Antrag auf Änderung der Ausgleichsflächenplanung zum Kiesabbau auf den Fl.Nr. 1464 und 1464/1, Gemarkung Kaltenberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 14.09.2021 ö beratend 3
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 23.09.2021 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Bauherr beantragt hiermit eine Änderung der Ausgleichsflächenplanung für seinen ehemaligen Kiesabbau auf Fl.Nrn. 1456 und 1464, Gemarkung Kaltenberg auf den Fl.Nrn. 1464 und 1464/1, Gemarkung Kaltenberg, Gemeinde Geltendorf, Landkreis Landsberg am Lech.

Mit den erforderlichen Fachplanungen wurde das Büro für Geo-Ressourcen, Beratung und Entwicklung in München beauftragt.

Ursprüngliche Planung und Vorhabensbeschreibung

Der Kiesabbau auf Fl.Nr. 1456, Gemarkung Kaltenberg, wurde seinerzeit mit Bescheid vom 20.12.2001 (AZ. K-50-2001-8) vom Landratsamt Landsberg am Lech genehmigt. Zur Fortsetzung des Rohstoffabbaus wurde im Frühjahr 2007 ein Antrag zur Erweiterung der Abbaufläche auf Fl.Nrn. 1456 und 1464 und zur Tektur der Rekultivierung eingereicht. Mit Bescheid vom 28.06.2007 (Az. K-230-2007-8) wurde der Abbau bis Ende 2018 und die Rekultivierung der Fläche bis Ende 2020 bewilligt. Die Abgrabungsfläche ist zur Zeit bis auf eine Höhe von 571 m NN abgetragen und liegt seitdem offen. Sie wird von der auf den Nachbargrundstücken ansässigen Firma als Materialzwischenlager genutzt.

Für die bisher erfolgte Kiesausbeutung ist ein naturschutzfachlicher Ausgleich notwendig, der auf drei Flächen angedacht war.

Die in der Baugenehmigung vom 20.12.2001 vorgesehene Ausgleichsfläche Nr. 3 auf einem Teilbereich des Flurstücks Fl.Nr. 1327 wurde durch den Erweiterungsantrag von 2007 auf das gesamte Flurstück (ca. 5.549 m²) ausgedehnt und ist bereits umgesetzt worden. Die Fläche befindet sich ca. 90 m westlich des Firmengeländes entlang des Loosbaches. Sie umfasst eine Extensivwiese mit bachbegleitenden Wurzelstöcken.

Die Fertigstellung der zusammenliegenden Ausgleichsflächen Nr. 1 und Nr. 2 gemäß des genehmigten Erläuterungsberichtes und des Rekultivierungsplans vom 22.01.2007 steht seit 2011 aus. Östlich an die Kiesgrube angrenzend sollte auf einer Gesamtfläche von ca. 2,2 ha ein Mosaik aus ca. 1,5 m tiefen Geländemulden, ca. 2 m hohen Erdwällen aus Aushubmaterial und Wurzelstöcken entstehen. Ergänzend dazu war am Süd-, Ost- und Nordrand ein 10 m breiter Pflanzstreifen aus heimischen Gehölzen geplant. Die Fläche sollte anschließend der Sukzession überlassen werden. Da die damals vorgesehenen Maßnahmen aus heutiger Sicht nur eine begrenzte ökologische Wirksamkeit aufweisen, ist eine Änderung der Planung vorgesehen. Diese sieht neben einer Extensivwiese, Heckenpflanzungen mit artenreichen Säumen auch eine Rohbodenfläche mit Kleingewässern vor.

Berechnung des Kompensationsbedarfs

Die Berechnung des Größenumfangs der geplanten Ausgleichsflächen basiert auf dem Flächenbedarf der genehmigten Ausgleichsflächen Nr. 1 und Nr. 2 gemäß Tekturantrag vom 22.01.2007 zzgl. eines Flächenzuschlags für den zeitlichen Verzug der Umsetzung. Der Umfang des Zuschlags wurde vom Landratsamt Landsberg am Lech vorgegeben. Der jährliche Säumniszuschlag beträgt 2 % der Gesamtgröße der beiden nicht umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen seit der geforderten Fertigstellung im Jahr 2011. Insgesamt ergibt sich ein Kompensationsbedarf von 14.409 m². Die errechnete Gesamtgröße von ca. 14.409 wird aufgeteilt in zwei Ausgleichsflächen mit einem Flächenbedarf von 11.740 m² und ca. 2.669 m².

Zielzustand Ausgleichsfläche auf ca. 11.740 m² (Fl.Nr. 1464).

Die gegenständliche Fläche wird auf ca. 11.740 m² zu einer extensiven Flachland-Mähwiese mit Kleingewässer, einem blühenden Saum und einer niedrigwüchsigen Hecke aufgewertet.

Zielzustand Ausgleichsfläche auf ca. 2.669 m² (Fl.Nrn. 1464 und 1464/1)

Die Ergebnisse der Artenkartierung in der Kiesgrube im August 2019 fließen in die Gestaltung der ca. 2.669 m² großen Ausgleichsfläche ein. Für die in der Grube vorkommenden Pionierarten soll auf lange Sicht ein weiterer, geschützter Lebensraum entstehen. Geplant ist eine Rohbodenfläche mit temporären Kleingewässern.

Umsetzung

Für eine ebene kiesige Rohbodenfläche sind im Vorfeld Vorbereitungen zu treffen. Zum einem müssen die zwischengelagerten Betonblöcke beseitigt sowie der aufgetragene humose Oberboden im Bereich des Miscanthusfeldes abgefahren werden. Zum anderen ist die aufkommende Vegetation restlos zu entfernen und die dort entstandenen Vertiefungen mit bindigem Bodenaushub (Z0) zu verfüllen. Nachfolgend wird auf die übrigen Bereiche mit wenig bzw. kaum vorhandenem Primärboden kiesig-sandiges Bodenmaterial aus örtlicher Provenienz aufgetragen.

Im Anschluss werden sechs flache Kleingewässer (<0,5 m tief) mit einer Größenordnung zwischen 20 – 50 m² durch das Befahren des lokal bindigen Bodens mit schwerem Gerät geschafften. Die Gestaltung orientiert sich an den Ansprüchen der in der Kiesabbaufläche ablaichenden Kreuzkröte. Abgesehen von trocken-warmen Lebensräumen mit schwach ausgebildeter Vegetation und grabbarem Boden benötigt sie flache sonnenexportiere und vegetationslose Kleingewässer,
die oftmals temporär austrocknen. Da im Norden ein Miscanthusfeld angrenzt, wird zwischen Acker und Rohbodenfläche ein ca. 3 m breiter, sich selbst begründender Pufferstreifen erzeugt, der den Eintrag von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in die Ausgleichsfläche reduziert. Zur Vereinfachung der Pflege wird im Süden eine ca. 3 m breite Pflegegasse errichtet, die es ermöglicht, die gesamte Fläche zu erhalten.

Allgemeine Vorgaben:

  • Pflegemaßnahmen der Ausgleichsflächen erfolgen durch den Grundstücksbesitzer
Bzw. durch eine von ihm bestellte Fachkraft
  • Kein Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln;
  • Vollständige Entfernung der Wildschutzzäune, sobald die Heckenpflanzen eine ausreichende Größe erreicht haben – nach ca. 5 – 7 Jahren;
  • Bei der Durchführung der landschaftspflegerischen Maßnahmen sind die einschlägigen Vorschriften und DIN-Normen einzuhalten; insbes. DIN 18915 (Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke, DIN 18919 (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege in Grünflächen);
  • Die Ausgleichsflächen werden über eine Grunddienstbarkeit dauerhaft gesichert;
  • Mittels Geländebegehungen und anschließender bebilderter Dokumentation wird die Umsetzung der Maßnahme sowie die notwendige Pflege der Flächen über einen Zeitraum von 10 Jahren alle drei Jahre überprüft und sichergestellt.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf nimmt Kenntnis vom Antrag auf Änderung der Ausgleichsflächenplanung zum Kiesabbau auf den Fl.Nrn. 1464 und 1464/1, Gemarkung Kaltenberg.

Das Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 18:08 Uhr