Nutzungsänderung und Umbau einer ehemaligen Gaststätte und einer Hausbar mit Lagerräumen in zwei Ferienwohnungen in einem Appartementhaus, Höhenstraße 53, Fl.Nr. 168/23, Gemarkung Hopfen am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.06.2024 ö beschliessend 3.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 14.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Seit der im September 2023 in Kraft getretenen Änderung des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 3 – Enzensberg Mitte sind zusätzliche Ferienwohnungen im Baugebiet nicht mehr zulässig. 

Dass die Nutzungsänderung insoweit nicht mehr genehmigungsfähig ist, hat das LRA den Antragstellern bereits mit Schreiben vom 16.05.2024 mitgeteilt. 

Eine Befreiung scheidet aus, weil diese den Grundzügen des Bebauungsplanes und dessen Änderung aus 2023 zuwiderlaufen würde (§ 31 Abs. 2 Halbsatz 1 BauGB).

Zwar ist nachvollziehbar, dass eine Dauerwohnnutzung im Konflikt mit den bestehenden weiteren Ferienwohnungen steht. Als Lösung kommt aber nur in Betracht, ggf. auch die Ferienwohnungen in dauergenutzte Wohnungen umzuwandeln. Wenn sich dies aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht in absehbarer Zeit realisieren lässt ist eine Dauervermietung trotzdem möglich, wenn den potentiellen Mietern von vornherein bekannt und bewusst ist, dass sich der Wohnraum in einem Haus mit Ferienwohnungen befindet. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig. Dies wurde den Antragstellern bereits mitgeteilt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Den Antragstellern wird eine Nutzungsänderung in dauergenutzten Wohnraum empfohlen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. Den Antragstellern wird eine Nutzungsänderung in dauergenutzten Wohnraum empfohlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.10.2024 12:07 Uhr