Dr. Martin Metzger möchte wissen, welche Fläche für die Gastronomie und als Frühstücksraum vorgesehen sind.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, die gesamte Fläche.
Dr. Martin Metzger erörtert, die gesamte Fläche ist schließlich so ein Mischding.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter: also das wird in der Konsequenz so sein.
Dr. Martin Metzger spricht an, die gesamte Fläche kann Gastronomie sein und ist Grundlage für die Stellplatzberechnung.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert, die Frage mit dem unterschiedlichen Stellplatzbedarf ergibt sich daraus, da der Architekt die Flächen bei der Stellplatzberechnung zwischen Laufbereich und Sitzbereich differenziert. Schlussendlich ist die Frage, ob die Stadt Füssen Stellplätze prinzipiell ablöst.
Simon Hartung hebt hervor, grundsätzlich besteht über den Räumen bereits das Hotel. Die Frage, ob der Frühstücksraum öffentlich oder nicht öffentlich ist, hat keinen Einfluss auf uns. Es geht um die Grundsatzfrage der Stellplatzablöse.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, also um die Frage, ob aus einem Einzelhandelsbetrieb ein Gastronomiebetrieb entstehen soll.
Simon Hartung bejaht, um das geht es, ob das öffentlich oder nicht öffentlich ist, sei irrelevant.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt der Aussage zu.
Martin Dopfer gibt wieder, er lese etwas von einer Sitzbank in der Planunterlage.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erörtert, der Planer hat die Freiflächen in den Planunterlagen eingezeichnet. Dabei müsste eine bestehende Sitzbank versetzt werden. Jedoch werden wir keinen Bauantrag bewilligen, der Freiflächen enthält, da diese sonst Teil der Baugenehmigung sind. Folglich wird das mit der Sondernutzungserlaubnis geregelt.
Martin Dopfer bittet um Auskunft, ob Freiflächen zu einem höheren Stellplatzbedarf führen.
Armin Angeringer zeigt auf, Freiflächen im öffentlichen Verkaéhrsraum sind eigentlich kein Teil des Bauantrags. Die hier zu klärende Frage ist die Feuerwehrzufahrt, welche mindestens 3,5 m betragen muss. Das Landratsamt gab die Rückmeldung, dass die eingezeichneten Freiflächen Bestandteil der Baugenehmigung werden, wenn sie im Antrag eingezeichnet sind. Die Freiflächen werden allerdings über eine Sondernutzungserlaubnis beantragt. Die in diesem Fall eingezeichneten Flächen müssen dem Grunde nach aus dem Antrag genommen werden, wenn dem Antrag zugestimmt wird.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erkundigt sich, wie lange die Fiktionsfrist sei.
Armin Angeringer teilt mit, die Fiktionsfrist endet am 15.07.2024.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter wir haben mehrere Ungereimtheiten, die Stellplätze sind noch nicht geklärt, der Bauherr und Architekt hat die Freiflächen falsch eingezeichnet. Die Alternative wäre eine Ablehnung, dann wäre das Thema erledigt. Im Antrag ist die Außenbestuhlung zu entfernen und die Stellplätze abzustimmen.
Simon Hartung erwähnt, dass grundsätzliche Problem ist, das wir einen Einzelhandel verlieren, da wir genug Gastronomie haben. Das andere Thema ist, ohne Frühstücksraum wird das Hotel nicht richtig zu betreiben sein.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt, das sind auch die negativen Rezensionen, dass kein Aufenthalts-, Frühstücksraum besteht.
Simon Hartung legt nahe, da kann man nicht vernünftig arbeiten, für den Betrieb bleibt uns nichts anderes übrig.
Matthias Friedl spricht an, sollte ausschließlich ein Frühstücksraum entstehen wäre eine Stellplatzablöse fällig.
Armin Angeringer verneint, wenn die Nutzung ausschließlich für die Hostelgäste ist, sei das nicht stellplatzbedürftig.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwidert, das habe ich auch vorgeschlagen. Allerdings ist das nicht rentabel.
Matthias Friedl stellt dar, es könnte eine Gastronomie verhindert werden und eine Fläche für den Einzelhandel erhalten bleiben.
Sebastian Schuhwerk äußert, die Stadt wird für den Einzelhandel unattraktiver; wenn man das verhindern kann, ohne das Hotel zu gefährden, ist das zu befürworten.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, umso mehr ist ein nochmaliger Kontakt mit dem Architekten und Eigentümer notwendig. Eine pauschale Ablehnung ist ungünstig, unter anderem gibt es die Möglichkeit den Einzelhandelsbereich zu verkleinern und im hinteren Teil einen Frühstücksraum einzurichten.
Christoph Weisenbach bringt vor, die Attraktivität für den Einzelhandel zu erhalten ist schwer. Zum anderen stellt sich die Frage das Gebäude wirtschaftlich zu erhalten und betreiben. Einen Abnehmer für die Fläche zu finden, kann sich schwierig gestalten.
Jürgen Doser spricht das Einzelhandelskonzept aus dem Jahre 2017 an und schildert, dass seit zehn Jahren ein Konzept benötigt wird, um in Zukunft genau diese Diskussion zu verhindern.
Dr. Martin Metzger führt aus, es wäre nicht schlecht hätten wir so ein Konzept. Die Entwicklung geht in die Richtung Hotels, Hostels. Mit dem Konzept können wir die Entwicklung jedoch nicht verhindern.
Jürgen Doser geht davon aus, dass in Zukunft uns das Thema beschäftigen wird.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter hebt hervor, wir haben extra einen Bebauungsplan aufgestellt, um keine Ferienwohnungen oder Bettenmehrungen zuzulassen und eine neue Gestaltungssatzung erlassen. Wir wissen ganz genau, was wir nicht wollen. Die Umsetzung des Konzepts mit mehr Einzelhandel und weniger Gastronomiebetriebe wird letztendlich nicht umsetzbar sein, da die Gastronomie mehr Pacht an die Eigentümer zahlen kann. In diesem Fall findet keine Verpachtung statt, sondern die Eigentümer betreiben das selbst. Der Antrag wird zur Behandlung auf den nächsten Ausschuss verschoben. In der Zwischenzeit setzt sich Bürgermeister Maximilian Eichstetter mit dem Planer und dem Bauherren zusammen und wird die Vorschläge weitergeben, um den Einzelhandel nicht ganz zu verlieren.