Haushalt; Erlass der Haushaltssatzung 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, 21.03.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld beschließt die folgende Satzung mit den Anlagen 


Haushaltssatzung
  der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, für das Haushaltsjahr 2024.

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 u. 10 VGemO sowie Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im 

Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit
3.651.400 €

und im


Vermögenshaushalt    in den Einnahmen und Ausgaben mit
321.060 €
ab.

 
§ 2: Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3: Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

§ 4: Verwaltungsumlage
  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzt auf 2.964.940 € und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
  2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 13.477 Einwohner festgesetzt.
  3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 220 € festgesetzt.

        Investitionsumlage
        Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5: Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 6: Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.

§ 7: Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2024 17:33 Uhr