Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13m mit Outdoor-Technik, Fl.Nr. 679 Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 05.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.10.2021 ö beratend 3.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 14.10.2021 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Zur Vorgeschichte:

Am 20.10.2017 erhielt der damalige Bürgermeister ein Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH mit dem Betreff: „Beteiligung der Gemeinde an der Mobilfunk-Standortsuche“ für den Suchkreis zur besseren Versorgung im nördlichen Teil von Geltendorf. Der entsprechende Suchkreis (Stand 20.10.2017) ist dem Tagesordnungspunkt beigefügt. Der Gemeinde wurde hier ein Mitwirkungszeitraum von bis zu 60 Tagen zur Nennung geeigneter Mobilfunkstandorte eingeräumt.

Nach Gesprächen zwischen Telekom und Bauamt wurde der Deutschen Telekom Technik GmbH nach interner Abstimmung mit der Geschäftsleitung per Mail am 22.01.2018 mitgeteilt, „dass die Gemeinde Geltendorf im […] bevorzugten Bereich keine öffentlichen Flächen zur Aufstellung eines Funkmastes bereitstellen kann.“

Da kein Grundstück durch die Telekom gefunden werden konnte, wurde der Gemeinde Geltendorf Anfang März 2019 ein erweiterter Suchkreis gemeldet (Suchkreis Stand 05.03.2019 siehe anbei). Im Dezember 2019 hat sich ein Beauftragter der Deutsche Funkturm GmbH (Tochter der Deutsche Telekom AG) an die Gemeindeverwaltung gewandt und mitgeteilt, dass „aufgrund der bisherigen Ergebnisse der Standortsuche in Geltendorf […] ein Standort leicht außerhalb des Siedlungsbereichs bessere Chancen auf Akzeptanz zu haben [scheint]. Vielleicht befindet sich dort auch ein Flurstück im Eigentum der Gemeinde, von dem eine geringe Teilfläche gegen Miete zur Verfügung gestellt werden könnte.“

Anschließend hat die Deutsche Telekom AG einen Pachtvertrag mit dem Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 679, Gemarkung Geltendorf geschlossen.

Durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wurden darüber hinaus in den „Rahmenbedingungen für die Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder
in Kommunen (FEE-2-Projekt)“ Fördermöglichkeiten (90 %) geschaffen, um durch Vorher-, Prognose- und Nachher-Messungen eine Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzielen und Funkbelastungen auszuschließen.


Zum konkreten Bauantrag:

Auf dem Flurstück 679 Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen; östlich von Geltendorf-Nord) soll ein Schleuderbetonmast mit einer Höhe von 25,13 m mit Outdoor-Technik entstehen. Mit der Ausführung wurde die Firma DFMG Deutsche Funkturm GmbH betraut, welche im Konzern der Deutschen Telekom AG das Antennenträgerportfolio plant, baut, betreibt und vermarktet.

Der Neubau des Antennenträgers ist zur Versorgung des Gebietes um den Antennenträger mit mobiler Datenübertragung (per Funk, UMTS und LTE) und Sprachübertragung (GSM) erforderlich.

Schleuderbetonmaste werden als Träger für Infrastruktursysteme aus den Bereichen Freileitung, Mobilfunk, Oberleitung, Werbung und Beleuchtung eingesetzt. Dabei werden diese im Regelfall auf einem Stahlbetonfundament gegründet und finden im Außenbereich Anwendung. Der Zutritt zu den Anlagen ist dabei beschränkt und nicht für die Öffentlichkeit möglich. Lediglich zu Wartungs- und Montagearbeiten halten sich Personen in unmittelbarer Nähe der Maste auf.

Das Grundstück liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

Die Nachfrage beim AZV ergab folgendes:
Von Seiten des AZV bestehen Bedenken bzgl. des eingezeichneten Standortes, da hier ein Regenwasserkanal durch das Grundstück verläuft. Bei Beibehaltung des Standortes sollte die genaue Lage beachtet werden.

Über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit entscheidet die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Landsberg am Lech. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag „Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13 m mit Outdoor-Technik“ auf Fl.Nr. 679, Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen) nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird nicht erteilt.

Begründung: 
Direkt am Standort des geplanten Bauvorhabens verläuft ein Regenwasserkanal, welcher Teile der Bebauung an der Türkenfelderstrasse und die westlich des Bauvorhabens gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücke entwässert.
Die Gemeinde Geltendorf plant aktuell, die westlich des geplanten Standortes gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücke als Wohnbauland auszuweisen. Der Sendemast liegt zu nahe an der künftigen Bebauung.
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Die Gemeinde Geltendorf appelliert daher, eine Verlagerung des Standortes an die östliche Grenze der Fl.Nr. 679 vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2021 17:20 Uhr