Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13m mit Outdoor-Technik, Fl.Nr. 679 Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen) - Erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 27.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 05.10.2021 ö beratend 3.1
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 14.10.2021 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Geltendorf) Gemeinderatssitzung 27.10.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung am 14.10.2021 wurde der „Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13 m mit Outdoor-Technik“ auf Fl.Nr. 679, Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen) behandelt und das gemeindliche Einvernehmen versagt.

Begründet wurde dies wie folgt:
Direkt am Standort des geplanten Bauvorhabens verläuft ein Regenwasserkanal, welcher Teile der Bebauung an der Türkenfelderstrasse und die westlich des Bauvorhabens gelegenen landwirtschaftlichen Grundstücke entwässert.
Darüber hinaus stehen die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen entgegen. Ferner soll eine zukünftige weitere bauliche Entwicklung nach Osten nicht verbaut werden. Der Sendemast liegt zu nahe an der künftigen Bebauung.
Die Gemeinde Geltendorf appelliert daher, eine Verlagerung des Standortes an die östliche Grenze der Fl.Nr. 679 vorzunehmen.

Mit Schreiben vom 13.10.2022 hat uns das Landratsamt Landsberg am Lech um nochmalige Behandlung gebeten.

Das Landratsamt bewertet den Bauantrag wie folgt:


Es handelt sich bei dem Antrag um ein privilegiertes Vorhaben (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB), dessen Erschließung ausreichend gesichert ist, insofern müssen öffentliche Belange entgegenstehen, um das Einvernehmen zu versagen (§ 35 Abs. 1 BauGB).

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans stehen nicht entgegen, da in diesem Bereich keine Wohnbebauung ausgewiesen ist. Insofern können allenfalls die Beeinträchtigungen des bestehenden Regenwasserkanals, sofern durch den Betonmast unwirtschaftliche Aufwendungen für die Gemeinde entstehen, dem Einvernehmen entgegenstehen.

Es wird daher empfohlen, den Beschluss vom 14.10.2021 aufzuheben und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag „Neubau eines Schleuderbetonmastes H=25,13 m mit Outdoor-Technik“ auf Fl.Nr. 679, Gemarkung Geltendorf (Lage: Neuen) nach Art. 65 BayBO behandelt. Der Beschluss vom 14.10.2021 wird aufgehoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

Datenstand vom 20.04.2023 12:05 Uhr