Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 28 Wohnungen, 22 Stpl. in der Tiefgarage und 9 Stellplätze im Freien, Geigenbauerstraße 24 und 26, Fl.Nr. 873, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.06.2024 ö beschliessend 3.3.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 03.06.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Planung

Geplant ist ein größerer Ersatzbau für das bestehende Mehrfamilienhaus, das sich baulich in einem schlechten Zustand befindet und aktuell bereits leer steht. 

Vorgesehen ist eine Modulbauweise in Massivholz. Die Fassaden sollen unter Berücksichtigung entsprechender Schutzmaßnahmen zu ca. 50% eine Begrünung erhalten. Die Wohnungen sind überwiegend mit Flächen bis zu 30 qm geplant. Damit erreicht werden soll die Bezahlbarkeit auch für Mieter wobei die Zielgruppe Beschäftigte bei der Bundeswehr und im Gesundheitsbereich sind. 

Die Wohnungen sind barrierefrei geplant. Angedacht sind dabei auch Bereiche für betreute Wohngruppen für Senioren in Kooperation mit den ortsansässigen Pflegediensten. 

Grunderwerb

Das Konzept beinhaltet den Vorschlag zum Erwerb einer Teilfläche aus dem westlichen Straßengrundstück der Basilius-Sinner-Straße. Die Straße befindet sich auf ganzer Länge in der westlichen Hälfte des c. 14 m breiten städtischen Grundstücks Fl.Nr. 870 Gmkg. Füssen. Die östliche Hälfte ist ein Grünzug. Eine zwingende Notwendigkeit für die Beibehaltung der Grünfläche als städtisches Eigentum ist nicht erkennbar. Ein Ausbau der Straße mit Verbreiterung ist weder vorgesehen noch nötig. Die ortsbildprägende Baumreihe erscheint allerdings erhaltenswert. 

Aus Sicht der Verwaltung ist insoweit eine Lösung wie folgt vorstellbar:

  1. Erhalt von ca. 6,5 m Breite im städtischen Eigentum
  2. Veräußerung der östlichen Hälfte auf der Länge des Baugrundstücks an die Antragstellerin (ca. 220 qm).
  3. Die genauen Maße richten sich nach den im Detail zu erfassenden örtlichen Verhältnissen. 
  4. Erhaltung der straßenbegleitenden Baumreihe bzw. zumindest teilweise Wiederherstellung, soweit die vollständige Erhaltung durch das Bauvorhaben nicht möglich ist oder der Zustand eine Ersatzpflanzung nahelegt.

Öffentliche Leitungstrassen für Wasser und Kanal befinden sich nicht im betroffenen Bereich. Die Leitungen verlaufen innerhalb der Straßentrasse. In den Grün- und Parkflächen befinden sich nur die Hausanschlüsse, die dann auf Privatgrund liegen würden. Rechtliche Sicherungen sind nicht erforderlich.

 

Bebauungsplan bzw. § 34 BauGB

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes W 86 E. Von der Veränderungssperre kann eine Ausnahme zugelassen werden, soweit keine Ferien- oder Zweitwohnungen entstehen. Das Nutzungskonzept beschreibt auf Seite 8, dass dies nicht vorgesehen ist. 

Da nur ein einfacher Bebauungsplan mit Regelung der Art der baulichen Nutzung vorgesehen ist richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit im Übrigen nach § 34 BauGB. Iin Teilen ist die Umgebung durch großformatige Baukörper geprägt, so dass sich das Vorhaben insoweit einfügt (siehe Lageplan 1:1.000). Die Höhe ist mit drei Vollgeschoßen geplant, wobei oberhalb des 2. OG bereits das Dach ohne weiterem Kniestock liegt. Die maximale Firsthöhe liegt damit bei 11,18 m.

Lt. Satzung ist der Nachweis einer Kinderspielplatzfläche von 175 qm erforderlich. Lt. Plan werden 150,95 qm = 151 qm nachgewiesen. Die fehlende Fläche von 24 qm ist abzulösen. 
Alternativ beantragt wird eine Befreiung von der Ablösepflicht. 
Begründung: Es sind größtenteils sehr kleine Wohnungen geplant, die nicht für die Bewohnung von Familien mit Kindern geeignet sind. 
Dies ist richtig, allerdings ist es auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass in den ca. 20 Einzimmerappartements alleinstehende Elternteile mit Kleinkind wohnen, welches noch kein eigenes Zimmer benötigt, bei denen aber trotzdem eine Spielplatzfläche für Kleinkinder notwendig ist. 

KFZ-Stellplätze: 1 Stellplatz wird oberirdisch statt zusätzlich in der Tiefgarage nachgewiesen (Abweichung) und ein fehlender Stellplatz ist abzulösen. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben wird sich nach vorläufiger Einschätzung einfügen und grundsätzlich genehmigungsfähig sein. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. 
Dem Verkauf einer ca. 220 qm großen Teilfläche aus dem Straßengrundstück Fl.Nr. 870 Gmkg. Füssen wird dem Grunde nach zugestimmt. Die näheren vertraglichen Einzelheiten sind im Stadtrat festzulegen. Die im Sachverhalt unter a) bis d) genannten Punkte sind zu berücksichtigen.
Der anteiligen Ablösung der Spielplatzfläche wird zugestimmt, einer Befreiung von der Nachweispflicht nicht. Der Ablösung eines Stellplatzes wird ebenfalls zugestimmt. 
Zugestimmt wird aufgrund des Wohnraumkonzepts dem räumlichen Nachweis von einem Stellplatz oberirdisch statt in der Tiefgarage und der Ablösung eines Stellplatzes.

Diskussionsverlauf

Martin Dopfer legt nahe, das ist auf Kante genäht und das Letzte, was wir mitgehen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert die fehlenden Stellplätze.

Armin Angeringer führt zu der Stellplatzsituation weiter aus.

Martin Dopfer verdeutlicht, die derzeitige Planung sei sein persönliches Ende zum Mitgehen.

Dr. Martin Metzger erkundigt sich, nach einem Größenvergleich des Bestandes und der Planung.

Armin Angeringer zeigt die Unterschiede auf.

Dr. Martin Metzger bittet um Auskunft der Zufahrten.

Armin Angeringer informiert über die Zufahrten und betont, ein Präzedenzfall sollte vermieden werden. Zusätzlich teilt Armin Angeringer mit, dass von der Stellplatzsatzung abgewichen wird und eine Ablehnung möglich ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter stellt infrage, wie der Spielplatz betreten werden kann und regt an, eine größere Spielplatzfläche abzulösen.

Christoph Weisenbach ergänzt, mehr Spielplatzfläche könnte abgelöst werden.

Matthias Friedl empfindet eine Einfahrt am Gehweg entlang der Straße als eine Option.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter unterstreicht eine Wohnung weniger als geplant und die Stellplatzsituation verändert sich.

Dr. Martin Metzger befürwortet den Verkauf der Fläche.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt aus, bei der Reduzierung um eine Wohnung sind zwei Stellplätze weniger zu errichten. Schließlich müssen keine Kompromisse eingegangen werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen. 
Dem Verkauf einer ca. 220 qm großen Teilfläche aus dem Straßengrundstück Fl.Nr. 870 Gmkg. Füssen wird dem Grunde nach zugestimmt. Die näheren vertraglichen Einzelheiten sind im Stadtrat festzulegen. Die im Sachverhalt unter a) bis d) genannten Punkte sind zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 12:07 Uhr