Widmung eines beschränkt-öffentlichen Fußweges ab der Ortsstraße Anglberg zur Hauptstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.1

Diskussionsverlauf

An obiger Ortsstraße bedarf noch ein alter bestehender ca. 50 m langer gepflasterter Weg einer Widmung zum beschränkt-öffentlichen Fußweg.

Beschluss

Der Weg (Teilstrecke aus Fl.-Nr. 150/2 Gemarkung Geisenhausen), abzweigend von der St 2054 (Hauptstraße) zwischen den Hs.Nrn. 33 und 35 bis zur Einmündung in die Ortsstraße Anglberg bei NO-Ecke Fl.-Nr. 153 Gemarkung Geisenhausen, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Anglbergweg“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ und in der Baulast des Marktes Geisenhausen gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Kaletta und Staudinger sind noch nicht anwesend.

Datenstand vom 11.02.2025 13:12 Uhr