Bauantrag Alter Wirt, Flurnummern 19 und 20, Gemarkung Geltendorf, Moorenweiser Straße 5 - Erweiterung Küche, Einbau Aufzug und Neubau Pelletlager


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 04.03.2021

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Am 21.01.2021 wurde in der Gemeinderatssitzung u.a. beschlossen, beim Alten Wirt die Küche zu erweitern, einen Aufzug anzubauen und eine Pelletheizung inkl. Pelletlager neu zu bauen. Für diese drei Maßnahmen ist ein Bauantrag erforderlich. Dieser wurde vom beauftragten Architekturbüro Reitberger erstellt.

Das Bauvorhaben unterliegt keinem rechtskräftigen Bebauungsplan. Folglich ist es dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Aus Sicht der Verwaltung liegen keine Versagungsgründe vor.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag für Erweiterung der Küche, den Einbau eines Aufzugs und den Neubau eines Pelletlagers auf dem Grundstück „Moorenweiser Straße 5“, Fl.-Nrn. 19 und 20, Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2021 13:03 Uhr