Widmung der Parkplatzfläche westlich und südlich der Ortsstraßen Lorenzerstraße und Klausenweg für den ruhenden Verkehr


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2024 ö beschließend 2.4

Diskussionsverlauf

Die Vergabe zum Bau des obigen Parkplatzes erfolgte mit Beschluss vom 24.05.2015. Die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche (Parkplatz) ist noch nachzuholen.

Beschluss

Der gemeindeeigene Parkplatz (Fl.-Nrn. 43/8 und 43/5 jew. Gemarkung Geisenhausen) mit öffentlichen Zufahrten ab den Ortsstraßen Lorenzerstraße und Klausenweg (Zufahrt Landshuter Straße ist privat) wird gemäß Art. 6 i,V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Parkplatz Lorenzerstraße“ mit der Widmungsbeschränkung „für den ruhenden Verkehr“, in der Baulast des Marktes Geisenhausen, gewidmet.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 08:46 Uhr