Hinzuwidmung der Anschlussstrecke Ost zur B 299 bei Johannesbergham Hs.Nr. 37 zur Gemeindeverbindungsstraße Stephansberghamer Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.09.2024 ö beschließend 2.10

Diskussionsverlauf

Mit Verlegung der B 299 bei Johannesbergham (vgl. Umstufungsvereinbarung vom 18.06.1999) wurde die obige Gemeindeverbindungsstraße verlängert. Die ca. 20 m lange Anschlussstraße Ost zur B 299 wurde neu geschaffen und ist noch nachzuwidmen. Die gelb markierte Strecke wurde bereits 1999 als Altstrecke der Bundesstraße abgestuft.

Beschluss

Der westliche gemeindeeigene Anschluss zur B 299 auf Höhe der Anwesen Johannesbergham 37 ½ und 37 1/3 als grün markierte Teilfläche der Weg Fl.-Nr. 325/2 Gemarkung Bergham wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Stephansberghamer Straße, in der Baulast des Markts Geisenhausen und ohne Widmungsbeschränkung, gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2024 08:46 Uhr