Städtische Forggensee-Schifffahrt, hier: Änderung der Betriebssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 09.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 09.07.2024 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Art. 88 Abs. 5 Satz 2 GO und § 1 Abs. 1 EBV verpflichten die Städte, für ihre Eigenbetriebe eine Betriebssatzung zu erlassen. Die Satzung ist vom Stadtrat zu beschließen. Sie regelt die interne Organisation des Eigenbetriebs und grenzt insoweit Zuständigkeiten der Organe des Eigenbetriebs von denen der Stadt ab.
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen – Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen wurde zuletzt zum 06.01.2021 geändert.

Nunmehr und erstmalig soll der Betrieb einer Minigolfanlage mit Gastronomiebetrieb und Kiosk auf dem am Bootshafen nahegelegenen städtischen Grundstück mittels Pachtvertrag durch die Forggensee-Schifffahrt angeboten werden.
  
Zu diesem Zweck ist die derzeit gültige Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ in § 2 zu ergänzen. Der Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt über seine Organe (Werkleitung, Werkausschuss, Stadtrat und Erster Bürgermeister), so dass der Unternehmensgegenstand in der Betriebssatzung hinreichend bestimmt festgelegt werden muss. Der angepachtete Minigolfplatz fällt nicht unter „Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen“, vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Betriebssatzung. Der Betrieb der Minigolfanlage stellt eine zusätzliche wirtschaftliche Betätigung („Aliud“) dar, die wesensmäßig nicht der Schifffahrt zugeordnet werden kann. Der Betrieb einer Minigolfanlage mit Gastronomie und Kiosk dient einem eigenen Freizeitzweck und wird somit in § 2 Abs. 1 Satz 1 ergänzt. 

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ (FSF) nach Vorlage zu ändern. Die Vierte Änderung der Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ (FSF) nach Vorlage zu ändern. Die Vierte Änderung der Betriebssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2024 08:55 Uhr