Antrag auf Isolierte Befreiung - Verschiebung eines bereits genehmigten Carports sowie die Errichtung eines zusätzlichen Carports, Fl.-Nr. 1428/207, Gemarkung Geisenhausen, Dohlenweg 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2021 ö beschließend 2.8

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung". Der bereits genehmigte Carport wird nur innerhalb des Baufensters verschoben. Der zur Errichtung angedachte Carport umfasst eine Fläche von 30,25 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe B BayBO verfahrensfrei, da der Carport mit der geplanten Erweiterung eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschreitet. Der Carport wird außerhalb der im Bebauungsplan „Feldkirchen-Erweiterung“ festgesetzten Baugrenzen errichtet und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf Isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
0

Datenstand vom 03.01.2022 09:12 Uhr