Datum: 11.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 18:39 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
2 Bauleitplanung
2.1 Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 16 - Uferstraße 10; Fortsetzung der Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Billigung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplans, Verfahrensbeschluss
2.2 Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 5 - Uferstraße; Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss
3 Bauangelegenheiten
3.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
3.2 Bauvoranfragen
3.2.1 Bauliche Erweiterung der medizinischen Einrichtung für psychosomatische Rehabilitation, Uferstraße 1, Fl.Nrn. 34/7, 24, 35/2, 35/1, 23/1, 34/1, 35/4 Gmk. Hopfen am See
3.2.2 Errichtung Wohnmobilstellplatz im Gewerbegebiet Füssen West, Hiebelerstr. 35, Fl.Nr. 1070/7 Gmk. Füssen
3.3 Bauanträge
3.3.1 Aufstockung Verwaltung im 1. OG, Neubau Kundencenter, Neubau Garagen, Kemptener Str. 91, Fl.Nrn. 1716, 1718/1 Gmk. Füssen
3.3.2 Neubau eines Maschinen- und Heulagerstadels, Riedener Straße, Fl.Nr. 45 Gmk. Hopfen am See
3.3.3 Neubau einer Wohnanlage (5 Häuser mit Tiefgarage) zwischen Sonnen- und Glückstraße, Fl.Nr. 767 Gmk. Füssen (Planänderungen)
3.3.4 Anbau Fluchtbalkon, Floßergasse 24, Fl.Nr. 291 Gmk. Füssen
3.3.5 Nutzungsänderung: Umwandlung der Wohnung 15a in eine Ferienwohnung, von-Freyberg-Straße 15a, Fl.Nr. 772 Gmk. Füssen
3.3.6 Neubau eines Arbeiterwohnhauses mit Tiefgarage, Am Dreitannenbichl, Fl.Nr. 970/28 Gmk. Füssen
4 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 03.12.2024
5 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 04.02.2025
6 Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

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1. Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Klageverfahren Flüchtlingsunterkunft Hiebelerstraße

Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 29. Januar 2025 hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof München durch Beschluss vom 26.02.2025 die aufschiebende Wirkung der Klage der Stadt Füssen gegen die Baugenehmigung des Landratsamts Ostallgäu vom 12.12.2024 angeordnet. 
Der Freistaat Bayern hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. 
Lt. BayVGH wird die Hauptsacheklage nach Ansicht des Senats entgegen der Meinung des Erstgerichts voraussichtlich Erfolg haben, da die Fiktion der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei summarischer Prüfung nicht eingetreten ist und das gemeindliche Einvernehmen nicht ersetzt wurde. 


Werbeanlage Tiroler Straße 

Sachstandsinformation: Zu der Werbeanlage an der Tiroler Straße (siehe u.s. Bild) ist ein Schreiben für angemeldete Nutzer im Ratsinformationssystem zur Information eingestellt. Die Inhaberin des grauen Verteilerkastens (Telekom) wendet sich mit anwaltlicher Begleitung gegen die Aufforderung zur Entfernung des Werbeplakats. Dies wurde mit heutigem Schreiben beantwortet und die Aufforderung zur Beseitigung wiederholt. 

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger ist der Meinung durch das Klageverfahren sollen Konsequenzen entstehen.

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2. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 2
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2.1. Bebauungsplan Hopfen a. S. Nr. 16 - Uferstraße 10; Fortsetzung der Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Billigung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplans, Verfahrensbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Der Ausschuss behandelte in der letzten Sitzung den geänderten Vorschlag zur baulichen Lösung und beschloss mit 11:2 Stimmen, der vorgelegten geänderten Lösung zuzustimmen, so dass diese der Bebauungsplanung und dem Bauantrag zugrunde gelegt werden kann.

Der Bebauungsplanentwurf wurde dahingehend angepasst, so dass die Ende 2024 abgebrochene Behandlung der Stellungnahmen fortgesetzt werden kann. 

Auf die Unterlagen im RIS wird verwiesen. 

Beschlussvorschlag

1) Abwägung siehe Einzelbeschlüsse gemäß Anlage.

2) Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 16 „Uferstraße 10“ in der Fassung vom 11.03.2025 [ggf.: mit den heute beschlossenen Änderungen]
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich nach den Ansichten und befürwortet die Argumentation des Landratsamtes, dass der Sprung vom Hang mit der neuen Dimensionierung die Fünfgeschossigkeit eröffnet.

Beschluss 1

01-1 Landratsamt Ostallgäu – Staatliches Bauamt (Bauleitplanung)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 2

01-2  Landratsamt Ostallgäu – Untere Naturschutzbehörde

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 3

01-3 Landratsamt Ostallgäu – Untere Bodenschutzbehörde

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 4

01-4 Landratsamt Ostallgäu – Untere Immissionsschutzbehörde

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 5

04 Staatliches Bauamt Kempten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 6

28 Schwaben Netz GmbH

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 7

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vom Büro OPLA ausgearbeiteten Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 16 „Uferstraße 10“ in der Fassung vom 11.03.2025. 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Dokumente
Download A_VA2025-03-03_TF_24071_AT.pdf
Download B_VA2025-02-17_P_24071_AT.pdf
Download C_VA2025-02-17_VEP_24071_AT.pdf
Download D_VA2025-03-03_B_24071_AT.pdf
Download VA2025-02-17_BV_24071_AT.pdf
Download VA2025-02-17_BV_24071_AT mit Beschlussergebnis.pdf

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2.2. Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 5 - Uferstraße; Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen billigte in öffentlicher Sitzung am 03.12.2024 den Entwurf der vierten Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom 03.12.2024 und beauftragte die Verwaltung mit der Veröffentlichung des geänderten Entwurfs und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom Dienstag, 21.01.2025 bis Montag, 24.02.2025 im Internet veröffentlicht. 
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit lag der Entwurf des Bebauungsplans in dieser Zeit im Rathaus der Stadt Füssen (Lechhalde 3, 87629 Füssen), im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte zur gleichen Zeit.
Abwägungsvorschläge und Bebauungsplan siehe Ratsinformationssystem. 

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung mit Einzelbeschlüssen siehe Anlage im Ratsinformationssystem.

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur Veröffentlichung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 5, 4. Änderung im Bereich Uferstraße, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 11.03.2025, als Satzung.

Beschluss 1

1.3.2 Regierung von Schwaben, Augsburg, Gz. 24-4622.8095-50/2, mit E-Mail vom 30.01.2025

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 2

1.4.1 Landratsamt Ostallgäu, Bauplanungsrecht / Städtebau, mit Schreiben vom 24.02.2025

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 3

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur Veröffentlichung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 5, 4. Änderung im Bereich Uferstraße, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 11.03.2025, als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Dokumente
Download 211202 HaS Nr 5 4Ä Anlagen Rösel.pdf
Download 250305 BBP HaS Nr 5 4Ä Uferstraße S Satzung Begründung.pdf
Download 250305 BBP HaS Nr. 5 4Ä Uferstraße S.pdf
Download 250305 BBP Hopfen am See Nr 5 4 Ae Uferstrasse E Abwägung.pdf

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 3
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3.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

1.        Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Paul-Mertin-Str. 15, Fl.Nr. 1623/53 Gmk. Füssen (Freigestellt am 25.02.2025)
2.        Werbeanlage Ritterstraße 14 – Firma Steingass, Ritterstraße 14, Fl.Nr. 33 Gmk. Füssen (Mit erteiltem Einvernehmen weitergeleitet.)        
3.        Werbeanlage Reichenstraße 36 – Firma Steingass, Reichenstraße 36, Fl.Nr. 159 Gmk. Füssen (Weiterleitung noch ausstehend.)
4.        Ausnahme von einer Veränderungssperre: Anzeige auf Abriss von baulichen Anlagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 972/6 Gem. Füssen, Oblisbergstraße 20, Fl.Nr. 972/6 Gmk. Füssen (Mit erteiltem Einvernehmen weitergeleitet.)        
5.        Anbau eines Wintergartens, Feistlestr. 5, Fl.Nr. 1335/3 Gmk. Füssen (Mit erteiltem Einvernehmen weitergeleitet.)        
6.        Errichtung einer Lagergalerie in einer best. Produktions- und Lagerhalle, Hiebelerstraße 40, Fl.Nr. 1107/5 Gmk. Füssen (Weiterleitung noch ausstehend.)
7.        Anbau EG an 2 Familienhaus, Burgweg 8, Fl.Nr. 186/4 Gmk. Hopfen am See (Mit erteiltem Einvernehmen weitergeleitet.)        
8.        Brandschutzertüchtigung der Erich Kästner Schule, Anbau Außenfluchttreppen, Bestandsanpassung im Unter- und Erdgeschoss, Feistlestr. 3, Fl.Nr. 1335 Gmk. Füssen (Mit erteiltem Einvernehmen weitergeleitet.)        
9.        Anbau Wintergarten auf bestehenden Terrassen im Erd- und Obergeschoss "Hotel San Marco", Uferstraße 13a, 13b, Fl.Nr. 215/6 Gmk. Hopfen am See (Weiterleitung noch ausstehend.)
10.        Neubau Garage, Gernspitzstr. 3, Fl.Nr. 1670/5 Gmk. Füssen (Mit erteiltem Einvernehmen weitergeleitet.)        
11.        Aufstockung bestehendes Bürogebäude für Personalräume mit Anbau Außentreppe, Hiebelerstr. 43, Fl.Nr. 1107/10 Gmk. Füssen (Weiterleitung noch ausstehend.)
12.        Anbringung von 2 Werbeanlagen, Wiedmar 41, Fl.Nr. 481 Gmk. Weißensee (Mit erteiltem Einvernehmen weitergeleitet.)        
13.        Anbringung eines aufgemalten Werbeschriftzuges, Hutergasse 1, Fl.Nr. 108 Gmk. Füssen (Mit erteiltem Einvernehmen weitergeleitet.)        
14.        Malerarbeiten an der Fassade sowie am Blechdach des denkmalgeschützten Wohnhauses Klosterstraße 6 im Ensemble Altstadt Füssen, Klosterstr. 6, Fl.Nr. 268/2 Gmk. Füssen (denkmalrechtlich genehmigt.)
15.        Neubau eines Betriebsgebäudes für den Schlosser- und Hausmeisterservicebetrieb; Einbau einer Betriebsinhaberwohnung und 3 Räume für das Bereitschaftspersonal, Am Kühbrunnen 2a, Fl.Nrn. 1325/4, 2461/2 Gmk. Füssen  (Anhörung zur Ablehnung.)
16.        Anbau neuer Stadl an bestehenden Stadl, Kemptener Str. 97, Fl.Nr. 1718 Gmk. Füssen (Mit erteiltem Einvernehmen weitergeleitet.)        

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm nimmt Bezug auf 4. und möchte wissen, wieso die Verwaltung die Veränderungssperre aufgehoben hat.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert, die Veränderungssperre besteht für die Verhinderung von Ferienwohnungen nicht für einen Abriss.

Armin Angeringer ergänzt,  im Ausschuss hätte nichts anderes beschlossen werden können, da der Abriss nicht den städtebaulichen Zielen widerspricht.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, das wäre reine Verzögerungstaktik.

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich zu Einschränkungen bei einem Abriss.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter verdeutlicht, die Entscheidung ist richtig, das wäre eine reine Verzögerung von mehreren Wochen.

Georg Waldmann möchte wissen, was der Bauherr an dieser Stelle plant.

Armin Angeringer teilt mit, die Planung erfolgt wie in der Planzeichnung als eigengenutzte Wohnhäuser.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, ein Antrag auf Baugenehmigung liegt noch nicht vor.

Dr. Christoph Böhm empfindet keine Schädigung des Bauherren.

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3.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 3.2
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3.2.1. Bauliche Erweiterung der medizinischen Einrichtung für psychosomatische Rehabilitation, Uferstraße 1, Fl.Nrn. 34/7, 24, 35/2, 35/1, 23/1, 34/1, 35/4 Gmk. Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das Konzept grundsätzlich zu befürworten, um auf dieser Grundlage die Bauleitplanung weiterzuführen. Der Baubewerber wird aufgefordert 
1. eine Verkleinerung des Gebäudes in einer Darstellung,
2. die Versetzung des Gebäudes nach hinten unter Einhaltung der Feuerwehrzufahrten
    (obligatorisch),
3. eine Reduzierung der Betten- bzw. Zimmeranzahl,
4. optional eine alternative Dachgestaltung und Fortführung der Dachform  
zu prüfen.

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das geplante Gebäude befindet sich in dem südöstlichen Bereich des Areals, wo sich bisher ein nur befristet genehmigter Parkplatz befindet. Die Befristung läuft im November 2026 aus. Die Neubaumöglichkeit für die Erweiterung der gesundheitlichen Einrichtung wurde dem Grunde nach bereits in Aussicht gestellt. Im Beschluss vom 07.06.2022 hieß es dazu:

„…Der Antragstellerin wird empfohlen, in der Zwischenzeit ein tragfähiges Konzept für eine weitergehende bauliche Entwicklung mit Tiefgarage zu entwickeln, das über eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes mit Durchführungsvertrag zu sichern ist.“ 

Bereits am 31.07.2018 beschloss der Stadtrat, den Flächennutzungsplan für diesen Bereich zu ändern. 

Das bauliche Konzept beinhaltet: 

  • Weiterentwicklung vom Kurhotel zu medizinisch anerkannter Einrichtung
  • 108 neue Zimmer, davon 12 rollstuhlgerecht zur Weiterentwicklung als medizinische Einrichtung für psychosomatische Rehabilitation
  • Anpassung der Struktur, um die Eignung für Akutbetten zu erreichen
  • Barrierefreier Übergang zu den Bestandsgebäuden 
  • Gruppen- und Therapieräume im Verbindungsbau
  • 45 Stellplätze in der neuen Tiefgarage; Zufahrt an vorhandener Stelle
  • Von den oberirdischen Stellplätzen muss ein Teil erhalten bleiben (Größenordnung ca. 30 Stellplätze). 
  • Erweiterung des Speisesaals im Bestandsgebäude und barrierefreier Zugang
  • Gebäude mit UG (= TG) + III + D. Wie die Visualisierung belegt entspricht die maximale Firsthöhe der des Bestandes. Der Neubau ist gegliedert in zwei Hauptbaukörper mit Verbindungsbau zueinander und zum Bestand. In Verbindung mit dem Wechsel aus verglasten Bereichen und Holzflächen an den Fassaden erhält das Gebäude einen eigenständigen Charakter. Trotz seiner Größe verleiht das Gebäude damit dem Ortseingang eine positive Prägung. Die TG-Einfahrt kann in den Geländeverlauf eingebunden werden, so dass sie nicht als störend sichtbar ist. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das Konzept grundsätzlich zu befürworten, um auf dieser Grundlage die Bauleitplanung weiterzuführen. Der Baubewerber wird aufgefordert 
1. eine Verkleinerung des Gebäudes in einer Darstellung,
2. die Versetzung des Gebäudes nach hinten unter Einhaltung der Feuerwehrzufahrten
    (obligatorisch),
3. eine Reduzierung der Betten- bzw. Zimmeranzahl,
4. optional eine alternative Dachgestaltung und Fortführung der Dachform  
zu prüfen.

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger bittet um Ansichten und kritisiert die vierstöckigen Gebäude als zu massiv für einen Ortseingang. Weiter regt Dr. Martin Metzger eine Abstufung der Gebäudeteile an. Er befürwortet das Vorhaben, aber zeigt seine Zweifel auf, ob alle Zimmer dauerhaft belegt sind und das Konzept angenommen wird. Er sieht keine wirkliche Notwendigkeit für eine Viergeschossigkeit.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter zeigt den Lösungsvorschlag auf, dass für den Ortseingang die Viergeschossigkeit zurückversetzt entsteht.

Jürgen Doser erkundigt sich nach Informationen zu dem in der Vergangenheit geplanten Bebauungsplan für die Uferstraße.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter informiert in so einer Größenordnung war keine Planung vorgesehen und veranschaulicht die Ansichten.

Armin Angeringer teilt mit, seiner Zeit war da solch eine Entwicklung nicht geplant. Die Überlegung war die Bebauung kleiner vorzusetzen.

Dr. Martin Metzger führt aus, bei der ehemaligen Eigentümerin durfte er das Gebäude intensiv besichtigten. Zu dieser Zeit war an der geplanten Stelle ein Park. Durch den Eigentümerwechsel bestehen neue Planungen für die Fläche. Zum einen ist im Moment ein Parkplatz errichtet, was bereits im Gremium zu Unmut führte. Zum anderen bestehen für diesen Bereich, der ursprünglich eine Parkfläche war, Pläne für eine massive Bebauung. Dr. Martin Metzger betont es spricht nichts gegen eine Entwicklung, jedoch mit Maß.

Armin Angeringer bringt vor es besteht ein Stadtratsbeschluss zur Überplanung der Fläche, nur das Wie ist noch nicht festgelegt.

Magnus Peresson informiert zu den damaligen Planungen des Bebauungsplanes. Später wurde hier ohne Genehmigung ein Parkplatz angelegt. Der ursprüngliche Ortseingang wird dadurch zerstört. Zusätzlich befürwortet Magnus Peresson eine außergewöhnliche Architektur und ist aber der Meinung, dass die bestehende Planung dies nicht erfüllt. Zum Schluss erkundigt sich Magnus Peresson, ob das staatliche Bauamt die Planungen als genehmigungsfähig einstuft.

Armin Angeringer führt an, diese Frage stellt sich in der Bebauungsplanbeteiligung. Im Jour fixe mit dem Vertreter aus dem Landratsamt wurde das Vorhaben kurz angesprochen. Letztendlich ist es eine Frage der kommunalen Planungshoheit. Immerhin haben wir eine Fläche die als Parklandschaft deklariert war. Eine freie Natur bestand hier nicht.

Magnus Peresson führt aus, es bestand ein Wald.

Armin Angeringer zeigt die Planungen auf und beschreibt, dass im Bebauungsplan die Baumstandorte definiert werden können.

Georg Waldmann unterstützt die Bedenken und äußert, es fehlt ein Konzept. Weiter sei der Baukörper zu groß und massiv.

Martin Dopfer bringt ein, das Gebäude nach hinten rechts zu verschieben zusätzlich zu einer Abstufung am Ortseingang.

Armin Angeringer schildert, das bauliche Konzept muss dadurch verändert werden. Zusätzlich würde das zu einem Konflikt mit den Stellplätzen führen.

Martin Dopfer legt nahe, die Stellplätze sind ja sowieso befristet genehmigt.

Armin Angeringer stimmt  dem zu; die Genehmigung besteht für vier Jahre. Die Stellplätze richten sich folglich nach der Festlegung im Bebauungsplan.

Martin Dopfer zeigt auf, die Massivität ist zu krass.

Andreas Eggensberger bringt vor, ein Wald bestand nicht, lediglich eine Parkanlage. Der Parkplatz wurde nach dem von uns gefassten Beschluss, jedoch ohne Genehmigung errichtet. Ebenfalls begrüßt Andreas Eggensberger das Konzept, da eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von sechs Wochen besteht. Zusätzlich betont er die Massivität des Baukörpers. Als Grund für keine weitere Verlegung nach Osten nennt Andreas Eggensberger, dass der Blick aus den Zimmern durch Funktionsräume verbaut wird und ein Innenhof entstehen würde. Andreas Eggensberger erwartet, dass da nochmal mit dem Baubewerber gesprochen wird und erkundigt sich nach den Stellplätzen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter macht aufmerksam, dass es sich um eine formlose Bauvoranfrage handelt und die Stellplatzthematik noch nicht näher dargestellt ist. Weiter wird sich die Stellplatzsatzung zum 01.10.2025 ändern.

Andreas Eggensberger unterstreicht, es besteht eine prominente Einfahrtstelle.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter fasst zusammen, die Viergeschossigkeit ist zu massiv. Eine Versetzung nach hinten ist denkbar.

Dr. Martin Metzger stimmt der Reduzierung der Stockwerke zu und führt aus, ein Mangel an Betten besteht nicht, höchstens an den modernen Betten.

Jürgen Doser erörtert, das Gebäude ist im Ganzen ein Stockwerk zu hoch. Es müssen Kompromisse und eine nachhaltige Entwicklung stattfinden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erwähnt man müsste die Höhenentwicklung sehen und fasst zusammen, dass zum einen der Baubewerber eine Verkleinerung und die Versetzung des Gebäudes nach hinten prüfen soll. Zum anderen, ob die Betten bzw. Zimmer reduziert werden können.

Matthias Friedl stellt dar, dass entlang der Uferstraße eine gleiche Dachform besteht und wünscht sich diese auch für den Ortseingang.
Andreas Eggensberger erwidert, die moderne Bauweise tut uns auch gut.

Dr. Christoph Böhm unterstreicht, dass es sich um keine Nachverdichtung handelt, sondern um einen Eingriff in die freie Landschaft und möchte die Ansicht West sehen. Des Weiteren erklärt Dr. Christoph Böhm zu der Geschossigkeit.

Armin Angeringer zeigt die Zufahrten über die Stellplätze zum Wendeplatz im Plan auf.

Dr. Christoph Böhm ergänzt wir stellen das Einvernehmen für die Baufläche her.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter untermauert, die Bebauung wird über einen Bebauungsplan umgesetzt.

Armin Angeringer lässt wissen, die Beratung heute soll die Grundlagen der möglichen Festsetzungen im Bebauungsplan bestimmen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das Konzept grundsätzlich zu befürworten, um auf dieser Grundlage die Bauleitplanung weiterzuführen. Der Baubewerber wird aufgefordert 
1. eine Verkleinerung des Gebäudes in einer Darstellung,
2. die Versetzung des Gebäudes nach hinten unter Einhaltung der Feuerwehrzufahrten
    (obligatorisch),
3. eine Reduzierung der Betten- bzw. Zimmeranzahl,
4. optional eine alternative Dachgestaltung und Fortführung der Dachform  
zu prüfen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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3.2.2. Errichtung Wohnmobilstellplatz im Gewerbegebiet Füssen West, Hiebelerstr. 35, Fl.Nr. 1070/7 Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 3.2.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 25.02.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben ist nach bisherigem Bebauungsplan W 20 u. U. genehmigungsfähig:


Wegen der Lage im Gewerbegebiet sind aufgrund der möglichen Immissionen maximal zwei Übernachtungen zulässig (siehe Genehmigung im Bebauungsplangebiet N 10). 

Allerdings hat der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss am 03.12.2024 eine Veränderungssperre beschlossen. Für eine Genehmigung ist eine Ausnahme von der Veränderungssperre erforderlich. Ziel der Entwicklung ist allgemein die Ansiedlung von Betrieben, die nach Möglichkeit qualifizierte Arbeitsplätze schaffen. Dies ist bei einem Wohnmobilabstellplatz nicht der Fall. 

Die erreichbare Größenordnung an Plätzen (ca. 30) ist zudem nicht ausreichend, das Defizit an Wohnmobilabstellplätzen in der Hochsaison zu decken. 

Das Vorhaben erfüllt die grünordnerischen Vorgaben des Bebauungsplans W 20 nicht einmal ansatzweise. Dort ist festgesetzt, dass mindestens 20% der Grundstücksfläche einschließlich eines mindestens 3 m breiten Randstreifens als Grünfläche anzulegen sind. Auf je 1.000 qm Grundstücksfläche wird die Bepflanzung von mindestens 4 Bäumen der Pflanzliste 2 vorge-schrieben. Lt. Konzept befinden sich gerade einmal zwei Bäume in der Mitte. Im übrigen wird die Fläche komplett versiegelt. Die randseitig eingezeichnete Begrünung mit Bäumen befindet sich auf den Nachbargrundstücken. Eine solche Lösung ist auch über eine Befreiung nicht vertretbar. 

Insofern kommt auch keine Ausnahme von der Veränderungssperre in Betracht. 

Unter Bezug auf das Gleichbehandlungsgebot ist darauf hinzuweisen, dass eine Anfrage für ein weiter westlich an der Hiebelerstraße gelegenes Grundstück (Fl.Nr. 1084) mit Beschluss vom 05.04.2022 einstimmig abgelehnt wurde. 


LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.02.2025: Rein nach der Art der baulichen Nutzung kann das Vorhaben im GE grundsätzlich genehmigungsfähig sein, solange kein längerer Aufenthalt als maximal zwei Nächte erfolgt. Andere Anforderungen sind aber natürlich zu beachten. Der Antragsteller wurde wie folgt benachrichtigt: 

Wegen der gebotenen kurzen Verweildauer der Durchreisenden dürfen auf dem Betriebsgrundstück keine Einrichtungen und Anlagen, die der Freizeitnutzung oder einem längerfristigen Aufenthalt dienen (z. B. Grillplätze, Plätze für Lagerfeuer, Spielmöglichkeiten, Kinderspielplätze) zur Verfügung gestellt oder von den Reisenden selbst eingerichtet werden.

Die restlichen Festsetzungen des Bebauungsplans, insbesondere Baugrenze, GRZ und Grünordnung, sind einzuhalten. Auf die Anforderungen des Art. 6 Abs. 7 BayBO hinsichtlich grenzständiger Gebäude/Container wird hingewiesen. 


Antragsergänzung 
Der Bauinteressent teilte am 10.03.2025 ergänzend mit: 

1. Begrünung: 
Im Fall der grundsätzlichen Befürwortung werden die Begrünungsvorgaben des Bebauungsplans im Bauantrag vollständig berücksichtigt. 

2. Veränderungssperre:  
Da der Bedarf an zusätzlichen Stellplätzen zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs – insbesondere entlang der Augsburger Straße – laut Füssen Tourismus und Marketing sehr hoch ist und gleichzeitig zusätzliche Einnahmen in Form der Kurtaxe erzielt werden können, wird eine Ausnahme von der derzeitigen Veränderungssperre beantragt. Da ein dringend benötigter Bedarf an Wohnmobilstellplätzen nach wie vor gegeben ist wird auch hierdurch ein städtebauliches Ziel erfüllt, andere Ziele grundlegend zu beeinträchtigen.

3. Kapazität und Flexibilität:
Mit 30 geplanten Stellplätzen fokussiert das Konzept den wachsenden Bedarf in der Hochsaison. Dabei liege der Fokus nicht auf maximalem Profit, sondern auf einer hohen Qualität der Stellplätze – mehr Platz pro Parzelle, mehr Privatsphäre und Komfort für die Nutzer. Sollte der Bedarf steigen, bestehe die Möglichkeit, die Kapazitäten zu erweitern. 
Anmerkung: Unter Einhaltung der vorgeschriebenen Begrünung ist von einer gewissen Reduzierung der Zahl der Stellplätze auszugehen. 

4. Gleichbehandlungsgebot und veränderte Situation:
Unter Bezug auf das Gleichbehandlungsgebot hinsichtlich einer Anfrage für ein weiter westlich an der Hiebelerstraße gelegenes Grundstück (Flurnummer 1084), die bereits am 05.04.2022 einstimmig abgelehnt wurde wird darauf hingewiesen, dass sich seitdem hat sich die Situation jedoch erheblich verändert habe. Der Bedarf an zusätzlichen Stellplätzen ist mittlerweile unerlässlich, um den steigenden Verkehrsproblemen und dem wachsenden touristischen Andrang gerecht zu werden. Es wird daher um eine entsprechende Neubewertung der Anfrage gebeten.

Beschlussvorschlag

Variante 1
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen. 

Variante 2
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre in Aussicht zu stellen, sofern der Bebauungsplan hinsichtlich der Vorgaben zur Begrünung eingehalten wird. 

Diskussionsverlauf

Jürgen Doser kritisiert die Lage im Industriegebiet und betont für den Wohnmobilstellplatz fehlt ein Konzept.
Für den Vorsitzenden Maximilian Eichstetter ist es eine grundlegende Frage, wo Plätze gestaltet werden sollen. Weitere bereits diskutierte Standorte sind der Bereich Achmühle oder die interimsmäßigen Stellplätze am Festplatz.

Thomas Scheibel ist überzeugt, wir sind uns einig. Schließlich sind diese weitere Möglichkeiten von legalen Stellplätzen. Zusätzlich möchte Thomas Scheibel wissen, ob die Genehmigung auf zwanzig Jahre befristet werden könnte.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bringt vor, eine Befristung ist nicht möglich.

Thomas Scheibel stellt das Wohnmobilstellplatzproblem am Wiesbauer dar.

Dr. Martin Metzger zeigt auf das Problem wird sich nicht ändern und betont einem weiteren Platz wird er nicht zustimmen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen nach Aussage vom Tourismusdirektor findet keine Beachtung von Preisen statt, es ist vielmehr ein Lifestyle.

Christoph Weisenbach erörtert es handelt sich um eine grundsätzliche Entscheidung für den Bebauungsplan W 20, da eine Befreiung notwendig ist.

Martin Dopfer spricht die rechtliche Frage an.

Armin Angeringer zeigt rechtliche Situation auf.

Martin Dopfer erkundigt sich nach dem Sinn der Veränderungssperre.

Armin Angeringer erläutert zu der Veränderungssperre.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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3.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 3.3
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3.3.1. Aufstockung Verwaltung im 1. OG, Neubau Kundencenter, Neubau Garagen, Kemptener Str. 91, Fl.Nrn. 1716, 1718/1 Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 25.02.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben wird nach dem Bebauungsplan W 2 grundsätzlich genehmigungsfähig sein. 

Das Landratsamt Ostallgäu hat den Antragsteller bereits darüber informiert, dass das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans insofern widerspricht als gemäß § 5 Abs. 2 nur Flachdächer oder flachgeneigte Satteldächer bis 25° zulässig sind. Die zulässige Traufhöhe gemäß § 5 Abs. 3 wird im Bereich des höheren Pultdachs überschritten. Befreiungen sind zu beantragen und zu begründen. Entsprechende Abweichungen wurden bereits an anderen Stellen zugelassen. 

Insofern sieht auch das LRA die Genehmigungsfähigkeit dem Grunde nach als gegeben an, sofern die Abstandsflächenübernahme durch das östliche Nachbargrundstück (Flussmeisterstelle) für das Garagengebäude erfolgt. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.2. Neubau eines Maschinen- und Heulagerstadels, Riedener Straße, Fl.Nr. 45 Gmk. Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 3.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 18.02.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 


LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.02.2025: Das Vorhaben wird voraussichtlich genehmigungsfähig sein. Das Gebäude wurde seitens des Amtes für Landwirtschaft als im Außenbereich privilegiert eingestuft. Es handelt sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb, der im Nebenerwerb geführt wird. Die Schaffung von Lagerraum ist im beantragten Umfang dem Betrieb dienlich und aus dortiger Sicht vertretbar. 

Die Lage im Landschaftsschutzgebiet wird noch durch die Untere Naturschutzbehörde zu beurteilen sein. Konkrete entgegenstehende Belange sind aber nicht erkennbar. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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3.3.3. Neubau einer Wohnanlage (5 Häuser mit Tiefgarage) zwischen Sonnen- und Glückstraße, Fl.Nr. 767 Gmk. Füssen (Planänderungen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 3.3.3

Sachverhalt

Hinweis: Es wurde eine Erklärung nachgereicht, dass der Antrag noch weiterbearbeitet und vorläufig zurückgezogen wird. Eine Behandlung erfolgt nach neuer Einreichung.  

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3.3.4. Anbau Fluchtbalkon, Floßergasse 24, Fl.Nr. 291 Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 3.3.4

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 17.02.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Ausführung wird als mit der Baugestaltungssatzung vereinbar einzustufen sein. Dort heißt es bei den Geländern für Balkonen und Terrassen in Holzlattung „bevorzugt geschlossen“. Die geplante Ausführung mit geringen Abständen zwischen den senkrechten Brettern ist damit nicht ausgeschlossen und sie erscheint optisch als vertretbar. 

Unter dieser Prämisse kann auch der Ausnahme von der Veränderungssperre zugestimmt werden, zumal insoweit ein anderes Planungsziel verfolgt wird (Regelung der Art der baulichen Nutzung). 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.02.2025: Das Vorhaben wird grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Planungsrechtliche Belange sind nicht betroffen; die Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutz beurteilt die Fachbehörde. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.5. Nutzungsänderung: Umwandlung der Wohnung 15a in eine Ferienwohnung, von-Freyberg-Straße 15a, Fl.Nr. 772 Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 3.3.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 25.02.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des aufzustellenden einfachen Bebauungs-plans W 86 E – Füssen West. 
Ziel ist die Beibehaltung oder Ansiedlung dauergenutzter Wohnungen in der Innenstadt zu si-chern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen, da sie der Hauptgrund für die Verdrängung dauergenutzter Wohnungen sind. 

Veränderungssperre 
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 10.10.2023 zur Sicherung der Planung die im Entwurf ausgearbeitete und vorgelegte Veränderungssperre als Satzung. Die Veränderungssperre wurde am 11.10.2023 durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht. Das Vorhaben erfordert eine Ausnahme von der Veränderungssperre. 
Eine solche Ausnahme wurde weder konkret beantragt, noch näher begründet. 

Einer Ausnahme könnte auch nicht zugestimmt werden, da eine Ferienwohnung nicht dem Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans entspricht.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.02.2025: Das Vorhaben wird nicht genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.6. Neubau eines Arbeiterwohnhauses mit Tiefgarage, Am Dreitannenbichl, Fl.Nr. 970/28 Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 3.3.6

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe im Ratsinformationssystem (RIS) für angemeldete Benutzer. 

Bauvorbescheid
Mit dem Bauvorbescheid vom 18.07.2024 hat das Landratsamt Ostallgäu bestätigt, dass der Neubau eines Arbeitnehmerwohnheims mit Tiefgarage und einer Zufahrt mit einer Breite von 3,5 m, einer Erdgeschoßfußbodenhöhe von 791,00 m üNN und einer Gebäudehöhe von 14,70 m = 803,70 m üNN an dieser Stelle nach § 34 BauGB und naturschutzfachlich zulässig ist. 

Geklärt wurde in diesem Verfahren auch, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 09.06.2024 dem Vorbescheid nicht entgegensteht, zumal die zu bebauende Fläche einschließlich ihrer Zuwegung zum 15.03.2024 bereits ein eigenes Grundstück war. Es stellte bereits vorher eine Baulücke nach § 34 BauGB dar. 


Bauantrag
Gegenüber den Plänen zum Bauvorbescheid mit einem fünfgeschoßigen Gebäude zzgl. Tiefgarage enthält der Bauantrag nun nur noch vier Geschoße zzgl. Tiefgarage. Detailliert aufgemessen ist nun der Geländeverlauf auf der Baufläche. Hangseitig liegt die Tiefgarage vollständig im Gelände; an der Nordseite liegt sie aufgrund des Gefälles weitestgehend frei. 
Die Nutzung als Arbeitnehmerwohngebäude ist vorgabegemäß gleichgeblieben. Beschrieben ist dies in einem zweiseitigen Betriebskonzept, das dem Antrag beigefügt ist und das insoweit zu einer Bindung und Beschränkung führt. Geplant sind: 

  • 41 Wohnungen mit Größen ab ca. 23 qm bis ca. 49 qm
  • Davon 4 Wohnungen je Geschoß barrierefrei
  • Im EG und 1. OG zwei größere Gemeinschaftsräume (ca. 36 und 46 qm)
  • Tiefgarage mit 17 offen anfahrbaren Stellplätzen 
  • Die Gebäudehöhe über dem südseitigen Weg liegt nun bei 12,32 m (Schnitt A-A).

Weitere Auszüge aus der Beschreibung: 

Das Arbeitnehmerwohnheim ist ein Wohngebäude zur dauerhaften Unterbringung von Erwerbstätigen, Fachkräften oder in Ausbildung befindlichen Personen, die in Unternehmen oder ähnlichen Institutionen im Großraum Füssen tätig sind.

Wesentlich für den Charakter des Wohnheims ist die besondere Rücksichtnahme auf die identisch gelagerten Belange und Bedürfnisse dieser Bewohnergruppe, der Berufstätigen. So wird zum Beispiel dafür Sorge getragen, dass Ruhezeiten gegeben sind und auch eingehalten werden. 

Fahrgemeinschaften oder Shuttlefahrten werden zwingend und ausschließlich über die Tiefgarage abgewickelt, sodass dadurch die Ruhezeiten ebenfalls nicht gestört werden.

Zur Schaffung und Wahrung der häuslichen Privatsphäre handelt es sich bei allen Schlafräumen um Einbettzimmer. 

Alle Wohneinheiten verfügen über einen eigenem Kochbereich und ein Badezimmer. Sie sind mit einer Standardausstattung (Bett, Schrank, Tisch, StuhI) möbliert. Im Kellergeschoss … befinden sich Abstellräume sowie ein Waschmaschinenraum.

Die Vermietung und Verwaltung übernimmt die Eigentümerin als professionelles Immobilienunternehmen selbst. 

Mieter … kann entsprechend der auf dem Grundstück … lastenden Dienstbarkeit nur sein, wer aufgrund eines wirksamen Arbeitsverhältnisses die Zugehörigkeit zu einem Unternehmen oder einer ähnlichen Institution aus dem Großraum Füssen (Stadt Füssen und benachbarte Kommunen) vor dem Einzug nachweist. 

Ebenfalls werden die Bewohner dazu verpflichtet im Rahmen der üblichen Fristen Ihren Hauptwohnsitz anzumelden. Die Nutzung der Räumlichkeiten als Zweit- oder Ferienwohnsitz ist untersagt.

Die Besucherstellplätze liegen ebenfalls in der TG-Ebene. Dies setzt voraus, dass sie für die Besucher auffindbar und tatsächlich erreichbar sind. Dies kann mit der vorliegenden Planung erreicht werden, da ein Besucher bei der Anfahrt zu Gebäude zwingend an der TG-Rampe vorbeifahren muss und so der Weg über eine entsprechende Beschilderung beschrieben werden kann. Die TG-Ebene ist lt. Planung nicht über ein Tor abgesperrt. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.02.2025: Die grundsätzliche Zulässigkeit wurde bereits im Bauvorbescheid geklärt. Das Vorhaben ist in der aktuellen Fassung davon gedeckt und wird grundsätzlich genehmigungsfähig sein. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Georg Waldmann erkundigt sich über die Zufahrt und ob diese für die Feuerwehr ausreichend ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter gibt wieder, dies wurde mehrfach abgeklärt.

Armin Angeringer informiert, die Frage wurde mit dem Vorbescheid abgeklärt.

Dr. Martin Metzger bringt vor schön ist das, was ich sehe, nicht.

Dr. Christoph Böhm bittet um Schnitte zu den Spundwänden.

Armin Angeringer zeigt die vorgelegten Ansichten auf.

Dr. Christoph Böhm bittet um einen Schnitt wie die Zufahrt den Hang einschneidet.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

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4. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 03.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift vom 03.12.2024.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 03.12.2024 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 03.12.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 04.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift vom 04.02.2025.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 04.02.2025 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 04.02.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 6
Datenstand vom 31.03.2025 14:19 Uhr