Antrag auf Isolierte Befreiung - Errichtung eines Gabionenzaunes, Fl.-Nr. 1428/156, Gemarkung Geisenhausen, Meisenstraße 5 A


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.08.2022 ö 2.10

Diskussionsverlauf

Das verfahrensgegenständliche Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Feldkirchen-Erweiterung". An der westlichen und südlichen Grundstückgrenze soll ein Gabionenzaun mit einer Höhe von bis zu 2,00 m errichtet werden. Die Einfriedung ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 a BayBO verfahrensfrei, da sie den Planunterlagen zufolge eine Höhe von 2,00 m nicht überschreitet. Die Einfriedung bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO, da die im Bebauungsplan festgesetzte max. zulässige Zaunhöhe von 
1,20 m bzw. 1,50 m überschritten wird. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2022 08:01 Uhr