Bebauungsplan Nr. 80 "Birketfeld III" 1. Änderung der Stadt Geisenfeld Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (02_Stadt Geisenfeld) Sitzung des Stadtrates 20.01.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Der Stadtrat nimmt wie folgt Stellung zu den eingereichten Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach dem Verfahren gem. §§ 4a Abs. 3 BauGB:

STELLUNGNAHME ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG:

Herr Georg Kneidl mit Schreiben vom 07.10.2021 
Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 12.11.2020 beschlossen, der Einwendung von Herrn und Frau Prexl stattzugeben und den Bauraum auf 5 Meter Abstand zum Nachbargrundstück zu erhöhen. Der Stadtrat bleibt bei seiner Haltung und der Entscheidung aus der Sitzung vom 12.11.2020. Eine Änderung der Planung wird nicht veranlasst. 


STELLUNGNAHME TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE:

Stadtwerke Ingolstadt mit Schreiben vom 14.10.2021 
Wir nehmen zur Kenntnis, dass keine Einwände gegen die Änderung des Bebauungsplans bestehen. 
Den Hinweis zu Bestandsleitungen sowie die Allgemeinen Informationen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Markt Wolnzach, mit Schreiben vom 05.10.2021
Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegen die Änderung des Bebauungsplans keine Einwände bestehen.


Planungsverband Region Ingolstadt mit Schreiben vom 23.09.2021
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwände bestehen.


Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt mit Schreiben vom 22.09.2021
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Änderung keine neuen wasserwirtschaftlichen Belange betroffen sind.


Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 20.09.2021 
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass die Planung weiterhin den Erfordernissen der Raumordnung entspricht. 


Landratsamt Pfaffenhofen, Bauleitplanung mit Schreiben vom 08.10.2021
Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung:
1. Die Begründung gemäß § 2a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ist noch nicht ausreichend. 
Die Begründung wird hinsichtlich Erschließung sowie Ver- und Entsorgung noch ergänzt.


Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Immissionsschutzbehörde mit Schreiben vom 29.09.2021
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwände gegen die Änderung des Bebauungsplans bestehen.


Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 12.10.2021
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass keine durchgreifenden Einwände bestehen.
In der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde textlich festgesetzt, dass im Übrigen die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans „Birketfeld III - Zell“ weiterhin gelten, soweit sie sich durch Änderung für ihren räumlichen Geltungsbereich nicht ausdrücklich geändert oder ergänzt werden. 
Im Ursprungsbebauungsplan wurde eine Artenliste festgesetzt. Die Einreichung eines Freiflächengestaltungsplan ist ebenfalls im Ursprungsbebauungsplan bereits festgesetzt. 
Der Stadtrat sieht daher diese Festsetzungen bereits als ausreichend und daher wird keine Änderung der Planung veranlasst.


Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Denkmalschutzbehörde mit Schreiben vom 20.09.2021
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich in unmittelbarer Nähe Verdachtsflächen für Bodendenkmäler befinden. Das BLfD wurde am Verfahren beteiligt. 



Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 80 „Birketfeld III – Zell“ 1. Änderung nimmt der Stadtrat Kenntnis vom erneuten Anhörungsverfahren nach § 4a Abs.3 BauGB. Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld fasst den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Birketfeld III - Zell“ auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse. 
Fassungsdatum der Endfassung wird das Sitzungsdatum vom 20.01.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2022 07:09 Uhr