Sanierung der Marienkapelle mit Klause: Antrag auf Anhebung des kommunalen Zuschusses
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 22.03.2022
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Gemäß Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderates vom 19.05.2015 beteiligt sich der Markt mit einem freiwilligen Zuschuss von i.d.R. 5 % der nachgewiesenen Kosten an kirchlichen Investitionsmaßnahmen in den Bereichen Kirchen, Friedhöfe und Pfarrheim.
Für die anstehende Sanierung der Marienkapelle mit Klause beantragt das Katholische Pfarramt Geisenhausen mit Schreiben vom 17.02.2022, den gemeindlichen Zuschuss außerordentlich auf 8 % zu erhöhen. Gemäß der Kostenberechnung vom 07.10.2021 werden Gesamtkosten in Höhe von 506.000 € brutto ausgewiesen. Der gemeindliche Zuschuss würde demnach bei 5 % 25.300 € und bei 8 % 40.480 € betragen, d.h. eine Erhöhung um 15.180 €.
Der Vorsitzende und mehrere Gemeinderäte lehnen es ab, vom Grundsatzbeschluss der 5 % abzuweichen. Wegen der besonderen historischen Bedeutung und der umfangreichen Nutzung durch die Allgemeinheit wird es jedoch als gerechtfertigt angesehen, über die 5 % hinaus in diesem speziellen Fall ausnahmsweise einen einmaligen Pauschalzuschuss zu gewähren. Auf die Aufrechterhaltung der Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit wird in diesem Zusammenhang Wert gelegt.
Beschluss
An dem Zuschusssatz von 5 % wird festgehalten. Aufgrund der besonderen historischen Bedeutung und insbesondere der Bedeutung von Marienkapelle und Klause für die Allgemeinheit wird im speziellen Einzelfall zusätzlich ein einmaliger Zuschuss von 15.000 € für die anstehende Sanierung gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2023 16:13 Uhr