Datum: 01.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
2 Bauleitplanung
2.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 84 – Kemptener Straße; Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Abwägung und Satzungsbeschluss
2.2 Einfacher Bebauungsplan N 82 E – Augsburger Straße Süd; Verlängerung der Veränderungssperre
2.3 Einfacher Bebauungsplan W 83 E – Welfenstraße Nordwest; Verlängerung der Veränderungssperre
3 Bauangelegenheiten
3.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
3.2 Bauvoranfragen
3.2.1 Baugebietsvorschlag mit KiTa-Neubau, Brander Weg
3.2.2 Sanierung Wohnhaus, Uferstr. 35, Fl.Nr. 188/3 Gmk. Hopfen am See
3.2.3 Neubau Personalwohnhaus, Weidachstr., Fl.Nr. 2833/6 Gmk. Füssen
3.3 Bauanträge
3.3.1 Sanierung und Nutzungsänderung der ehemaligen landwirtschaftlichen Remise in ein Gebäude für Hobby, mit kleinen Anbauten für einen Hundezwinger und Hühnerstall, Hubmannsegg 1, Fl.Nr. 290/2, 293/1 Gmk. Weißensee
3.3.2 Abbruch und Neuaufbau des Dachgeschosses und errichten einer Wohnung im Dachgeschoss, Kemptener Str. 30, Fl.Nr. 810/4 Gmk. Füssen
3.3.3 Tektur zur Baugenehmigung vom 24.03.2016, Az: 40-102/16, Umbau und Nutzungsänderung des Gebäudes, Feistlestr. 10, Fl.Nr. 1336 Gmk. Füssen
3.3.4 Tektur zur Baugenehmigung vom 14.11.2024, Az: 6024.01-893/24, Neubau eines Mehrparteienwohnhauses mit Tiefgarage, Karolingerstr. 1a, Fl.Nr. 808/3 Gmk. Füssen
3.3.5 Energetische Fassadensanierung und Anbau neuer Balkone, Hiebelerstraße 1 a-c, 3 a-c, 5 a-c, Fl.Nr. 1066/4 Gmk. Füssen
4 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 11.03.2025
5 Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

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1. Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Streichung aus der Denkmalliste, Schwangauer Straße 4

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege teilte im Schreiben vom 25.02.2025 – bei der Stadt Füssen eingegangen am 13.03.2025 - mit, dass die Eigenschaft als Einzeldenkmal am Gebäude in der Schwangauer Straße 4 entfallen ist. 

Bezug genommen wurde auf Veränderungen nach einem Brand 1950 und Erneuerungen im Inneren ca. 1984 – 1989.

Das Objekt wurde aus der Denkmalliste gestrichen. Es befindet sich aber weiterhin im denkmalgeschützten Ensemble Altstadt. Äußerliche Veränderungen unterliegen damit weiterhin dem Denkmalschutz. 

Das Schreiben des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege ist für angemeldete Nutzer im RIS einsehbar.


Fahrradständer Kaiser-Maximilian-Platz

Die Sparkasse Allgäu führt in Kürze Sanierungsarbeiten an der Firstverglasung des Gebäudes am Kaiser -Maximilian-Platz 3 durch. Hierbei werden die Glasscheiben ausgetauscht. Für die Arbeiten muss ein Kran aufgestellt werden. Dies erfolgt einschließlich einer Baustelleneinrichtungsfläche im Lindenparterre. Dazu werden die dortigen Fahrradständer Ende April abgebaut und übergangsweise zwischen den Glaspyramiden aufgestellt. Nach Abschluss der Arbeiten stehen sie ab dem 26.07.2025 wieder an der ursprünglichen Stelle zur Nutzung zur Verfügung. 

Da für die Fahrradständer ohnehin eine Verlegung in Betracht gezogen wurde dient dies gleichzeitig der Prüfung, ob eine ausreichende Akzeptanz bei der Platzierung zwischen den Glaspyramiden besteht. 

Diskussionsverlauf

Georg Waldmann erkundigt sich wie lange die Sanierungsarbeiten andauern.

Armin Angeringer berichtet bis Ende Juni werden die Arbeiten anhalten.

Dr. Christoph Böhm möchte wissen, warum das Haus aus der Denkmalliste gestrichen wurde.

Armin Angeringer erläutert dazu.

Dr. Christoph Böhm zeigt sich verwundert, da die Denkmalliste seit den achtziger Jahren besteht.

Magnus Peresson schildert die Aufnahme der Kernstadt erfolgte bis 1970. 

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2. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 2
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2.1. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 84 – Kemptener Straße; Behandlung der Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Abwägung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in der Sitzung am 04.02.2025 den geänderten Entwurf gebilligt. Der geänderte Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung, der Satzung mit Begründung wurde mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan auf zwei Wochen verkürzt in der Zeit vom Mittwoch, 05.03.2025 bis Mittwoch, 19.03.2025 im Internet veröffentlicht.
Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit lagen die Unterlagen in dieser Zeit im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zeitgleich fand die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. 

Abwägungsvorschläge siehe Anlage im Ratsinformationssystem. 

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung siehe Anlage im Ratsinformationssystem.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur Veröffentlichung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 84 – Kemptener Straße, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 01.04.2025, als Satzung.

Beschluss 1

Abwägung zu 1.2.1 Landratsamt Ostallgäu, Untere Immissionsschutzbehörde

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Abwägung zu 1.2.2 Landratsamt Ostallgäu, Staatliches Bauamt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur Veröffentlichung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 84 – Kemptener Straße, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 01.04.2025, als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download 250324 BBP W 84 - Kemptener Straße S.pdf
Download 250324 BBP W 84 - Kemptener Straße S Satzung Begründung.pdf
Download 250324 BBP W84 - Kemptener Straße E2 Abwägung.pdf
Download Zusammenfassung der StN vom 18.03.2025.pdf

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2.2. Einfacher Bebauungsplan N 82 E – Augsburger Straße Süd; Verlängerung der Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 02.05.2023 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan N 82 E Augsburger Straße Süd aufzustellen und zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre zu erlassen. 


Ziel ist über eine Regelung zur Art der baulichen Nutzung die Standorte für Vergnügungsstätten zu regeln und deren Ausbreitung zu beschränken, um den Erhalt und die Verbesserung der Gebietsstruktur insbesondere für die dortigen Wohnungen zu sichern. Da auch reine Wettannahmestellen die Gebietsstruktur nachteilig verändern, sollen diese ebenfalls geregelt werden. 

Wie in anderen Bereichen üblich wird auch hier im Interesse der Sicherung dauergenutzter Wohnungen ein Ausschluss von neuen Zweitwohnsitzen und von neuen Ferienwohnungen geboten sein.

Da die Veränderungssperre im Mai ausläuft ist eine Verlängerung erforderlich. Diese erfolgt durch neue Satzung und für ein weiteres Jahr. Das Bebauungsplanverfahren ist in diesem Zeitraum abzuschließen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele des in der Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplans N 82 E Augsburger Straße Süd um ein weiteres Jahr. Zur Sicherung der dauergenutzten Wohnungen im Gebiet ist ein Ausschluss von neuen Zweitwohnsitzen und von neuen Ferienwohnungen geboten. Der beigefügte Entwurf der Veränderungssperre wird dazu als Satzung beschlossen. 

Diskussionsverlauf

Andreas Eggensberger möchte wissen, wie oft eine Veränderungssperre verlängert werden kann.

Armin Angeringer informiert nach dem Ablauf von zwei Jahren kann die Frist einmalig ohne weitere Vorgaben um ein Jahr verlängert werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele des in der Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplans N 82 E Augsburger Straße Süd um ein weiteres Jahr. Zur Sicherung der dauergenutzten Wohnungen im Gebiet ist ein Ausschluss von neuen Zweitwohnsitzen und von neuen Ferienwohnungen geboten. Der beigefügte Entwurf der Veränderungssperre wird dazu als Satzung beschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung Verlängerung.pdf

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2.3. Einfacher Bebauungsplan W 83 E – Welfenstraße Nordwest; Verlängerung der Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 02.05.2023 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan W 83 E – Welfenstraße Nordwest aufzustellen und zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre zu erlassen. 


Ziel ist, die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Da auch Wettannahmestellen und Vergnügungsstätten wie Spielhallen die Gebietsstruktur nachteilig verändern, sollten diese ebenfalls geregelt werden. 

Wie in anderen Bereichen üblich wird auch hier im Interesse der Sicherung dauergenutzter Wohnungen ein Ausschluss von neuen Zweitwohnsitzen und von neuen Ferienwohnungen geboten sein.



Da die Veränderungssperre im Mai ausläuft ist eine Verlängerung erforderlich. Diese erfolgt durch neue Satzung und für ein weiteres Jahr. Das Bebauungsplanverfahren ist in diesem Zeitraum abzuschließen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele des in der Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplans W 83 E – Welfenstraße Nordwest um ein weiteres Jahr. Zur Sicherung der dauergenutzten Wohnungen im Gebiet ist neben dem Ausschluss von neuen Zweitwohnsitzen und von neuen Ferienwohnungen auch der von Wettannahmestellen und Vergnügungsstätten wie Spielhallen geboten. Der beigefügte Entwurf der Veränderungssperre wird dazu als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele des in der Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplans W 83 E – Welfenstraße Nordwest um ein weiteres Jahr. Zur Sicherung der dauergenutzten Wohnungen im Gebiet ist neben dem Ausschluss von neuen Zweitwohnsitzen und von neuen Ferienwohnungen auch der von Wettannahmestellen und Vergnügungsstätten wie Spielhallen geboten. Der beigefügte Entwurf der Veränderungssperre wird dazu als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung Verlängerung.pdf

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3. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 3
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3.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

1.        Dreistöckige Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes an östlicher Gartenseite zur Generierung von mehr Wohnraum, Tegelbergstr. 16, Fl.Nr. 1604/4 Gmk. Füssen 

2.        Anbringung Firmenschild, Reichenstraße 32, Fl.Nr. 157 Gmk. Füssen 

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3.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 3.2
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3.2.1. Baugebietsvorschlag mit KiTa-Neubau, Brander Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Prüfungsfeststellungen vom 03.03.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Seitens eines privaten Grundstückseigentümers wurde ein Vorschlag für eine Bebauung von zehn Wohnhäusern und einer Fläche für die Kindertagesstätte entwickelt. Der Bereich befindet sich an der Zufahrtsstraße nach Brand zwischen Hubmannsegg und dem Wohngebiet. 

Das sich der Gesamtbereich im Außenbereich befindet wäre der Vorschlag nur über eine Bauleitplanung realisierbar. Dazu müsste der Flächennutzungsplan geändert bzw. der Vorschlag bei der Neuaufstellung berücksichtigt werden. 

Die vorgeschlagenen Flächen zur Bebauung liegen zum überwiegenden Teil innerhalb von Flächen für die Landwirtschaft und ein Teil ist als Kalkflachmoor dargestellt. Aufgrund der dortigen Biotopkartierung steht der Moorbereich für eine Entwicklung nicht zur Verfügung. 

Der Bebauungsplan für das Baugebiet Brand müsste bei einer Neuüberplanung ebenfalls geändert werden, da der Bereich südlich der Straße als Grünflächen mit besonderer Zweckbestimmung festgesetzt ist. 

Ob dies realisierbar ist hängt fachlich in erster Linie von der naturschutzfachlichen Bewertung ab. Nach erster Einschätzung ist nicht mit einem positiven Ergebnis zu rechnen. Die wohl geringste Wertigkeit wird an der Stelle zu vermuten sein, wo der Vorschlag für eine KiTa dargestellt ist. Eine Überplanung nur dieser Fläche scheidet aber aus, da dies mit dem Anbindegebot nicht vereinbar wäre. 

Hinsichtlich der Situierung des KiTa-Neubaus wurde aber in der Stadtratssitzung am 25.02.2025 bereits beschlossen, dass diese an der Schlickestraße weiterverfolgt werden soll. 

Sollte der Vorschlag am Brander Weg weiterverfolgt werden müsste eine Veräußerung in einem zu vereinbarenden Umfang an die Stadt Füssen erfolgen. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 27.03.2025:
Die Planung wird naturschutzfachlich nicht realisierbar sein und sie steht im Konflikt mit dem Anbindegebot. 

Beschlussvorschlag

Variante 1) 
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die grundsätzliche Entwicklungsfähigkeit der Flächen mit den zuständigen Fachbehörden weiter zu klären. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird über die weitere Überplanung entschieden. 

Variante 2) 
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aufgrund der Rahmenbedingungen eine Planung aktuell nicht weiterzuführen. 

Diskussionsverlauf

Matthias Friedl bedankt sich für die Unterstützung des privaten Grundstückeigentümers und zeigt auf, dass derzeit kein Zwang für Schaffung von neuem Wohnraum besteht.

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, wer den Plan gezeichnet hat.

Armin Angeringer erklärt, der Plan wurde von dem privaten Grundstückseigentümer vorgelegt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aufgrund der Rahmenbedingungen eine Planung aktuell nicht weiterzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3.2.2. Sanierung Wohnhaus, Uferstr. 35, Fl.Nr. 188/3 Gmk. Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 3.2.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Zwischenzeitlich wurde nach Abstimmung mit dem westlichen Nachbarn entschieden, dass der Dachstuhl nicht erneuert, sondern nur saniert wird (neue Eindeckung und Dämmung); die Außenwände erhalten einen Vollwärmeschutz. 

Auf das Flachdach der Grenzgarage wird ein flaches Satteldach aufgebaut. Dieses liegt hinter der Grenzmauer des Nachbarn.

Die beiden neuen Gauben auf einer Länge von ca. der Hälfte der Wandlänge sind notwendig, um im DG eine ansatzweise nutzbare Innenraumhöhe herzustellen. Ob die Mindestmaße eingehalten sind ist vom Landratsamt Ostallgäu zu prüfen. Ortsrechtliche Bestimmungen über die Ausführung von Gauben gibt es hier nicht; planungsrechtlich sind sie zulässig.

Die Wohnung im OG wird lt. Angabe schon seit jeher als Ferienwohnung genutzt. 

  • Die Pläne aus 1976 enthalten keinen DG-Ausbau.
  • Die Genehmigung aus 1995 beinhaltet nur den Anbau eines Balkons.
Eine weitere Wohnung hier mit genehmigungsbedürftig gewesen.
In den Plänen dargestellt sind nur weitere (genehmigungsfreie) Wohnräume, die aber ohne 
Küche keine Wohnung darstellen.
  • Damit liegen für das Gebäude bisher 2 genehmigte Wohnungen vor.

Wenn das OG nun als Ferienwohnung genehmigt werden soll, bleibt es mit dem DG-Umbau trotzdem bei zwei dauergenutzten Wohnungen, was vom Ergebnis her vertretbar erscheint.

Die Garage an der Westseite erreicht nicht die notwendige Breite. Sie gilt aber aufgrund der Genehmigung vom 09.12.1976 als genehmigter Altbestand. Stellplätze werden damit vollständig nachgewiesen, zumal der Garagenstellplatz formal nicht als notwendiger Stellplatz berücksichtigt werden müsste. 


LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 27.03.2025:
Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig und es wird nach vorläufiger Einschätzung insgesamt genehmigungsfähig sein, soweit die Abstandsflächen eingehalten werden. Ohne der Änderung des Dachaufbaus wäre der Dachgeschoßausbau sogar verfahrensfrei. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen.
Für den einzureichenden Bauantrag ist eine nochmalige Vorlage im Ausschuss nicht erforderlich. 

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger erkundigt sich nach Ansichten aller Häuser zur Einschätzung der Gauben. 

Armin Angeringer zeigt auf diese Ansicht gibt es nicht und erläutert anhand der vorliegenden Pläne.

Georg Waldmann möchte wissen, welche Nutzungen tatsächlich bestehen. 

Armin Angeringer antwortet, eine Ferienwohnung besteht schon seit dem Bau, lediglich ohne Genehmigung. Die zusätzlich entstehende Wohnung im Dachgeschoss wird dauergenutzt. Die Beschreibung aus dem Antrag auf Baugenehmigung sichert die Nutzung.

Dr. Martin Metzger möchte wissen, ob die noch nicht genehmigte Ferienwohnung nun baurechtlich genehmigt wird.

Armin Angeringer stimmt dem zu.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen.
Für den einzureichenden Bauantrag ist eine nochmalige Vorlage im Ausschuss nicht erforderlich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.2.3. Neubau Personalwohnhaus, Weidachstr., Fl.Nr. 2833/6 Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 3.2.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 25.03.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Der Bebauungsplan sieht in dem Bereich nur einen eingeschoßigen Erweiterungsbau des Hotels vor, aber kein freistehendes Gebäude mit drei Geschoßen. Vor ein paar Jahren wurde aber bereits eine Änderung in Aussicht gestellt, wenn ein geeignetes Konzept vorgelegt wird, das nicht in einem betrieblichen Konflikt mit der Hotelnutzung steht. 

Bei einem Personalhaus wird dies dem Grunde nach anzunehmen sein. 

Eine Baugenehmigung wird in dem Umfang nicht über Befreiungen zu erreichen sein, sondern eine Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich.

Hinsichtlich der vertretbaren Größe ist eine weitere Abstimmung erforderlich. Aktuell liegt nur ein Lageplangrundriss vor, sowie die Aussage, dass es sich um einen dreigeschoßigen Baukörper handeln soll. Bei der Außengestaltung sei eine Lamellenfassade vor Loggien angedacht. 

Der Bestandsbau ist zweigeschoßig zzgl. Dachgeschoß. Der Neubau wird sich aus städtebaulichen Gründen an dessen Breite und Höhe zu orientieren haben, womit eine Reduzierung die Folge sein muss, zumal der Baukörper nordseitig frei einsehbar sein wird. 

Stellplätze sollen in einer Tiefgarage nachgewiesen werden. Besucherstellplätze sind nicht eingezeichnet; sie sind aber auch bei Personalwohnungen in einem gewissen Umfang erforderlich. Um wie viele Wohnungen es sich handeln soll liegt noch keine Aussage vor. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 27.03.2025:
Das Vorhaben ist nur auf der Grundlage von Befreiungen nicht genehmigungsfähig. Schon bei der zulässigen Art der baulichen Nutzung sind bisher nur Wohnungen für den Betriebsinhaber und den Betriebsleiter als Ausnahme festgesetzt. Wohnungen für weitere Betriebsangehörige sind gar nicht erfasst. Die maximale Größe etc. kann dann mit der Änderung des Bebauungsplans festgesetzt werden. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, eine Zustimmung zum Neubau eines Personalwohnhauses auf dem Grundstück grundsätzlich in Aussicht zu stellen. Hinsichtlich der anfallenden Kosten der erforderlichen Bauleitplanung durch den Grundstückseigentümer ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Die Größe des Neubaus ist hinsichtlich der Höhe und Breite an der des Bestandsbaus zu orientieren. Frei anfahrbare Besucherstellplätze sind in ausreichendem Umfang mit einzuplanen. 

Diskussionsverlauf

Andreas Eggensberger möchte wissen, wieso eine gewisse Abhängigkeit bestehen muss. Zusätzlich erkundigt er sich, ob die vorgelegte Ansicht eine Planung oder ein Bebauungsplan ist.

Armin Angeringer zeigt auf, das ist der Bebauungsplan.

Jürgen Doser erwartet weitere Informationen zum Konzept, sowie eine Abstimmung der beiden Eigentümer.

Vorsitzender Christian Schneider unterstreicht, das Vorhaben soll zurückgestellt werden, bis die offenen Fragen geklärt sind.

Christoph Weisenbach wünscht sich Informationen zur Sicherung der Nutzung und möchte wissen, was für ein Personalhaus geplant ist.

Dr. Martin Metzger erachtet eine vertragliche Sicherung der Nutzung und Anpassung der Gestaltung an das bestehende Gebäude als notwendig.

Dr. Christoph Böhm möchte wissen, wo der aufgezeigte Referenzbau besteht.

Armin Angeringer gibt wieder, darüber sind ihm keine genauen Informationen bekannt und schildert die aufgezeigten Möglichkeiten.

Dr. Martin Metzger legt schlussendlich nahe, für die weitere Beurteilung ist eine vertragliche Regelung, Verkleinerung des geplanten Gebäudes und eine gestalterische Anpassung notwendig.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, die Entscheidung zum Neubau eines Personalwohnhauses auf dem Grundstück zurückzustellen. Zu klären ist, ob der Bau mit dem Eigentümer und Betreiber des benachbarten Hotels abgestimmt ist. Hinsichtlich der anfallenden Kosten der erforderlichen Bauleitplanung durch den Grundstückseigentümer ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Die Größe des Neubaus ist hinsichtlich der Höhe und Breite an der des Bestandsbaus zu orientieren. Frei anfahrbare Besucherstellplätze sind in ausreichendem Umfang mit einzuplanen. Die Nutzung ist rechtlich zu sichern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 3.3
zum Seitenanfang

3.3.1. Sanierung und Nutzungsänderung der ehemaligen landwirtschaftlichen Remise in ein Gebäude für Hobby, mit kleinen Anbauten für einen Hundezwinger und Hühnerstall, Hubmannsegg 1, Fl.Nr. 290/2, 293/1 Gmk. Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 24.03.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Über einen Umbau des Gebäudes hat der Ausschuss bereits in seiner Sitzung am 04.06.2024 beraten. Das kommunale Einvernehmen wurde dort nicht erteilt, da die damals eingereichte Vergrößerung im Außenbereich von 12,30 m Länge auf 15,80 m nicht zulässig war. Die Planung wurde zwischenzeitlich geändert und auf die Erweiterungen um Hundezwinger und Hühnerstall wird verzichtet. Verblieben ist die Umnutzung der ehemaligen landwirtschaftlichen Remise in Räume für Geräte, Hobby, WC im EG und Abstell-/Stauraum im DG. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 27.03.2025:
Das Vorhaben ist nach der vorgenommenen Umplanung nun grundsätzlich genehmigungsfähig.
Die nicht mehr im Antrag enthaltenen Anbauten sind zurückzubauen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Matthias Friedl möchte wissen, ob die Rückbauten schon passiert sind.

Armin Angeringer teilt mit, wohl im Moment noch nicht.

Dr. Martin Metzger spricht die Ansicht von der Straße aus an.

Matthias Friedl zeigt auf, die Giebelform ist von der Straße aus nicht sichtbar und fordert einen Rückbau vor der Genehmigung.

Armin Angeringer erörtert, ein Rückbau vor der Genehmigung wird nicht zu erwarten sein.

Andreas Eggensberger erkundigt sich, ob bei Nichterteilung des Einvernehmens das Landratsamt dieses ersetzt.

Armin Angeringer bejaht das.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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3.3.2. Abbruch und Neuaufbau des Dachgeschosses und errichten einer Wohnung im Dachgeschoss, Kemptener Str. 30, Fl.Nr. 810/4 Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 3.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 14.03.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans W 81 E – Kemptener Straße. Die neue Wohnung im DG ist nur in dauergenutzter Form zulässig. Gegenteiliges ergibt sich aus dem Antrag nicht. Die Dauernutzung wurde durch eine am 31.03.2025 nachgereichte Eintragung im DG-Grundriss bestätigt. 

Soweit der einfache Bebauungsplan keine Festsetzungen enthält, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. 

Dies gilt auch für die geplanten Gauben. Diese nehmen einen Großteil der Dachfläche ein, womit eine tendenziell dreigeschoßige Wirkung entsteht. Ähnliches ist aber in der Umgebung teilweise schon vorhanden (Kemptener Str. 32a/b und Zalingerstr. 1).

Der außermittige Firstverlauf ist statisch aus dem Bestand bedingt. 

Die beim ersten Planstand z. T. unzureichenden Maße beim Stellplatznachweis wurden durch eine am 31.03.2025 nachgereichte Änderung behoben. Zahlenmäßig müssen für die beiden Altbestandswohnungen im EG und OG formal keine zwei Stellplätze je WE nachgewiesen werden. Aus den vorhandenen Genehmigungen aus 1955 und 1968 ergibt sich dafür nur ein nachzuweisender Garagenstellplatz. Insofern genügt ein Stellplatz weniger (fünf statt sechs Stellplätze).  

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 27.03.2025:
Das Vorhaben wird grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Hinsichtlich der Abstandsfläche und deren Übernahme an der Westseite ist allerdings eine neue Zustimmung durch den Nachbarn erforderlich; dies liegt allerdings nicht in der Zuständigkeit der Stadt Füssen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Eine Fremdverwendung der Stellplätze, wie dies derzeit offensichtlich der Fall ist, ist nach dem Umbau nicht mehr zulässig. 

Diskussionsverlauf

Magnus Peresson wünscht sich eine Erklärung zur Südseite.

Armin Angeringer führt dazu aus.

Mattias Friedl möchte wissen, ob vor der Gaube auf der linken Seite ein Vordach besteht.

Armin Angeringer zeigt auf, ein Vordach besteht dort nicht.

Magnus Peresson bezweifelt die Umsetzbarkeit.

Armin Angeringer erwähnt, das wird durch uns nicht geprüft.

Matthias Friedl regt an ein Vordach vor die Gaube zu setzen.

Armin Angeringer stellt das hinsichtlich der rechtlichen Durchsetzbarkeit in Frage.

Dr. Christoph Böhm hebt hervor, die Gauben sind eine Krankheit und äußert, ein Quergiebel würde die Optik verbessern.

Armin Angeringer erläutert die Vorteile der geplanten Gaube zu einem Quergiebel.

Magnus Peresson unterstreicht, die Planung sei nicht ausgereift und fordert eine Anpassung der Gauben zu einer umsetzbaren Lösung.

Dr. Martin Metzger bringt vor, die Lösungsansätze sind erfasst.

Armin Angeringer lässt wissen, die Einvernehmens Fiktion endet am 12.05.2025. Folglich kann der Antrag in der nächsten Sitzung erneut vorgelegt werden. Armin Angeringer fasst zusammen, dem Bauherren soll zu der Gestaltung mitgegeben werden, dass eine andere Giebellösung und eine durchgezogene Dachlinie an dieser Stelle entstehen soll. Weiter ist eine Versetzung insbesondere der Gauben an der Ostseite nach links axial unter die Fenster zu befürworten.


Beschluss 1:

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Antrag in der nächsten Sitzung erneut zu behandeln. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Antrag in der nächsten Sitzung erneut zu Behandeln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.3. Tektur zur Baugenehmigung vom 24.03.2016, Az: 40-102/16, Umbau und Nutzungsänderung des Gebäudes, Feistlestr. 10, Fl.Nr. 1336 Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 3.3.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 20.03.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Tektur enthält folgende Änderungen gegenüber der Baugenehmigung:

  1. Der Nebenraum 2 im Kellergeschoss wird als Sekretariat genutzt. Die Nutzung erfolgt nur temporär. Der zweite baulicher Flucht- und Rettungsweg führt über den bestehenden vorgelagerten Lichtschacht und einer im Schacht fest montierten Ausstiegsleiter.

  1. Der Einbau eines Aufzugs entfällt. Dies sei im Rahmen der Bauausführung 2016 mit der Genehmigungsbehörde schon abgestimmt worden.

  1. Der zweite bauliche Flucht- und Rettungsweg aus dem OG führt nicht über den östlichen Balkon und eine Stahltreppe, sondern über den westlichen Balkon und eine Stahltreppe in den Garten.

Planungsrechtlich sind die Änderungen unbedeutend. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 27.03.2025:
Das Vorhaben wird grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Planungsrechtliche Belange sind nicht betroffen. Von einem Stellplatzmehrbedarf ist nicht auszugehen, da sich der Bedarf bei Schulnutzungen nach der Klassenzahl bestimmt, die mit dem Antrag nicht verändert wird. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Christoph Weisenbach hakt an, in den Antragsunterlagen sind keine Zustimmungen der Nachbarn angegeben.

Armin Angeringer bringt vor, es bestehe eine gewisse Kritik am Pausenhof und den Geräuschemissionen.

Dr. Martin Metzger stellt dar, die Änderungen werden die Probleme reduzieren.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3.3.4. Tektur zur Baugenehmigung vom 14.11.2024, Az: 6024.01-893/24, Neubau eines Mehrparteienwohnhauses mit Tiefgarage, Karolingerstr. 1a, Fl.Nr. 808/3 Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 3.3.4

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 12.03.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die 2024 eingereichte Planung wurde mit Bescheid vom 14.11.2024 genehmigt. 
Die Tektur enthält folgende Änderungen:
 
- Änderungen in den Grundrissen Erdgeschoss und Obergeschoss (innen). 
- Im Obergeschoss wurde der Balkon in Wohnung 7 neu geplant 
- Der Keller wurde geringfügig nach Süden verlängert und an die Vorstatik angepasst. 
- Die Rampe und Rampendecke wurde angepasst, um eine Toranlage einplanen zu können.

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans W 81 E – Kemptener Straße. Alle Wohnungen sind nur in dauergenutzter Form zulässig. Gegenteiliges ergibt sich aus dem Antrag nicht. 

Soweit der einfache Bebauungsplan keine Festsetzungen enthält, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Die Änderungen gegenüber der zuvor vorgelegten Fassung sind planungsrechtlich nur marginal.

Als Spielplatzfläche sind weiterhin die zur ersten Genehmigung errechneten 115 qm eingetragen. Im Beschluss vom 10.09.2024 wurde gefordert: „Die Spielplatzfläche ist von dem daneben liegenden Mülltonnenstandplatz in geeigneter Form abzuschirmen.“ Die Planung stellt dazu im Lageplan einen Zaun dar. Wie dieser beschaffen sein soll (Höhe, Ausführung) ist nicht beschrieben. Regelungen dazu sind ab dem 01.10.2025 in der Satzung nicht mehr zulässig; für den aktuellen Antrag gilt aber die Vorgabe nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der Satzung noch. Es muss sich demzufolge um eine Abgrenzung in geeigneter Höhe und als geschlossene Fläche handeln. 

Am 01.04.2025 wurde die schriftliche Bestätigung nachgereicht, dass die Abgrenzung des Spielplatzes zu den Mülltonnen durch einen Zaun in Höhe von ca. 1,5 Meter und in geschlossener Weise erfolgen wird.

Die am 10.09.2024 geforderten Schnittzeichnungen zu den Stellplätzen wurden vor Genehmigung beim Landratsamt Ostallgäu nachgereicht. Die Bauaufsichtsbehörde ging insoweit von einer ausreichenden Anfahrbarkeit aus. Allerdings zeigt der dort am 21.10.2024 eingegangene Schnitt auch, dass der Stellplatz Nr. 21 im Rampenbereich im oberen Teil der Abfahrt liegt und demzufolge eine 90 cm hohe Absturzsicherung erhalten soll. Mit beidseitiger baulicher Begrenzung muss die Breite dieses Stellplatzes mindestens 2,50 m betragen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GaStellV). Da er lt. EG-Plan in der Nachmessung nur 2,40 m breit ist kann er nicht als notwendiger Stellplatz anerkannt werden. Dies ist entweder im Plan zu ändern oder ohne geeigneten räumlichen Nachweis ist dieser Stellplatz abzulösen.  

Am 31.03.2025 wurde dazu ein Plan nachgereicht, in dem der Stellplatz mit 2,50 m bemaßt ist. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 27.03.2025:
Das Vorhaben wird grundsätzlich genehmigungsfähig sein. 
Der Stellplatz im Rampenbereich war bereits Gegenstand der erteilten Genehmigung und das Stellen neuer Anforderungen ist nicht mehr möglich. 
Bei der Abschirmung des Spielplatzes wurde der Zaun bei der Erteilung der Genehmigung als ausreichend eingestuft. Welche Ausführung dazu vorgelegt wurde ist ggf. noch zu prüfen; bei der Stadt Füssen liegen hierzu soweit ersichtlich keine Einzelheiten vor.
(Anmerkung: die beiden Punkte Stellplatz und Spielplatz sind durch die nachgereichten Ergänzungen geklärt).

 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Wohnungen nur in dauergenutzter Form zulässig sind und spätere Umwandlungen nicht zugelassen werden. Dem Bauherrn wird dringend empfohlen, die Käufer der Wohnungen darüber zu informieren sowie die Spielplatzfläche abzulösen.

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger empfiehlt die Spielplatzfläche abzulösen.

Martin Dopfer teilt mit, dem letzten Satz im Beschluss kann er nicht mitgehen.

Armin Angeringer äußert, dass Landratsamt wird sich mit dem Thema Spielplatz nicht mehr beschäftigen.

Georg Waldmann lässt wissen im Beschluss empfehlen wir die Ablöse lediglich.

Armin Angeringer informiert eine Rechtsgrundlage für einen Ablösungszwang besteht nicht. 

Georg Waldmann zeigt einen Fall im Venetianerwinkel auf. 

Armin Angeringer teilt mit, im Venetianerwinkel war der Vorteil, dass die Grundstücke durch die Stadt veräußert wurden. 

Magnus Peresson bemängelt, der Kinderspielplatz liegt auf der Nordseite und die Kinder sind gezwungen im Schatten zu spielen.

Armin Angeringer lässt wissen, die 150 qm werden sich über die Nordseite nicht komplett abdecken lassen. 

Jürgen Doser wendet ein, der Spielplatz kann an dieser Stelle nicht funktionieren. 

Christoph Weisenbach unterstreicht, wir haben eine Spielplatzsatzung und zeigt offene Vergleichsfälle auf.

Dr. Christoph Böhm stellt die Ablöse infrage, da dies Präzedenzfälle schafft.

Dr. Martin Metzger kann der Aussage von Dr. Christoph Böhm nicht zustimmen.

Armin Angeringer gibt wieder, der Beschluss kann ergänzt werden, dass dem Bauherren geraten wird, den Spielplatz abzulösen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Wohnungen nur in dauergenutzter Form zulässig sind und spätere Umwandlungen nicht zugelassen werden. Dem Bauherrn wird dringend empfohlen, die Käufer der Wohnungen darüber zu informieren sowie die Spielplatzfläche abzulösen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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3.3.5. Energetische Fassadensanierung und Anbau neuer Balkone, Hiebelerstraße 1 a-c, 3 a-c, 5 a-c, Fl.Nr. 1066/4 Gmk. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 3.3.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 20.03.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Beschreibung des Vorhabens:



Gebäudeerweiterungen erfolgen nicht. Bestandsbedingt kann keine barrierefreie Nutzung hergestellt werden; in den Antragsunterlagen wird dies entsprechend ausgeführt: 


Diese Sanierung ist vergleichbar mit den bereits ausgeführten Arbeiten im Bereich der Froschenseestraße. Die Herstellung barrierefreier Wohnungen erfolgt bei den bereits laufenden Neubauten an der Welfen-, Froschensee- und Hiebelerstraße. 

Wie auch dort erfolgen bzw. erfolgten in den Außenanlagen bereits Verbesserungen durch 

  • die lt. Angabe im Plan an die Satzung angelehnte Ausführung der Spielplatzflächen (Anmerkung: eine Verpflichtung dazu besteht nicht, da sich die Wohnungen in ihrer Anzahl und wesentlichen Beschaffenheit nicht ändert);
  • Neupflanzungen
  • Neue Wertstoff- und Fahrradunterstände, sowie offene Anlehnbügel
  • lt. Plan acht neue Stellplätze.

Das Vorhaben ist planungsrechtlich zulässig. Der in Aufstellung befindliche einfache Bebauungsplan W 86 E - Füssen West stellt zudem klar, dass neben Ferienwohnungen auch keine Zweitwohnsitze zulässig sind. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 27.03.2025: Das Vorhaben wird genehmigungsfähig sein. Die Frage der Einhaltung der Barrierefreiheit stellt sich aus dortiger Sicht bei diesem Antrag aufgrund des Antragsgegenstands nicht und sie könnte auch nicht gefordert werden. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Jürgen Doser begrüßt das Vorhaben.

Thomas Meiler schildert, das führt zu einer Steigerung der Wohnverhältnisse.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 11.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift vom 11.03.2025.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 11.03.2025 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 11.03.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Rückstau Kanal

Matthias Friedl informiert, dass der Rückstau des Kanales durch den AZV bis in sein Haus erfolgte. 

Armin Angeringer wird dies weitergeben.

Bushaltestelle, Hopfener Dreieck

Thomas Meiler schildert, dass in der Bushaltestelle im Hopfener Dreieck ein Blumenkübel aufgestellt wurde.

Andreas Eggensberger teilt mit, die RVA hat uns Busfahrer informiert, dass hier nur noch auf der Straße gehalten werden soll.

Parkticket für Camper

Christoph Weisenbach lässt wissen, dass mit einem Camper trotz bezahltem Parkschein nicht auf dem Parkplatz vor dem Feneberg und am Eisstadion geparkt werden darf. Hier entstehe ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro. Der Kommunale Ordnungsdienst bringt vor, dass dies nicht von der Satzung abgedeckt sei. Christoph Weisenbach bittet um Informationen, ob das stimmt. 

Teilabriss Bahnhofstraße 10

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich zum Teilabriss in der Bahnhofstraße 10.

Armin Angeringer teilt mit, für den Abriss liegt eine Teilbaugenehmigung vor. 

Dr. Christoph Böhm möchte wissen, ob eine Tektur Planung besteht.

Armin Angeringer erläutert, für den Bau selbst liegen keine neuen Pläne vor. Die Genehmigung ist eine Frage der Zeit.

Datenstand vom 07.05.2025 10:24 Uhr