Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung einer Stützmauer, Fl.-Nr. 1428/122 Gemarkung Geisenhausen, Sperlingstraße 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.03.2021 ö 14

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Feldkirchen-Erweiterung“. Eine Stützmauer soll entlang der östlichen und südlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Höhe der Stützmauer im Süden beträgt 1,80 m und im Osten 1,60 m. Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreiten. Die Stützmauer bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da Mauern laut Bebauungsplan nicht zulässig sind. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.01.2022 09:03 Uhr