hat, erhöht er die bereits überschrittene GFZ nur zusätzlich um 0,007. Die Prüfung hat ergeben, dass die Zahl im Antrag falsch gerundet wurde; korrekt gerechnet ergeben sich 1,548 womit das gerundete Ergebnis 1,55 ist.
Hinsichtlich der übrigen Festsetzungen wird der Bebauungsplan eingehalten.
Stellplätze: Der regelmäßige Bedarf beträgt bei Büronutzungen 1 Stellplatz je 30 bis 40 qm.
Bei einer angegebenen Nutzfläche von ca. 17 qm und dem Ansatz des Mittelsatzes beträgt der Bedarf 0,49 Stellplätze, somit gerade noch innerhalb der rechnerisch auf Null abzurundenden Grenze.
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 25.04.2023: Das Vorhaben ist einschließlich der voraussichtlich notwendigen Befreiung/-en grundsätzlich genehmigungsfähig.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Datenstand vom 04.10.2024 11:09 Uhr