Grundsatzbeschluss zur Umnutzung bestehender Gewerbeobjekte in Unterbringungen für Asylbewerber in allen gemeindlichen Gewerbegebieten
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 06.04.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 06.04.2022 | ö | beschließend | 5 |
Beschluss
Der Markt Gaimersheim ist mit den geplanten Vorhaben einverstanden.
Hinsichtlich der Nutzungsart in Gewerbegebieten nach § 8 BauNVO werden für die Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge Befreiungen erteilt.
Die Stellplatzsatzung des Marktes Gaimersheim ist anzuwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.05.2022 08:00 Uhr