Änderung der Kindergarten-Benutzungsgebühren ab September 2021 und Neufassung der Gebührensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.05.2021
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.06.2010 wurde festgelegt, dass die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten alle zwei Jahre überprüft werden sollen. Kämmerer Beresowski erläutert, dass der Markt Geisenhausen sich bei den Erhöhungen grundsätzlich an den tariflichen Gehaltssteigerungen orientiert, weil der Personalkostenanteil an den laufenden Betriebskosten rund 90 % beträgt. Die letzte Anpassung zum 1. September 2018 berücksichtigte bereits die tarifliche Erhöhung vom 01.03.2020, somit soll nun nach 3 Jahren eine Erhöhung zum 1. September 2021 erfolgen.
Der aktuelle Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst enthält Erhöhungen zum 01.04.2021 und 01.04.2022 von insgesamt 3,2 %. Mit diesem Prozentsatz wurden die bisherigen Gebühren hochgerechnet und gerundet, für Buchungszeiten über 8 Stunden erfolgte zudem ein Zuschlag, um die Unterschiedsbeträge je Buchungsstunde anzugleichen.
Gemäß den bestehenden Betriebsträgervereinbarungen mit der Katholischen Pfarrkirchenstiftung Geisenhausen und der AWO Landshut sollen die Gebühren in allen 3 Kindergärten am Ort gleich sein. Die vorgeschlagene Gebührenerhöhung wurde deshalb im Vorfeld mit den beiden Trägern einvernehmlich abgestimmt. Ebenso wurde der Elternbeirat des Kindergartens St. Theobald angehört. GR Taskin teilt mit, dass der Elternbeirat die Erhöhung für in Ordnung befunden hat.
Seit dem 01.04.2019 übernimmt das Land Bayern für jedes Kind ab vollendetem 3. Lebensjahr 100 € der Kindergartengebühr, d. h. nur die darüber hinaus gehenden Beträge sind von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu zahlen. 2019 deckten beim Kindergarten St. Theobald die tatsächlich vereinnahmten Gebühren knapp 4 % der laufenden Betriebskosten.
In der Kindergarten-Gebührensatzung wären neben der Gebührenanpassung folgende Änderungen erforderlich:
Die vollständige Zahlungsabwicklung, Bestellung etc. für die Mittagessen wird seit 01.09.2017 vollständig vom Dienstleister Kitafino abgewickelt, die bisherigen Satzungsregelungen sind somit hinfällig.
Zur Ermittlung der Kinderanzahl für die Berechnung der Geschwisterermäßigung werden alle Kindertageseinrichtungen in Geisenhausen zusammen betrachtet. Hier ist die Satzung um die Kinderkrippe St. Martin, Kindergarten an der Vils und Kinderkrippe an der Vils zu ergänzen.
Wegen der Vielzahl der erforderlichen Änderungen schlägt die Verwaltung vor, die Kindergarten-Gebührensatzung neu zu erlassen.
Beschluss 1
Die Benutzungsgebühren für den Kindergarten St. Theobald werden ab 1. September 2021 entsprechend der Vorlage der Kämmerei erhöht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens des Marktes Geisenhausen wird in der vorgelegten Fassung neu erlassen. Sie tritt am 1. September 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 17.07.1996 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.06.2021 10:38 Uhr