Bauantrag Alter Wirt, Flurnummern 19 und 20, Gemarkung Geltendorf, Moorenweiser Straße 5 - Erweiterung Küche, Einbau Aufzug und Neubau Pelletlager - Erneute Behandlung: Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen und Ergänzung Brandschutzkonzept


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 04.11.2021

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Mit Mail vom 19.10.2021 hat das Landratsamt informiert, dass bezüglich der Abstandsflächen ein Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung undvon den örtlichen Bauvorschriften (hier: Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe) im Sinne von Art. 63 BayBO gestellt werden muss. Aufgrund von Fragen zum Brandschutz seitens des Landratsamtes wird darüber hinaus eine Ergänzung des Brandschutznachweises vorgeschlagen.

Der entsprechende Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen wie auch die Ergänzung des Brandschutznachweises sind dem Tagesordnungspunkt beigefügt.

 

Sachverhalt 04.03.2021

Am 21.01.2021 wurde in der Gemeinderatssitzung u.a. beschlossen, beim Alten Wirt die Küche zu erweitern, einen Aufzug anzubauen und eine Pelletheizung inkl. Pelletlager neu zu bauen. Für diese drei Maßnahmen ist ein Bauantrag erforderlich. Dieser wurde vom beauftragten Architekturbüro Reitberger erstellt.

Das Bauvorhaben unterliegt keinem rechtskräftigen Bebauungsplan. Folglich ist es dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Versagungsgründe vor.

Beschluss

Der Gemeinderat hat bezüglich der Abstandsflächen den Antrag auf Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung und von der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe bezogen auf den Bauantrag für Erweiterung der Küche, den Einbau eines Aufzugs und den Neubau eines Pelletlagers auf dem Grundstück „Moorenweiser Straße 5“, Fl.-Nrn. 19 und 20, Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Der Ergänzung des Brandschutznachweises wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 03.07.2023 09:30 Uhr