Festsetzung Erfrischungsgeld für die Europawahl
Daten angezeigt aus Sitzung: 2. Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld, 18.04.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinschaftsversammlung der VerwG Geisenfeld (01_Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld) | 2. Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld | 18.04.2024 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Die Verwaltungsgemeinschaft beschließt, den Mitgliedern des Wahlvorstands und den eingesetzten Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft für die Mithilfe bei der Durchführung der Europawahl 2024 ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,- € pro Person zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.04.2024 11:58 Uhr