Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses, Fl.-Nr. 442/81, Gemarkung Geisenhausen, Prof.-Stelzenberger-Straße 3
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.09.2022
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pfarrfeld-Erweiterung“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Das Wohnhaus soll um ein weiteres Geschoss auf zwei Geschosse aufgestockt werden. Zudem wird eine Außentreppe mit Podest angebaut. Die Stahl-Außentreppe im Osten überschreitet die Baugrenze um 0,80 m. Zudem weicht die Dachneigung von den Festsetzungen ab. Die Dachneigung beträgt 25 Grad. Diese müsste jedoch zwischen 35 und 40 Grad liegen. Die Befreiung der Dachneigung wurde auch bereits im Baugenehmigungsverfahren 2015 erteilt. Zudem liegt dem Bauantrag ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen bei, da die Außentreppe und das Eingangspodest Abstandsflächen auslösen würden. Es werden vier Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Dem Vorhaben, den Befreiungen zum Bebauungsplan und der Abweichung der Bayerischen Bauordnung werden zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.10.2022 08:20 Uhr