Widmung eines Fuß- und Wirtschaftsweges entlang des Fimbaches an der Poststraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2024 ö beschließend 2.2

Diskussionsverlauf

Angelegt wurde dieser Weg im Zuge des Umlegungsverfahrens im Baugebiet Poststraße ca. 1990. An den Wegenden wurden südlich des Fimbaches eine Mess- bzw. eine Regeleinrichtung des RÜB 6 geschaffen und muss deshalb nicht nur als Fuß- sondern auch als Wirtschaftsweg für Bauhoffahrzeuge in Anspruch genommen werden. Die Widmung hierfür ist noch vorzunehmen.

Beschluss

Der ca. 120 m lange Weg, abzweigend vom Ostende bis zum Nordende der Weg Fl.-Nr. 31/42 Gemarkung Geisenhausen der Ortsstraße Poststraße entlang der Südseite des Fimbaches auf Teilflächen der Fl.-Nrn. 31/41 und 31/40 jew. Gemarkung Geisenhausen, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Fimbacher Fuß- und Wirtschaftsweg an der Poststraße“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr und Versorgungsfahrzeuge frei“ in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 08:46 Uhr