Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erfordernis der Festlegung einer Durchführungsfrist für die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortskern Geisenfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 09.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (02_Stadt Geisenfeld) Sitzung des Stadtrates 09.12.2021 ö beschließend 10

Beschluss

Der Stadtrat nimmt vom Sachvortrag und der Erforderlichkeit der Festsetzung einer Durchführungsfrist nach § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB für die Satzung für das Sanierungsgebiet „Ortskern Geisenfeld“ vom 29.07.1988 Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt, zur Weiterführung von Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Ortskern Geisenfeld“, die Durchführungsfrist zu vorgenannter Satzung nach § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB auf den 31.12.2031 festzulegen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.01.2022 10:41 Uhr