Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Carports, Fl.-Nr. 442/10, Gemarkung Geisenhausen, Maximilianstraße 34


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.07.2022 ö 2.11

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pfarrfeld“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Der zur Errichtung angedachte Carport umfasst eine Fläche von ca. 37 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO verfahrensfrei, da der Carport eine Gesamtfläche von 50 m² nicht überschreitet. Der Carport wird außerhalb der im Bebauungsplan "Pfarrfeld" festgesetzten Baugrenzen errichtet. Zudem weichen die Dachform, die Dachneigung und die Dacheindeckung vom Bebauungsplan ab. Die Garage wäre dem Haupthaus anzupassen und somit mit Satteldach, roten Ziegeln und einer Dachneigung zwischen 30 und 35 Grad zu errichten. Der Bauherr plant jedoch ein Pultdach mit Trapezblech und 5 Grad Dachneigung. Somit bedarf es einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt den Befreiungen sowie dem geplanten Bauvorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Vögl beteiligt sich entsprechend Art. 49 GO, § 28 Abs. 2 GeschO nicht an der Abstimmung. GRin Renate Weindl ist noch nicht anwesend.

Datenstand vom 31.08.2022 07:40 Uhr