TEKTUR: Haus 1: Errichtung einer Doppelhaushälfte und 2 Stellplätzen (Doppelgarage und Außenstellplatz), Fl.-Nr. 12 (TF) Gemarkung Hausen, Hauptstraße 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss (Gemeinde Geltendorf) Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung 07.12.2021 ö beschließend 3.4

Sach- und Rechtslage

Am 22.09.2020 erteilte der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss sein gemeindliches Einvernehmen zum Bauvorhaben „Errichtung einer Doppelhaushälfte und 2 Stellplätzen (Doppelgarage und Außenstellplatz) - Haus 1“ auf dem Flurstück 12 TF Gemarkung Hausen, Hauptstraße 8 (s.TOP 4.3).

Nunmehr reicht der Antragsteller eine Tekturplanung ein, die folgende Änderung beinhaltet:

Im Dachgeschoss soll eine zweite Wohneinheit entstehen. An der Kubatur selbst werden keine Änderungen vorgenommen. Lediglich an der Nordseite des Hauses soll der Zugang zur Wohnung im Dachgeschoss über eine Außentreppe erfolgen. Der dazugehörige Stellplatz wird auf der Nord-West-Seite dargestellt/nachgewiesen. Die Grundflächen des Stellplatzes (15 m²) und die der Außentreppe (11,61 m²) erhöhen die GRZ um 0,06.

Nunmehr wird eine GRZ von 0,66 erzielt.
Die gem. Art. 17 BayBO zulässige Grundfläche von 0,6 (Mischgebiet) darf gem. Art. 19 Abs. 4 S. 2 BayBO bis zu 50% überschritten werden durch die Grundfläche von Stellplätzen, Garagen und Zufahrten, Nebenanlagen und bauliche Anlagen unterhalt der Geländeoberfläche). 
Die GFZ bleibt unverändert.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Mit der Verwirklichung sind weder die nachbarlichen Interessen noch die öffentlichen Belange beeinträchtigt.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den TEKTUR-Antrag auf Baugenehmigung für die „Errichtung einer Doppelhaushälfte (Haus 1) mit 2 Stellplätzen (Doppelgarage und Außenstellplatz)“ auf Fl.-Nr. 12 Gemarkung Hausen, Hauptstraße 8 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.03.2022 10:08 Uhr