Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Stellplätzen, Fl.-Nr. 1663/2, Gemarkung Geltendorf, Am Schlagberg 27 - Tektur


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Zum ursprünglichen Bauantrag wurde in der Sitzung des Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschusses am 24.05.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Bauantrag wurde ebenfalls vom Landratsamt genehmigt. Am 15.11.2022 ist nunmehr ein Tekturantrag zum Bauvorhaben eingegangen. Vorliegend greift kein Bebauungsplan, weshalb die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt. Im Rahmen des Tekturantrags bleibt das Gebäude in der Außenansicht grundsätzlich unverändert.  Lediglich der Keller wird weggelassen. Dafür wird im Grundriss im EG in beiden Doppelhaushälften zugunsten eines Technikraums auf das ursprünglich vorgesehene Arbeitszimmer verzichtet. Das Wohn- und Esszimmer wird vergrößert.
Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine Gründe das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zu versagen.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat den Tekturantrag zur Baugenehmigung für den Neubau eines Doppelhauses mit zwei Garagen und zwei Stellplätzen Am Schlagberg 27 in Geltendorf, Fl.Nr. 1663/2 Gemarkung Geltendorf nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:49 Uhr