Haushalt; Bekanntgabe Rechnungsergebnis 2023 mit Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt vom Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2023 (gem. Art. 102 Abs. 2 GO) Kenntnis und verweist die Jahresrechnung an den Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft zur örtlichen Prüfung.
Die Gemeinschaftsversammlung nimmt zudem die vorgelegten Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2023 zur Kenntnis und genehmigt diese.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2024 17:33 Uhr