Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen, Fl.-Nr. 1663/2, Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 27


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Beantragt wird eine Baugenehmigung auf dem Flurstück 1663/2 Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 27 zum Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und zwei Stellplätzen.
Vorliegend greift kein Bebauungsplan, weshalb die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB durch das zuständige Landratsamt erfolgt.
Für die Wasserversorgung liegt eine Stellungnahme vor, wonach die Wasserversorgung gesichert ist.
Die Abwasserbeseitigung ist lt. Mitteilung des Zweckverbands zur Abwasserbeseitigung Geltendorf – Eresing gesichert. Die erforderlichen Entwässerungspläne sind mittlerweile eingegangen und vom AZV abgenommen. 
Die Wasserdurchlässigkeit des auf dem Grundstück anstehenden Bodens zur Versickerung des Oberflächenwassers ist durch einen Sickertest oder mittels Laboruntersuchung (Baugrundgutachten) durch den Bauherrn zu ermitteln.        

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und zwei Stellplätzen bei Am Schlagberg 27 in Geltendorf, Fl.-Nr. 1663/2 Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.08.2022 11:58 Uhr