Nachtrag zur Vereinbarung zwischen dem Markt und der HoWAG eG über die Abgrenzung der Abwasserentsorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Sitzung des Marktgemeinderates 23.01.2024 ö 2

Diskussionsverlauf

Die Holzhausener Wasser- Abwassergenossenschaft (HoWAG eG) hat vor vielen Jahren die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung von Teilen des ehemaligen Gemeindegebiets Holzhausen übernommen. Die Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche (d.h. des Ver- und Entsorgungsgebietes) von HoWAG und Markt Geisenhausen wurde Anfang 2005 vertraglich geregelt.
Zur „Vereinbarung zwischen der Marktgemeinde Geisenhausen und der Holzhausener-Wasser-Abwassergenossenschaft (HOWAG eG) über die Abgrenzung der Abwasserentsorgung“ vom 21./22.02.2005 soll nun ein 1. Nachtrag geschlossen werden.
Die Notwendigkeit dieses Nachtrages resultiert aus der Tatsache, dass der Begriff „Abwasser“ gemäß § 54 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowohl das Schmutzwasser, wie aber auch das Niederschlagswasser umfasst. In der Vereinbarung von 2005 wurde jedoch nicht zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser unterschieden, so dass die HoWAG theoretisch auch für die Niederschlagswasserentsorgung im Vertragsgebiet zuständig wäre. Man ist sich jedoch einig, dass dies aber von Anfang an nicht so gewollt war und ist.
Eine Gesamtzuständigkeit der HoWAG entspräche auch nicht der Realität, da die HoWAG eine Kläranlage und Schmutzwasserkanäle gebaut hat und betreibt und die Gemeinde z.B. im Zuge der Straßensanierung im südlichen Ortsteil von Holzhausen die Straßenentwässerung sowie später das Regenrückhaltebecken baute.

Beschluss

Dem vorliegenden 1. Nachtrag zur Vereinbarung vom 21./22.02.2005 zwischen der Marktgemeinde Geisenhausen und der Holzhausener Wasser- Abwassergenossenschaft (HOWAG eG) über die Abgrenzung der Abwasserentsorgung wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Barth ist noch nicht anwesend.

Datenstand vom 21.02.2024 10:39 Uhr