Nutzungsänderung eines Textilgeschäftes zu einer Eisdiele/ Café, Reichenstraße 15, Fl.Nr. 77, Gemarkung Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.06.2024 ö beschliessend 3.3.8

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 27.05.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Gegenüber der in der Sitzung am 09.04.2024 behandelten Planung beinhaltet der aktuelle Antrag nur noch die Nutzungsänderung im EG. Der Ausbau der DG-Ebenen und die rückseitige Erweiterung im Bereich des Treppenhauses ist nicht mehr Gegenstand des Antrages.
Die Obergeschoße 1 und 2 sind offensichtlich mit dargestellt, weil bei der Stellplatzberechnung eine geringere Bettenzahl angegeben ist als zuvor. 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen einfachen Bebauungsplanes A 85 E für die Altstadt. Die Einrichtung gastronomischer Betriebe ist nicht Gegenstand geplanter Regelungen. Insofern widerspricht diese derzeit keinen planerischen Zielen, was eine Ausnahme von der erlassenen Veränderungssperre rechtfertigt. 

Mit der Nutzungsänderung ist der notwendige Nachweis zusätzlicher Stellplätze erforderlich. 
Der vorgelegten Berechnung kann nicht vollumfänglich gefolgt werden:

  1. Sie bezieht die in der Reichenstraße gelegene Außenbestuhlungsfläche mit ein. Da diese im Bereich einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt wird die Außenbestuhlungsfläche nicht Bestandteil der Baugenehmigung, sondern sie wird über eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis zugelassen. Die Einzeichnung im Plan wurde empfohlen, um zu klären, ob die ausreichende Durchfahrt für Feuerwehrfahrzeuge gewährleistet ist bzw. den sich daraus ergebenden Umfang an möglicher Bestuhlung zu definieren. Hinzu kommt die Entscheidung über die angefragte Versetzung einer im dem Bereich derzeit gelegenen öffentlichen Sitzbank. Bei der Stellplatzberechnung sind Sondernutzungsflächen aber nicht anzusetzen; insofern reduziert sich der berechnete Bedarf um die dafür angesetzten 1,2 Stellplätze.
  2. Im Bereich der Eisdiele / Café wurden die Flächen differenziert nach Sitzbereichen mit einem Ansatz von 1 Stellplatz je 10 qm und den Laufbereichen mit 1 Stellplatz je 23 qm. Die Eisverkaufstheke wurde nicht berücksichtigt. Vertretbar ist eine Differenzierung der Flächen nur, indem die Ladenverkaufsfläche (=Theke zum Außerhausverkauf) mit der zuzurechnenden Lauffläche mit 1 Stellplatz je 40 qm angesetzt wird und die gastronomischen Flächen mit 1 Stellplatz je 10 qm separat. Allerdings lässt sich die Lauffläche im Cafébereich nicht wie in der Zeichnung dargestellt mit reduziertem Wert ansetzen. Grundsätzlich ist die volle Gastraumfläche als solche anzusetzen. Abzugsfähig sind nur Bereiche, in denen sich die Gäste aus objektiven Gründen nicht länger aufhalten werden (z. B. Treppenräume). Die Zeichnung erfasst demgegenüber nicht einmal Flächen als Sitzbereiche, wo Stühle eingezeichnet sind. Im Ergebnis ist für das Café ein höherer Bedarf als berechnet anzusetzen. 

Der abzulösende Bedarf liegt damit nicht nur bei fünf Stellplätzen, sondern höher. 
Die Genehmigung setzt voraus, dass der Ablösung der noch genau zu ermittelnden Zahl an Stellplätzen zugestimmt wird. 

Die Stellplatzsatzung setzt bei gastronomischen Betrieben hierfür eine Gastraumfläche von mindestens 50 qm voraus. Diese wird mit ca. 116 qm erreicht. 

Im Sinne der Stadtentwicklung muss die Einrichtung eines neuen gastronomischen Betriebes grundsätzlich als nicht wünschenswert eingestuft werden. Die anhaltende Zunahme von solchen Flächen geht zu Lasten einer ausgewogenen Durchmischung unterschiedlicher Geschäftsarten und damit der Qualität des Stadtbildes.

Sollte einer Versetzung der Sitzbank zugestimmt werden, sind die Kosten veranlasserbezogen durch den Antragsteller zu übernehmen. Wenn der Stellplatzablösung nicht zugestimmt wird, erübrigt sich diese Frage zunächst.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.05.2024:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sein. Für die Verweigerung der Stellplatzablöse muss eine entsprechende Begründung vorliegen, die aber nicht ersichtlich ist. Das Gleichbehandlungsgebot gegenüber anderen Fällen ist zu berücksichtigen. Wenn die Außenbewirtschaftungsfläche im Plan dargestellt ist wird sie aus Sicht des LRAes auch Gegenstand der Baugenehmigung. Ob der Antragsteller aus anderen Gründen (z. B. Eigentum) die Möglichkeit hat, davon Gebrauch zu machen, ist eine hier nicht zu beantwortende Frage. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zwar zu erteilen, da dies bauplanungsrechtlich geboten ist. Der Stellplatzablösung wird jedoch nicht zugestimmt und eine Versetzung der Sitzbank ist damit nicht erforderlich. Ein baurechtliches Einvernehmen wird auch zu der Außenbewirtschaftungsfläche im öffentlichen Straßenraum nicht erteilt. Nutzungen dieser Art sind über eine verkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis zu beurteilen.  

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger möchte wissen, welche Fläche für die Gastronomie und als Frühstücksraum vorgesehen sind.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, die gesamte Fläche.

Dr. Martin Metzger erörtert, die gesamte Fläche ist schließlich so ein Mischding.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter: also das wird in der Konsequenz so sein.

Dr. Martin Metzger spricht an, die gesamte Fläche kann Gastronomie sein und ist Grundlage für die Stellplatzberechnung.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter schildert, die Frage mit dem unterschiedlichen Stellplatzbedarf ergibt sich daraus, da der Architekt die Flächen bei der Stellplatzberechnung zwischen Laufbereich und Sitzbereich differenziert. Schlussendlich ist die Frage, ob die Stadt Füssen Stellplätze prinzipiell ablöst.

Simon Hartung hebt hervor, grundsätzlich besteht über den Räumen bereits das Hotel. Die Frage, ob der Frühstücksraum öffentlich oder nicht öffentlich ist, hat keinen Einfluss auf uns. Es geht um die Grundsatzfrage der Stellplatzablöse.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, also um die Frage, ob aus einem Einzelhandelsbetrieb ein Gastronomiebetrieb entstehen soll.

Simon Hartung bejaht, um das geht es, ob das öffentlich oder nicht öffentlich ist, sei irrelevant.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt der Aussage zu.

Martin Dopfer gibt wieder, er lese etwas von einer Sitzbank in der Planunterlage.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erörtert, der Planer hat die Freiflächen in den Planunterlagen eingezeichnet. Dabei müsste eine bestehende Sitzbank versetzt werden. Jedoch werden wir keinen Bauantrag bewilligen, der Freiflächen enthält, da diese sonst Teil der Baugenehmigung sind. Folglich wird das mit der Sondernutzungserlaubnis geregelt.

Martin Dopfer bittet um Auskunft, ob Freiflächen zu einem höheren Stellplatzbedarf führen.

Armin Angeringer zeigt auf, Freiflächen im öffentlichen Verkaéhrsraum sind eigentlich kein Teil des Bauantrags. Die hier zu klärende Frage ist die Feuerwehrzufahrt, welche mindestens 3,5 m betragen muss. Das Landratsamt gab die Rückmeldung, dass die eingezeichneten Freiflächen Bestandteil der Baugenehmigung werden, wenn sie im Antrag eingezeichnet sind. Die Freiflächen werden allerdings über eine Sondernutzungserlaubnis beantragt. Die in diesem Fall eingezeichneten Flächen müssen dem Grunde nach aus dem Antrag genommen werden, wenn dem Antrag zugestimmt wird.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erkundigt sich, wie lange die Fiktionsfrist sei.

Armin Angeringer teilt mit, die Fiktionsfrist endet am 15.07.2024.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter wir haben mehrere Ungereimtheiten, die Stellplätze sind noch nicht geklärt, der Bauherr und Architekt hat die Freiflächen falsch eingezeichnet. Die Alternative wäre eine Ablehnung, dann wäre das Thema erledigt. Im Antrag ist die Außenbestuhlung zu entfernen und die Stellplätze abzustimmen.

Simon Hartung erwähnt, dass grundsätzliche Problem ist, das wir einen Einzelhandel verlieren, da wir genug Gastronomie haben. Das andere Thema ist, ohne Frühstücksraum wird das Hotel nicht richtig zu betreiben sein.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt, das sind auch die negativen Rezensionen, dass kein Aufenthalts-, Frühstücksraum besteht.

Simon Hartung legt nahe, da kann man nicht vernünftig arbeiten, für den Betrieb bleibt uns nichts anderes übrig.

Matthias Friedl spricht an, sollte ausschließlich ein Frühstücksraum entstehen wäre eine Stellplatzablöse fällig.

Armin Angeringer verneint, wenn die Nutzung ausschließlich für die Hostelgäste ist, sei das nicht stellplatzbedürftig.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwidert, das habe ich auch vorgeschlagen. Allerdings ist das nicht rentabel.

Matthias Friedl stellt dar, es könnte eine Gastronomie verhindert werden und eine Fläche für den Einzelhandel erhalten bleiben.

Sebastian Schuhwerk äußert, die Stadt wird für den Einzelhandel unattraktiver; wenn man das verhindern kann, ohne das Hotel zu gefährden, ist das zu befürworten.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, umso mehr ist ein nochmaliger Kontakt mit dem Architekten und Eigentümer notwendig. Eine pauschale Ablehnung ist ungünstig, unter anderem gibt es die Möglichkeit den Einzelhandelsbereich zu verkleinern und im hinteren Teil einen Frühstücksraum einzurichten.

Christoph Weisenbach bringt vor, die Attraktivität für den Einzelhandel zu erhalten ist schwer. Zum anderen stellt sich die Frage das Gebäude wirtschaftlich zu erhalten und betreiben. Einen Abnehmer für die Fläche zu finden, kann sich schwierig gestalten.

Jürgen Doser spricht das Einzelhandelskonzept aus dem Jahre 2017 an und schildert, dass seit zehn Jahren ein Konzept benötigt wird, um in Zukunft genau diese Diskussion zu verhindern.

Dr. Martin Metzger führt aus, es wäre nicht schlecht hätten wir so ein Konzept. Die Entwicklung geht in die Richtung Hotels, Hostels. Mit dem Konzept können wir die Entwicklung jedoch nicht verhindern.

Jürgen Doser geht davon aus, dass in Zukunft uns das Thema beschäftigen wird.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter hebt hervor, wir haben extra einen Bebauungsplan aufgestellt, um keine Ferienwohnungen oder Bettenmehrungen zuzulassen und eine neue Gestaltungssatzung erlassen. Wir wissen ganz genau, was wir nicht wollen. Die Umsetzung des Konzepts mit mehr Einzelhandel und weniger Gastronomiebetriebe wird letztendlich nicht umsetzbar sein, da die Gastronomie mehr Pacht an die Eigentümer zahlen kann. In diesem Fall findet keine Verpachtung statt, sondern die Eigentümer betreiben das selbst. Der Antrag wird zur Behandlung auf den nächsten Ausschuss verschoben. In der Zwischenzeit setzt sich Bürgermeister Maximilian Eichstetter mit dem Planer und dem Bauherren zusammen und wird die Vorschläge weitergeben, um den Einzelhandel nicht ganz zu verlieren.

Datenstand vom 04.10.2024 12:07 Uhr