Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld beschließt die folgende Satzung mit den Anlagen
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, für das Haushaltsjahr 2024.
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2 u. 10 VGemO sowie Art. 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld folgende Haushaltssatzung:
§ 1: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
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3.651.400 €
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und im
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Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
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321.060 €
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ab.
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§ 2: Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3: Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.
§ 4: Verwaltungsumlage
- Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzt auf 2.964.940 € und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
- Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 13.477 Einwohner festgesetzt.
- Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 220 € festgesetzt.
Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5: Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 6: Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben und den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen.
§ 7: Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.