Leitlinien für die Beurteilung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Geisenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 28.03.2023 ö 6

Diskussionsverlauf

In der vergangenen Sitzung wurde vereinbart, den Entwurf der Leitlinien noch einmal zu überarbeiten und dabei insbesondere einen Ackerwert von 58 festzuschreiben, ab dem landwirtschaftliche Grundstücke nicht mit Freiflächen-PV überplant werden. Ferner sollen auswärtige Investoren nur dann zugelassen werden, wenn sie sich zu einer Bürgerbeteiligung von mindestens 25 % an den Investitionskosten verpflichten und diese nachweisen.
Nach einer Stellungnahme des AELF Abensberg-Landshut hält das Landwirtschaftsamt es für zweckmäßig, nur Flächen mit PV zu überplanen, deren Bodenbonität weit unterhalb der durchschnittlichen Ackerzahl des Landkreises liegt, die mit 56 Punkten angegeben wird. Die Verwaltung hat ergänzende Informationen gesammelt und den Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Darauf aufbauend werden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 1

Für Grünland soll genauso wie für Ackerland die Bonität als Kriterium für die Zulassung von Freiflächen-PV herangezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Als maßgebliche Werte der Bodenbonität werden in der Leitlinie die Ackerzahl und die Grünlandzahl verwendet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 3

Ackerflächen mit einer Ackerzahl größer oder gleich 56 und Grünlandflächen mit einer Grünlandzahl größer oder gleich 56 werden für die Nutzung mit Freiflächenphotovoltaik ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 4

Abweichend zum Entwurf der Eignungskarte des Büros Längst & Voerkelius wird der Bereich nördlich der B 299 um Ringstetten nicht als ungeeignete, für die künftige Ortsentwicklung vorgesehene Fläche dargestellt. Hingegen wird der Bereich nördlich der Rampoldsdorfer Straße zwischen der Bahnlinie und Rampoldsdorf als ungeeignete, für die künftige Ortsentwicklung vorgesehene Fläche dargestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 5

Den im Entwurf vorliegenden „Leitlinien für die Beurteilung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gemeindebereich Geisenhausen“ und der „Studie zur Ermittlung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gebiet des Marktes Geisenhausen“ des Planungsbüros Längst & Voerkelius wird unter Berücksichtigung der vorstehenden Beschlüsse zugestimmt. Die Leitlinien werden künftigen Entscheidungen des Marktgemeinderats über die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zugrunde gelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2023 13:44 Uhr