Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung und Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 14.11.2023
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Der Sachverhalt und die neue Gebührenkalkulation werden von Kämmerer Beresowski ausführlich vorgestellt.
Er erläutert, dass die aktuelle Gebührenkalkulation bis zum 30.11.2023 gilt. Mit der neuen Kalkulation werden ab dem 01.12.2023 erstmalig getrennte Gebühren für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser erhoben (sog. gesplittete Abwassergebühr). Die wesentlichen Detailregelungen für die Niederschlagswassergebühr wurden vom Marktgemeinderat in der Sitzung vom 18.01.2022 beschlossen, u. a. der Maßstab „Grundstücksabflussbeiwert“ (GAB) und die Anrechnung von Zisternen-Speichervolumen.
Die Ermittlung und Erfassung der versiegelten Flächen erfolgte durch das Büro Rohrmaier, Mallersdorf-Pfaffenberg, in Abstimmung mit der Kämmerei. Mit der Kalkulation für den vierjährigen Zeitraum ab Dezember 2023 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt.
Die Kalkulation des BKPV ergibt für den Zeitraum 01.12.2023 bis 30.11.2027 folgende Gebühren:
Schmutzwasser 3,14 € je Kubikmeter (bisher 2,64 € je Kubikmeter)
Niederschlagswasser 0,21 € je Quadratmeter (bisher 0,50 € je Kubikmeter)
Mit der gesplitteten Abwassergebühr werden nur die Kosten anders verteilt, getrennte Gebühren verursachen für sich keine Gebührenerhöhung. Der Anstieg der Gebühren in den kommenden vier Jahren hat ausschließlich wirtschaftliche Gründe: Steigende Kosten für das Personal (u. a. hoher Tarifabschluss), Strom (enormer Preisanstieg aufgrund Ausschreibung für den Zeitraum 2023 bis 2025), chemische Verbrauchsmittel (überdurchschnittliche Kostensteigerungen), allgemeine Inflation, kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung aus rd. 5 Mio. € gemeindlichen Investitionen in die Abwasserbeseitigung im Zeitraum 2023 bis 2026).
Bedingt durch die Einführung der getrennten Schmutz- und Niederschlagswassergebühr wären an der bestehenden Beitrags- und Gebührensatzung umfangreiche Änderungen vorzunehmen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die BGS-EWS neu zu erlassen. Der Entwurf der Neufassung war im RIS hinterlegt.
Beschluss
Die Beitrags- und Gebührensatzung für die Entwässerungseinrichtung (BGS-EWS) wird mit Wirkung ab 01.12.2023 gemäß dem vorliegenden Entwurf neu erlassen. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisherige BGS-EWS vom 02.08.2013 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Oberloher ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Datenstand vom 24.01.2024 10:54 Uhr