Einziehungen von beschränkt-öffentlichen Fußwegen in der Gemarkung Geisenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.11.2024 ö beschließend 2.16

Diskussionsverlauf

Die um 1960 und später ins Bestandsverzeichnis der Altgemeinde Geisenhausen aufgenommenen drei beschränkt-öffentlichen Wege, meist Schul- oder Kirchenwege, sind in der Natur nicht mehr vorhanden und sind deshalb einzuziehen.

Beschluss

Die beschränkt-öffentlichen Wege „Fußweg vom Pfarrangerweg zur Vilsbiburger Straße“, „Fußweg von Bahnhofstraße nach Feldkirchen“ und „Weg von der Lerchenstraße zur Kreisstraße LA 8“ jeweils in der Gemarkung Geisenhausen haben jegliche Verkehrsbedeutung verloren und werden gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung obiger Wege wurden keine Einwände hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2025 13:12 Uhr