Widmung eines beschränkt öffentlichen Weges vom Kirchplatz zur Hauptstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.05.2024 ö 3

Diskussionsverlauf

Nach Fertigstellung der Passage durch das alte Kino (Hauptstraße 5) soll die Widmung des neu gebauten Weges „Weg vom Kirchplatz zur Hauptstraße“ zum beschränkt-öffentlichen Weg für Fußgänger erfolgen. 

Die erforderliche Widmungszustimmung des Eigentümers des Anwesens Hauptstraße 5, Fl.-Nr. 85, Gmkg. Geisenhausen wurde am 02.01.2023 unterzeichnet.

Beschluss

Der  zwischen 1,2 m und ca. 3,0 m breite und 79 m lange Verbindungsweg auf Fl.-Nr. 61/10 
(29 m) und Fl.-Nr. 85 (50 m) der Gemarkung Geisenhausen, zwischen dem Kirchplatz und der Hauptstraße, wird als selbständiger beschränkt-öffentlicher Weg „Weg vom Kirchplatz zur Hauptstraße“ gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger“ gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2024 11:22 Uhr