Festsetzung Erfrischungsgeld für die Europawahl


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, 18.04.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Verwaltungsgemeinschaft beschließt, den Mitgliedern des Wahlvorstands und den eingesetzten Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft für die Mithilfe bei der Durchführung der Europawahl 2024 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,- € pro Person zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2024 11:58 Uhr