1. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus" Verz.-Nr. 1.30 - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Die Feuerwehr Geltendorf beabsichtigt auf dem Areal des bestehenden Feuerwehrgerätehauses eine Feuerwehrvereinshalle neu zu bauen. Dieses Vorhaben ist aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Geltendorf – Feuerwehrgerätehaus“ planungsrechtlich jedoch nicht entwickelbar. Um Planungsrecht für die geplante Vereinshalle zu schaffen muss folglich hierfür der Bebauungsplan geändert werden. Das gesamte planungsrechtlich zu betrachtende Areal hat eine Größe von etwa 0,65 ha. Im Flächennutzungsplan ist nach derzeitigem Stand die entsprechende Fläche bereits als „Feuerwehrfläche“ dargestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Feuerwehrgerätehaus“, Verz.-Nr. 1.30 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Planungsbüro Arnold Consult AG aus Kissing mit der Durchführung dieser Bauleitplanung gem. Angebot vom 20.07.2020 zu betrauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2021 17:20 Uhr