Haushaltsausführung 2024; Bildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 17.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bildung von Haushaltsresten im Verwaltungshaushalt erfordert eine Genehmigung vom Stadtrat.
Haushaltsreste sind Einnahme- oder Ausgabeansätze, auf die in einem Vorjahr keine Anordnungen erteilt wurden, die aber aufgrund gesetzlicher oder erklärter Übertragbarkeit verfügbar bleiben und daher als Haushaltseinnahme- oder -ausgabereste auf das Nachjahr übernommen wurden (§ 87 Nr. 17 KommHV-Kameralistik).
Haushaltsreste werden zur Ermittlung des Rechnungsergebnisses den Sollanordnungen zugerechnet.
Die Verwaltung bittet um Genehmigung zur Bildung folgender maximalen Haushaltsreste:
- HH-Stelle 0681.5000: Rathaus-Unterhalt – Tausch von Rauchmeldern – 32.000,- EUR
HH-Stelle 0681.5010: Rathaus-Unterhalt – Facharchitekt für Objektbetreuung 10.000,- EUR und Materialkosten für allgemeine Sanierung und Fenster – 10.000,- EUR
HH-Stelle 8836.500: Oblisbergstraße 10-16 – Nachrüstung von Rückstau und Sicherung für die Entwässerungsleitungen – 6.500,- EUR.
HH-Stelle 0300.6554: Kassen- und Organisationsprüfung; 45.000, - EUR
HH-Stelle 5601.5001: BSP Versicherung – 33.000,- EUR
HH-Stelle 5601.5040: BSP Wartung Lüftung sowie BSK – 75.000
HH-Stelle 5800.5165: Baumpflege – 16.600, - EUR
HH-Stelle 5821.5860: Pflanzenlieferungen – 8.800, - EUR
Zustandsbewertung inkl. Gefährdungsbeurteilung für die Aufzüge – 4.712,- EUR
(Diverse HH.-Stellen: 8817.5400, 8837.5400, 8837.5400, 8815.5400, 7711.5400, 0681.5400, 4644.5400, 1/8800.5400,2/4640.5400 mit jeweils 589,05 EUR)
GKZ 1 1/8800.5000: Spitalgasse 8 - Brandschutzarbeiten, Baumeister, Planer – 41.000
Die Bildung von Haushaltsresten im Vermögenshaushalt ist nicht genehmigungspflichtig.
Die aktuelle Hochrechnung ergibt ca. 10 Mio. Euro HH-Einnahmereste und 12 Mio. EUR HH-Ausgabereste. Hauptursache ist die Verschiebung der geplanten Bauprojekte. Die genaue Festlegung erfolgt mit Erstellung der Jahresrechnung 2024.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat genehmigt die Übertragbarkeit der Haushaltsreste für die dargestellten Haushaltshalts-Vorgänge im Verwaltungshaushalt.
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Übertragbarkeit der Haushaltsreste für die dargestellten Haushaltshalts-Vorgänge im Verwaltungshaushalt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Stadträte Peresson und Jahn waren bei der Abstimmung nicht im Raum.
Datenstand vom 25.03.2025 15:54 Uhr