1. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Feuerwehrgerätehaus" Verz.-Nr. 1.30 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 07.04.2022

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Nach einer finalen Abstimmung zwischen Fachplanern und Feuerwehrverein am 23.03.2022 arbeitet das Planungsbüro bis zur Sitzung die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung aus. Diese werden im Rahmen der Sitzung vorgestellt.
Ergänzung vom 05.04.2022:
Die Entwürfe von Planzeichnung und Textteil wurden dem Tagesordnungspunkt hinzugefügt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Feuerwehrgerätehaus“, Verz.-Nr. 1.30 in der Fassung vom 07.04.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit Umweltbericht (Teil C).

  1. Zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Feuerwehrgerätehaus“, Verz.-Nr. 1.30 ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2022 10:37 Uhr