Nutzungsänderung Büro/Lager im OG in 5 Wohnungen, Fl.-Nr. 718, Gemarkung Geisenhausen, Gutenbergstraße 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.03.2024 ö 2.2

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzfeld-Erweiterung“ und entspricht nicht den Festsetzungen. Im bestehenden Nebengebäude soll das Lager und das Büro im Obergeschoss zu fünf Wohnungen umgenutzt werden. Der Zustand des Gebäudes deutet bereits auf eine Wohnnutzung hin. Wohnen im Gewerbegebiet ist lt. § 8 BauNVO nur für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, zulässig.
Die Nachbarn haben nicht zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da das Vorhaben hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung unzulässig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2024 11:21 Uhr