Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Werkausschusses, 09.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die bisherige Benutzungsordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Eigenbetrieb der Stadt Füssen – „Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen“ wurden zuletzt am 28.04.2015 durch den Werkausschuss beschlossen.
Auf Grund rechtlicher Widersprüche und Änderungen, Erweiterung des Unternehmenszwecks und Modernisierung unterschiedlicher Geschäftsvorgänge sind notwendige Aktualisierungen, Ergänzungen und eine Zusammenführung beider Regelungen in einer neuen Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) notwendig.
Im Dezember 2023 wurde ein Dienstleistungsvertrag zur Nutzung einer Online-Buchungssoftware für Reedereien mit der PHCOM GmbH mit Sitz in Stuttgart geschlossen. Dieses seit März 2024 eingeführte Online-Ticketsystem ermöglicht der Forggensee-Schifffahrt den digitalen Ticketvorverkauf im Onlineshop (Fahrkarten für Linien-, Abend- und Eventfahrten sowie Gutscheine) nebst Zahlungsabwicklung über Paypal oder Stripe im Rahmen von Kreditkartenzahlungen. Unter anderem werden Buchungsprozesse bei Charterfahrten und Gruppenreservierungen datenschutzkonform und effektiver erfasst, digital abgewickelt, sowie E-Rechnungen generiert, welche ab 2025 gesetzlich verpflichtend sind.
Des Weiteren soll der Betrieb einer Minigolfanlage mit Gastronomiebetrieb und Kiosk auf dem am Bootshafen nahegelegenen städtischen Grundstück mittels Pachtvertrag durch die Forggensee-Schifffahrt angeboten werden, welche ebenso analog zur Forggensee-Schifffahrt Vertragsbedingungen zur rechtlichen Absicherung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt haben sollte.
Folgende wesentliche Änderungen sind in den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt:
- Zusammenführung der Benutzungsordnung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Änderung des Verwaltungssitzes: Hiebelerstraße 47, 87629 Füssen
Änderung der Internetadresse: https://forggensee-schifffahrt.de
Erweiterte Beförderung von Hunden und Fahrrädern
Möglichkeit der Kartenzahlung an Bord
Vorverkauf von Onlinetickets für den Linien-, Abend- und Eventfahrten und damit einhergehende Bedingungen
Kein Konsum von Cannabis auf den Fahrgastschiffen
Verweis auf eine ausführliche Datenschutzerklärung, Speicherung und Bearbeitung von personenbezogenen Daten
Benutzung der Minigolfeinrichtung
Die detaillierten Änderungen (blaue Kennzeichnung) können aus den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche mit unserer rechtsberatenden Kanzlei überarbeitet wurden, entnommen werden.
Beschlussvorschlag
Der Werkausschuss beschließt rückwirkend zum 01.07.2024, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Zusammenführung der Benutzungsordnung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie den Aktualisierungen und Erweiterungen in der beiliegenden Fassung.
Diskussionsverlauf
Ilona Deckwerth weist darauf hin, dass Begleithunde von Menschen mit Behinderung, mit auf das Schiff genommen werden dürfen und dies ggf. noch in die Benutzungsordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mitaufgenommen werden soll.
Werkleiter Helmut Schauer erläutert, dass Belgleit- und Blindenhunde jederzeit mit an Bord dürfen.
Beschluss
Der Werkausschuss beschließt rückwirkend zum 01.07.2024, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Zusammenführung der Benutzungsordnung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie den Aktualisierungen und Erweiterungen in der beiliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
AGB_FSF_Minigolf (.pdf)
Datenstand vom 15.07.2024 08:55 Uhr