Beschlussfassungen - Prüfungsfeststellungen (2000-2018) des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.09.2021 beschliessend 6
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2024 ö Bekanntgabe 4.7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2024 ö beschliessend 5
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.02.2025 beschliessend 8

Sachverhalt

Anbei folgen die Abarbeitung der zu beschließenden Prüfungsbeanstandungen.

Vorbemerkung BKPV: 
Trotz mehrmaliger Nachfragen wurde uns von der Verwaltung kein Schriftverkehr mit der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Ostallgäu bezüglich der Erledigung der in unseren Berichten vom 25.01.2012 und 09.07.2015 getroffenen Prüfungsfeststellungen vorgelegt (vgl. TZ 2). Die erforderlichen Unterlagen mussten demzufolge telefonisch unmittelbar von der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Ostallgäu angefordert werden.  
Bei der Überprüfung des Erledigungsstandes stellten wir folglich überwiegend auf die uns übermittelten schriftlichen Unterlagen des Landratsamtes (Stand 29.10.2019) ab. In Einzelfällen haben wir die aufgeführten TZ auch nochmals stichprobenhaft materiell überprüft. Sofern wir im Verlauf dieser materiellen Prüfung feststellten, dass einzelne TZ entgegen der o.a. Unterlagen noch nicht oder nicht vollständig bereinigt wurden, nahmen wir die entsprechenden Sachverhalte weiterhin als nicht erledigt bzw. als neue TZ in den vorliegenden Bericht auf (vgl. z.B. TZ 18 a) unseres Berichts vom 09.07.2015). Umgekehrt betrachteten wir TZ, die nachweislich bereinigt wurden, als erledigt (z.B. TZ 25 und TZ 26 unseres Vorberichts). 

Ergänzung. Der Stadtrat sowie die gesamte Verwaltung wurde seitens der Geschäftsleitung von 2002 bis 2021 nicht über vorliegende die Prüfungsbeanstandungen informiert, somit war eine Abarbeitung innerhalb der Verwaltung nicht möglich. 

Anmerkung Stadtverwaltung:
Der Stadtrat wird zukünftig über den Prüfungsbericht zeitnah nach Bekanntgabe des Prüfungsberichts informiert und mit dem weiteren Vorgehen informiert. 
Der Stadtrat wurde zuletzt am 09.03.2021 über den aktuellen Sachstand informiert.  
Die Verwaltung wird zukünftig ebenfalls zeitnah informiert und mit der Abarbeitung der Beanstandungen beauftragt. 

Die Abarbeitung der Prüfungsbeanstandungen 2004 bis 2018 finden seit dem 01.09.2021 statt. 

Zusammenfassung BKPV nicht abgearbeitete Alt-Beanstandungen 2004-2018:

TZ 1         Folgende 32 Feststellungen in unseren Berichten vom 25.01.2012 (bzw. alt) sowie vom 09.07.2015 wurden auch in der Folgezeit nicht beachtet: 
       
Prüfungsbericht
Textziffer
PB 2018
Frühere 
Textziffern
Beanstandung 
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
3 alt
Verrechnung von Bauhof- und Fuhrparkleistungen
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
6 & 37a
Nutzungsentschädigung Schulgebäude – Benutzungsgebühren Sporthallen
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
29
Einrichtung eines Finanzmanagement
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
33
Beschaffung von IT-Leistungen ohne Vergleichsangebot
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
38
Prüfung der Höhe des städtischen Anteils an den Kosten der Sing- und Musikschule
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
47
Fremdwährungskredite
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
42b & 49
Füssener Kurbetriebe GmbH
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
61
Hinwirkungsverpflichtung zur Veröffentlichung der Vorstandsbezüge Füssen Tourismus und Marketing
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
63
FKG GmbH – Sicherungsleistungen 
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
65
Aufrechterhaltung der FKG GmbH 
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
8b & 8c
Überstundenpauschalen
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
18a
Absicherung des Zugangs zu Datenbank des HKR-Verfahrens CIPKD
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
21c
Online-banking – Berechtigungen und Einhalten der Funktionstrennung
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
22b
Programmfunktionalität von Elfried und adebisKITA nutzen
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
22c
Die Berechtigungen im HKR-Verfahren CIP-KD waren zu weitgefasst
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
24a
Nachveranlagung von Herstellungsbeiträgen 
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
2
Notwendige Überprüfung der Höhe der verrechneten Verwaltungskostenbeiträge – Bauhofleistungen (Seite 38 / PB 2012)
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
18
Im Verwaltungshaushalt gebildete Haushaltsausgabereste (HAR) über das 
Folgejahr hinaus weiter übertragen (vgl. TZ 8 2000) 
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
21 (& 42)
Bildung einer Sonderrücklage (42/2000) 
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
22
Bereinigung der Kasseneinnahmereste wäre erforderlich (vgl.  7)
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
41
Bilanzielle Überschuldung des Betriebszweigs Parkierung der Stadtwerke 
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
68
Getrennte Verwaltung des Stiftungsvermögens - Benedikta Wagner (vgl. 40/2000)
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
70
Nachweis der Einnahmen und Ausgaben der Stiftung innerhalb des städtischen Haushalts; Bildung einer Sonderrücklage (vgl.  41)
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
3
Gewährung außertariflicher Leistungen beim Eigenbetrieb „Städtische  Schifffahrt" (vgl. TZ 52)
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
7
Unzulässige Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit (vgl.  14 und  50)
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
8a
Kostenintensive Bezahlung von Zusa- und Überstunden sollte vermieden werden (vgl.  16) 
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
10
Eingruppierung entgegen tariflichen Bestimmungen (vgl. Abschnitt 4.3.3) 
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
13
Örtliche Kassenprüfungen der Stadtkasse wurden nicht durchgeführt (vgl.  5)
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
15
Städtische Konten wurden nicht in den Büchern nachgewiesen (vgl.   6 c). 
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
16
Verfügungsberechtigung bei städtischen Konten (vgl.13 b) 
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
17d-h
Hinweise zum Kassen- und Haushaltswesen (vgl.  10)
2004-2009
2010-2013
2014-2018
1
4a, 
4b, 
13d
Hinweise zum Kassen- und Haushaltswesen (vgl. 2018 4 a), 4b) und 13 d) getroffen wurden, mussten erneut in diesen Bericht aufgenommen werden.

2004-2009 vom Bericht 25.01.2012
2010-2013 vom Bericht 09.07.2015

Die übrigen Feststellungen der ehemaligen Prüfungsberichte können als erledigt betrachtet werden.

Zudem erfolgte die Abarbeitung aller Beanstandungen 2014-2018 vom Bericht 12.08.2021

Beschlussvorschlag

Abschluss/Abarbeitung TZ 2000-2018:
Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die Stellungnahmen und Aufarbeitungen der durch den Kommunalen Prüfungsverband Bayern beanstandeten Punkte von (aus den Berichten 25.01.2012, mit Wiederholung vom 09.07.2015, nochmals kumuliert beanstandet im Bericht vom 12.08.2021) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Abschluss der offenen TZ und anschließender Rückmeldung der abgearbeiteten Beanstandungen, um die Beanstandungen aus den Berichten 25.01.2012, 09.07.2015 und wiederholt im Bericht 12.08.2021 abzuschließen. 

TZ1 (29 alt) – Einrichtung eines Finanzmanagement
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) nach Auslauf der bestehenden Derivate keine weiteren/neuen Derivate abschließen wird. 

Ferner fasst der Stadtrat der Stadt Füssen den Beschluss (Grundsatzbeschluss), dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) zukünftig keine Basiswertgeschäfte/Finanzinstrumente (Aktien, Derivate, Anleihen oder Indizes, usw.) mehr in Anspruch nehmen wird. 

TZ 1 (47 alt) – Fremdwährungskredite
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) nach abgeschlossener Umschuldung des CHF Darlehen am 28.03.2023 zukünftig keine neuen Fremdwährungsdarlehen aufgenommen und/oder in Aussicht zur Aufnahme gestellt werden. 

Ferner fasst der Stadtrat der Stadt Füssen den Grundsatzbeschluss, dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) zukünftig auch keine Basiswertgeschäfte/Finanzinstrumente (Aktien, Derivate, Anleihen oder Indizes, usw.) in Fremdwährungen aufgenommen werden.  

Beschluss 1

Abschluss/Abarbeitung TZ 2000-2018:
Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die Stellungnahmen und Aufarbeitungen der durch den Kommunalen Prüfungsverband Bayern beanstandeten Punkte von (aus den Berichten 25.01.2012, mit Wiederholung vom 09.07.2015, nochmals kumuliert beanstandet im Bericht vom 12.08.2021) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Abschluss der offenen TZ und anschließender Rückmeldung der abgearbeiteten Beanstandungen, um die Beanstandungen aus den Berichten 25.01.2012, 09.07.2015 und wiederholt im Bericht 12.08.2021 abzuschließen. 

TZ1 (29 alt) – Einrichtung eines Finanzmanagement
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) nach Auslauf der bestehenden Derivate keine weiteren/neuen Derivate abschließen wird. 

Ferner fasst der Stadtrat der Stadt Füssen den Beschluss (Grundsatzbeschluss), dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) zukünftig keine Basiswertgeschäfte/Finanzinstrumente (Aktien, Derivate, Anleihen oder Indizes, usw.) mehr in Anspruch nehmen wird. 

TZ 1 (47 alt) – Fremdwährungskredite
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) nach abgeschlossener Umschuldung des CHF Darlehen am 28.03.2023 zukünftig keine neuen Fremdwährungsdarlehen aufgenommen und/oder in Aussicht zur Aufnahme gestellt werden. 

Ferner fasst der Stadtrat der Stadt Füssen den Grundsatzbeschluss, dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) zukünftig auch keine Basiswertgeschäfte/Finanzinstrumente (Aktien, Derivate, Anleihen oder Indizes, usw.) in Fremdwährungen aufgenommen werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Abschluss/Abarbeitung TZ 2000-2018:
Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die Stellungnahmen und Aufarbeitungen der durch den Kommunalen Prüfungsverband Bayern beanstandeten Punkte von (aus den Berichten 25.01.2012, mit Wiederholung vom 09.07.2015, nochmals kumuliert beanstandet im Bericht vom 12.08.2021) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Abschluss der offenen TZ und anschließender Rückmeldung der abgearbeiteten Beanstandungen, um die Beanstandungen aus den Berichten 25.01.2012, 09.07.2015 und wiederholt im Bericht 12.08.2021 abzuschließen. 

TZ1 (29 alt) – Einrichtung eines Finanzmanagement
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) nach Auslauf der bestehenden Derivate keine weiteren/neuen Derivate abschließen wird. 

Ferner fasst der Stadtrat der Stadt Füssen den Beschluss (Grundsatzbeschluss), dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) zukünftig keine Basiswertgeschäfte/Finanzinstrumente (Aktien, Derivate, Anleihen oder Indizes, usw.) mehr in Anspruch nehmen wird. 

TZ 1 (47 alt) – Fremdwährungskredite
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) nach abgeschlossener Umschuldung des CHF Darlehen am 28.03.2023 zukünftig keine neuen Fremdwährungsdarlehen aufgenommen und/oder in Aussicht zur Aufnahme gestellt werden. 

Ferner fasst der Stadtrat der Stadt Füssen den Grundsatzbeschluss, dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) zukünftig auch keine Basiswertgeschäfte/Finanzinstrumente (Aktien, Derivate, Anleihen oder Indizes, usw.) in Fremdwährungen aufgenommen werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 3

Abschluss/Abarbeitung TZ 2000-2018:
Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die Stellungnahmen und Aufarbeitungen der durch den Kommunalen Prüfungsverband Bayern beanstandeten Punkte von (aus den Berichten 25.01.2012, mit Wiederholung vom 09.07.2015, nochmals kumuliert beanstandet im Bericht vom 12.08.2021) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit Abschluss der offenen TZ und anschließender Rückmeldung der abgearbeiteten Beanstandungen, um die Beanstandungen aus den Berichten 25.01.2012, 09.07.2015 und wiederholt im Bericht 12.08.2021 abzuschließen. 

TZ1 (29 alt) – Einrichtung eines Finanzmanagement
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) nach Auslauf der bestehenden Derivate keine weiteren/neuen Derivate abschließen wird. 

Ferner fasst der Stadtrat der Stadt Füssen den Beschluss (Grundsatzbeschluss), dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) zukünftig keine Basiswertgeschäfte/Finanzinstrumente (Aktien, Derivate, Anleihen oder Indizes, usw.) mehr in Anspruch nehmen wird. 

TZ 1 (47 alt) – Fremdwährungskredite
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt, dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) nach abgeschlossener Umschuldung des CHF Darlehen am 28.03.2023 zukünftig keine neuen Fremdwährungsdarlehen aufgenommen und/oder in Aussicht zur Aufnahme gestellt werden. 

Ferner fasst der Stadtrat der Stadt Füssen den Grundsatzbeschluss, dass die Stadtverwaltung (Kämmerei) zukünftig auch keine Basiswertgeschäfte/Finanzinstrumente (Aktien, Derivate, Anleihen oder Indizes, usw.) in Fremdwährungen aufgenommen werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2025 15:48 Uhr